Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 25. Nov 2017, 10:54

Zu diesem Artikel habe ich auf Facebook einen Beitrag geschrieben und den hiesigen thread verlinkt:

POL-DO: Schwerer Raub in Dortmund-Kirchlinde – Polizei sucht Zeugen!

(...)

Ein Mann trennte sich plötzlich von der Gruppe und trat auf die Mädchen zu. In der Hand hielt er ein circa 15 bis 20 cm langes Klappmesser. Er forderte die Herausgabe der Mobiltelefone.

Ein aufmerksamer Dortmunder beobachtete von seinem Auto aus die Situation und stieg aus, um den Mädchen zu helfen. Der Täter bedrohte jetzt den 46-Jährigen, schubste ihn und flüchtete letztendlich in Richtung Schulzentrum.

(...)


https://ruhraktuell.com/dortmund/pol-do ... ht-zeugen/

Wenn man sowas mitbekommt, muss man auch noch gaaanz vorsichtig bei der Nothilfe sein. Von deutschen Gerichten bekommt man als Normalbürger ruck - zuck eine Überschreitung des Notwehrrechts angehängt. Ein Beispiel:

>> Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll. <<

viewtopic.php?f=7&t=455#p3621

Da ist der arme Schläger noch glatt auf`s Bahngleis geplumpst und sowas können deutsche Richter und Staatsanwälte, die sich ja ständig um die Resozialisierung der armen Schläger bemühen, natürlich nicht dulden. Das gab einen Strafbefehl für den bösen Nothelfer:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/strafe ... 22259.html
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon maxikatze » Sa 25. Nov 2017, 11:48

Alex schrieb:
...gekürzt...Das gab einen Strafbefehl für den bösen Nothelfer:


Wenn ich sowas lesen muss, bringt mich das jedes Mal auf die Palme. Wie kann es sein, dass ein Richter das Recht umgeht? Das ist für den normalen Bürger nicht mehr nachvollziehbar.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 25. Nov 2017, 11:56

maxikatze hat geschrieben:
Wenn ich sowas lesen muss, bringt mich das jedes Mal auf die Palme. Wie kann es sein, dass ein Richter das Recht umgeht? Das ist für den normalen Bürger nicht mehr nachvollziehbar.


ja ich auch, ich habe mich damals schon so geärgert :(
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Di 19. Jun 2018, 10:12

Ein Artikel zu einem aktuellen Urteil des 2. Senats des BGHSt, auf Facebook gesehen und kommentiert:

Notwehr mit dem Messer – und die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung

(...)

Die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände der objektiven Kampflage bestimmt werden; dabei kommt es maßgeblich auf den konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und auf die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bzw. Nothilfe Leistenden an3.

Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss nur zurückgegriffen werden, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht4.

(...)


https://www.rechtslupe.de/strafrecht/no ... it-3131807


>> Sollte jedem bekannt sein! <<

Richtig - wer sich aber in Bayern zu einer Notwehrhandlung entschließt, sollte die Neigung des dort zuständigen 1. Senats des BGHSt zu eigenwilligen Abweichungen von der "normalen" Rechtsprechung zum Notwehrrecht auch kennen:

https://www.heise.de/tp/features/Muench ... 82688.html
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Okt 2018, 19:17

Auf dem Facebook - Profil von Imad Karim gesehen und kommentiert:

Eine Vergewaltigung bedeutet eine Traumatisierung für das ganze Leben und eine sexuelle Belästigung sowie ungewollte körperliche Berührung, insbesondere in intimen Bereichen eines Menschen hinterlassen bei den Opfern große seelische Narben. Diese Narben sind viel weniger, wenn die Opfer das Gefühl bekommen, Angehörige und Freunde stehen zu ihnen mit Rat aber auch mit Tat. Werden die Übergriffe nur juristisch abgehandelt, haben die Opfer sehr oft mit sich selber zu kämpfen, dem eigenen Gewissen und sind meistens damit beschäftigt, wie sie verhindern könnten, sich selber zu hassen.

