Hab ich`s mir doch gedacht ...
AlexRE hat geschrieben:Hab ich`s mir doch gedacht ...
icke hat geschrieben:Üblich sind Vorgaben vom Auftraggeber, die der Vertragspartner erreichen muss. Ansonsten ist eine Konventionalstrafe fällig.
http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... -fest.html
AlexRE hat geschrieben:Oh - scheinbar sind ein paar Experten von der BER - Baustelle zum Straßenbau versetzt worden ...
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle für nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten erteilt, wenn deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist.
Der Verwendbarkeitsnachweis in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist nur gültig, wenn die Bauausführung mit den darin beschriebenen Aufbau- und Einbaurichtlinien und den baulichen Anforderungen übereinstimmt. Des Weiteren ist die Gültigkeitsdauer begrenzt: Aus baurechtlicher Sicht ist die Gültigkeit bis zum Zeitpunkt der Bauausführung maßgebend; aus zivilrechtlicher Sicht muss die Gültigkeit mindestens für die Dauer der Ausführung und Montage der Bauleistung bis zur Abnahme gegeben sein.
Uel hat geschrieben:In diesem von juristischen Scharmützeln durchseuchten Spannungsfeld des BER werden sich keine "robusten" Macher mehr finden, die das auf ihre Kappe nehmen. So ist zu befürchten, dass fast neuwertige Teile ausgebaut und auf den Müll geworfen werden, weil die Zulassung abgelaufen ist und man sie aus rechtlichen Formalismen durch Teile mit jetzt gültigen Prüfzeugnissen ersetzen muss, was wiederum zusätzliche Zeit und Kosten bedeutet. Die Problematik greift naturgemäß bei den teuren, technoiden Sonderlösungen am stärksten, also Haustechnik- und Brandschutzsystemen.
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