Was sich RTL geleistet hat, hat wohl niemanden empört?
Das Unternehmen Chanel, für das Lagerfeld arbeite, sei „fest in jüdischer Hand“
http://www.achgut.com/artikel/fundstuec ... in_bei_rtl
Das Unternehmen Chanel, für das Lagerfeld arbeite, sei „fest in jüdischer Hand“
maxikatze hat geschrieben:https://vimeo.com/242863984
Was sich RTL geleistet hat, hat wohl niemanden empört?Das Unternehmen Chanel, für das Lagerfeld arbeite, sei „fest in jüdischer Hand“
http://www.achgut.com/artikel/fundstuec ... in_bei_rtl
AlexRE hat geschrieben:Auf Facebook gesehen und kommentiert:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kont ... 91704.html
Meine Fresse, was für ein Großdenker ...
Der Lebensentwurf von kriminellen Jugendlichen, die auf alles außer auf Bildung hungrig sind, führt in der Realität zu einem auf Dauer angelegten geteilten Dasein zwischen Knast und destruktiv genutzter Freiheit. Im Knast verursachen sie Kosten und draußen Folgekosten ihrer Straftaten.
Beides dürfen dann die Leser des Tagesspiegel mit ihren Steuern und Versicherungsbeiträgen bezahlen, fühlen sich aber dennoch nach der Lektüre ihrer Zeitung schlauer als vorher. Diese Leute kann man wirklich nur noch bedauern.
Kein Witz: Baby Mila (8 Monate) steht vor Gericht – es soll 13.000 Euro zahlen
(...)
Wer keine Schulden erben möchte, kann die Erbschaft ausschlagen. Dann hat er aber auch keinen Anspruch mehr auf seinen Pflichtteil.
Wichtig: Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht oder einem Notar erfolgen. Der Antrag kostet 30 Euro.
Wenn Elternteile das Erbe ausschlagen, wird es auf ihr Kind übertragen. Auch hier müssen die Eltern innerhalb von sechs Wochen eine Ausschlagung beantragen.
Tod nach 15 Messerstichen - nur Körperverletzung?
(...)
und erst im vierten Absatz - also da, bis wohin sich wohl die meisten gar nicht durchkämpfen in diesen hektischen Zeiten, kommen dann die entscheidenden Informationen in dem Text der Welt:
(...)
Im vorliegenden Fall würde ich als Journalist, der jahrelang Polizeimeldungen schrieb und auch Gerichtsberichte, sagen: Dass bei einem besonders grausamen Tötungsdelikt, das die Staatsanwaltschaft für Mord hält, das Gericht offenbar nicht einmal eine Anklage wegen Totschlags zugelassen hat, sondern von vorne herein nur wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" ermittelt, ist der Aspekt, der journalistisch das größte Interesse darstellt, und im Mittelpunkt eines Berichts stehen sollte - und damit auch in der Überschrift oder zumindest im Vorspann.
(...)
>> Wenn dabei die Mordmerkmale nicht gegeben sind, wann dann? <<
Rache ist nur dann ein "sonstiger niedriger Beweggrund", wenn das Motiv für die Rache selbst sittlich besonders niedrig stehend ist. Wer sich also an einem Gewalttäter rächt, hat nicht selbstverständlich ein Mordmerkmal verwirklicht, das muss man schon genau begründen.
Totschlag dürfte hier aber sehr wohl vorliegen, und den kann das Gericht in besonders schweren Fällen auch mit lebenslänglich ahnden. Körperverletzung mit Todesfolge ( = vorsätzliche Körperverletzung + fahrlässige Verursachung des Todes) ist für mich hier absolut nicht nachvollziehbar.
Bei näherer Betrachtung des Sachverhalts (ich musste einige Artikel googeln, um eine nüchterne Info zu finden) ist die Entscheidung des Gerichts nun doch nachvollziehbar:
https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis- ... nyme-Brief
Es gibt erhebliche Beweisprobleme. Man weiß nicht, welcher der beiden Angeklagten zugestochen hat und kann dem anderen nicht nachweisen, dass der Tötung ein gemeinsamer Tatplan zugrunde lag.
Da bleibt nur, beide wegen der Straftat anzuklagen, die demjenigen, der nicht zugestochen hat, vorgeworfen werden kann.
Das heisst aber nicht, dass eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags beider oder eines der Angeklagten jetzt ausgeschlossen wäre. Das ist nach der Beweisaufnahme immer noch möglich.
Jedenfalls ist die Berichterstattung der "Welt", die Herr Reitschuster verlinkt hat, grob irreführend. Die Entscheidung des Gerichts, vorläufig nur eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge zuzulassen, hat mit fehlenden Mordmerkmalen absolut nichts zu tun.
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