Wenn aber Menschen wie dieser Vater, aufstehen und die eigene Tochter schützt und dem sexuellen Belästiger seiner Tochter eine symbolische Ohrfeige oder zwei oder in diesem Fall von mir aus Faustschlag ordentlich "Gegenschenkung" macht, dann hat er somit seiner Tochter künftig viel leid und Selbstzweifel erspart.

Ich kenne diesen Vater nicht, aber ich mag ihn schon jetzt. Er ist einer der letzten Aufrichtigen in diesem Land, die sich den letzten Aufstand wagen.

Der Rechtsstaat, der auf nahezu allen Ebenen täglich, vor unseren Augen versagt und politische Beschlüsse umsetzt, statt geltendes Recht anzuwenden, will womöglich diesen Vater dafür bestrafen, dass er nicht zugelassen hat, dass irgendein stinkender, vollbesofener, aus frauenverachtender Unkultur kommender in Deutschland schmarotzender Kerl, der selber für aufrichtige Menschen aus seinem Land eine Schande ist, seine Tochter ungestraft beschmutzt.

Was dieser Vater tat, ist moralisch und was der Rechtsstaat mit ihm eventuell vorhat, ist moralistisch.

Moralismus ist das Gegenteil von Moralität und Humanität.

Ich verachte den Moralismus, weil er uns alle in den Bürgerkrieg führen würde, wenn wir ihn nicht rechtzeitig stoppen würden. Ich bin mir dessen und mit großem Bedauern absolut sicher!

Bräche der Bürgerkrieg aus, brächen die Moralisten auf, das Land schleunigst zu verlassen.

SELBSTJUSTIZ AN DER HACKERBRÜCKE?

Vater verteidigt Tochter gewaltsam gegen Grabscher - darum wurde auch er angezeigt

(...)

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit beobachtete den Vorfall und alarmierte die Polizei. Der Mann aus Unterschleißheim verweigerte gegenüber den Beamten die Atemalkoholkontrolle. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den 28-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung und gegen den 42-Jährigen wegen Körperverletzung.

(...)


https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ ... 92591.html



>> Was dieser Vater tat, ist moralisch und was der Rechtsstaat mit ihm eventuell vorhat, ist moralistisch. <<

Das ist nicht nur eine Frage der Moral, auch rein juristisch ist der Vater nicht so glasklar im Unrecht, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Auch wenn die sexuelle Belästigung beendet ist und Notwehr insofern nicht mehr greift, kann die Präsenz eines feixenden oder Sprüche klopfenden Aggressors immer noch eine fortdauernde Beleidigung sein, gegen die grundsätzlich auch Notwehr zulässig ist. Alle Rechtsgüter sind nämlich notwehrfähig, auch die persönliche Ehre.

Die Münchener Justiz geht allerdings sehr restriktiv mit dem Notwehrrecht um und ist sogar für das in Deutschland geltende Notwehrrecht geradezu verleugnende Urteile berüchtigt.

Dieser Fall könnte vielleicht geeignet sein, eine grundsätzliche Entscheidung in höheren Instanzen anzustreben und dem Vater des Opfers dafür finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Wenn man detailliertere Informationen zu dem Fall bekommen könnte und die Rechtslage immer noch so zu beurteilen wäre, wie ich das vermute, würde ich mich sogar an einer Geldsammlung beteiligen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon maxikatze » Sa 6. Okt 2018, 09:10

AlexRE hat geschrieben:Auf dem Facebook - Profil von Imad Karim gesehen und kommentiert:

Eine Vergewaltigung bedeutet eine Traumatisierung für das ganze Leben und eine sexuelle Belästigung sowie ungewollte körperliche Berührung, insbesondere in intimen Bereichen eines Menschen hinterlassen bei den Opfern große seelische Narben. Diese Narben sind viel weniger, wenn die Opfer das Gefühl bekommen, Angehörige und Freunde stehen zu ihnen mit Rat aber auch mit Tat. Werden die Übergriffe nur juristisch abgehandelt, haben die Opfer sehr oft mit sich selber zu kämpfen, dem eigenen Gewissen und sind meistens damit beschäftigt, wie sie verhindern könnten, sich selber zu hassen.

Wenn aber Menschen wie dieser Vater, aufstehen und die eigene Tochter schützt und dem sexuellen Belästiger seiner Tochter eine symbolische Ohrfeige oder zwei oder in diesem Fall von mir aus Faustschlag ordentlich "Gegenschenkung" macht, dann hat er somit seiner Tochter künftig viel leid und Selbstzweifel erspart.

Ich kenne diesen Vater nicht, aber ich mag ihn schon jetzt. Er ist einer der letzten Aufrichtigen in diesem Land, die sich den letzten Aufstand wagen.

Der Rechtsstaat, der auf nahezu allen Ebenen täglich, vor unseren Augen versagt und politische Beschlüsse umsetzt, statt geltendes Recht anzuwenden, will womöglich diesen Vater dafür bestrafen, dass er nicht zugelassen hat, dass irgendein stinkender, vollbesofener, aus frauenverachtender Unkultur kommender in Deutschland schmarotzender Kerl, der selber für aufrichtige Menschen aus seinem Land eine Schande ist, seine Tochter ungestraft beschmutzt.

Was dieser Vater tat, ist moralisch und was der Rechtsstaat mit ihm eventuell vorhat, ist moralistisch.

Moralismus ist das Gegenteil von Moralität und Humanität.

Ich verachte den Moralismus, weil er uns alle in den Bürgerkrieg führen würde, wenn wir ihn nicht rechtzeitig stoppen würden. Ich bin mir dessen und mit großem Bedauern absolut sicher!

Bräche der Bürgerkrieg aus, brächen die Moralisten auf, das Land schleunigst zu verlassen.

SELBSTJUSTIZ AN DER HACKERBRÜCKE?

Vater verteidigt Tochter gewaltsam gegen Grabscher - darum wurde auch er angezeigt

(...)

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit beobachtete den Vorfall und alarmierte die Polizei. Der Mann aus Unterschleißheim verweigerte gegenüber den Beamten die Atemalkoholkontrolle. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den 28-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung und gegen den 42-Jährigen wegen Körperverletzung.

(...)


https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ ... 92591.html



>> Was dieser Vater tat, ist moralisch und was der Rechtsstaat mit ihm eventuell vorhat, ist moralistisch. <<

Das ist nicht nur eine Frage der Moral, auch rein juristisch ist der Vater nicht so glasklar im Unrecht, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Auch wenn die sexuelle Belästigung beendet ist und Notwehr insofern nicht mehr greift, kann die Präsenz eines feixenden oder Sprüche klopfenden Aggressors immer noch eine fortdauernde Beleidigung sein, gegen die grundsätzlich auch Notwehr zulässig ist. Alle Rechtsgüter sind nämlich notwehrfähig, auch die persönliche Ehre.

Die Münchener Justiz geht allerdings sehr restriktiv mit dem Notwehrrecht um und ist sogar für das in Deutschland geltende Notwehrrecht geradezu verleugnende Urteile berüchtigt.

Dieser Fall könnte vielleicht geeignet sein, eine grundsätzliche Entscheidung in höheren Instanzen anzustreben und dem Vater des Opfers dafür finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Wenn man detailliertere Informationen zu dem Fall bekommen könnte und die Rechtslage immer noch so zu beurteilen wäre, wie ich das vermute, würde ich mich sogar an einer Geldsammlung beteiligen.


Kein klarer Fall von Nothilfe? Wenn der Vater diese Übergriffigkeit gesehen hat und eingeschritten ist, handelt es sich doch um Nothilfe. Oder etwa nicht? -
Alexander, bei einer Geldsammlung wäre ich auch dabei.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Nov 2018, 08:06

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

In KVB-Linie 4 verprügelt Kölnerin klagt an: „Niemand hat mir geholfen“

Köln - Brutaler Angriff in der KVB-Linie 4: Die Kölnerin Hacer Ugurlu (41) wurde auf dem Weg zur Arbeit von einem Mann mit mehreren Faustschlägen schwer verletzt. Kurz vor der Haltestelle Suevenstraße in Deutz sei es in der Straßenbahn zu der Attacke gekommen. Die Mülheimerin kritisiert, dass der Täter aus der Straßenbahn entkommen konnte und niemand ihr geholfen habe.

(...)


https://www.express.de/koeln/in-kvb-lin ... --31521672

>> Mir hat leider niemand geholfen. Die anderen Fahrgäste waren verängstigt. <<

Die werden nicht alle vor dem Irren Angst gehabt haben. Viele Menschen in Deutschland haben heute Medienberichte über haarsträubenden Fehlurteile der deutschen Justiz in Sachen Notwehrrecht im Hinterkopf:

https://www.heise.de/tp/features/Muench ... 82688.html

Bevor sich jemand freiwillig dem Risiko aussetzt, Opfer derartigen Staatsterrors zu werden, schaut er in solchen Situationen lieber schweren Herzens weg.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 30. Jan 2019, 06:26

Zur Abwechslung mal wieder ein Urteil für ein seeehr weitgehendes Notwehrrecht:

Freispruch für Afghanen

Sind sechs Messerstiche wirklich Notwehr?

(...)

Der 20 Jahre alte José M. engagierte sich in Ochtrup als freiwilliger Flüchtlingshelfer in seinem Heimatdorf. Den Asylbewerber aus Afghanistan lernte er dort auf einer Party kennen. Er erfuhr, dass der 18-Jährige eine Freundin Josés monatelang gestalkt hatte. Mehrfach kam es deswegen zwischen den beiden zu körperlichen Auseinandersetzungen.

(...)


https://www.rtl.de/cms/freispruch-fuer- ... ccWIxLUAFk
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » Mi 30. Jan 2019, 10:57

Acht Monate auf Bewährung für Natalie B.

https://www.rtl.de/cms/landgericht-hann ... 86018.html

Warum nicht Freispruch! :roll:
Natalie B. behauptete, sie habe nichts bemerkt. Wie jetzt, vereinzelt gefühlloses Pflegepersonal in den Heimen tätig?
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Di 5. Feb 2019, 15:56

Im Sommer 2016 wurde ein Partner einer renommierten Anwaltsfirma wegen Körperverletzung verurteilt, weil er auf einer Oktoberfest - Party einen Kollegen geschlagen hatte:

Erstes Urteil nach Oktoberfest-Schlägerei

Sieben Monate Frei­heits­strafe für Ex-Lin­kla­ters Partner

(...)

Der Streit zwischen den damaligen Partnern soll sich nach Medienberichten damals daran entzündet haben, dass sich E. der Studentin nach den Intimitäten im Garten erneut genähert haben soll. Diese soll geweint haben, es heißt, E. habe das Lokal, in dem die Feier stattfand, trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung nicht verlassen wollen. Partner S. schlug daraufhin nach Erkenntnissen des AG München drei Mal mit der Faust zu, E. habe Gesichtsverletzungen erlitten. Beide Partner verließen im Anschluss an die Vorkommnisse die Kanzlei.

(...)


https://www.lto.de/recht/kanzleien-unte ... toberfest/

Jetzt wandert das arme Opfer wegen Vergewaltigung der Studentin, der sich der feine Herr "erneut genähert" hatte, in den Knast:

BGH verwirft Revision

Ex-Lin­kla­ters-Partner muss wegen Ver­ge­wal­ti­gung in Haft

(...)

Damit ist das Urteil des LG München I nun rechtskräftig. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der ehemalige Linklaters-Partner nach einer Oktoberfest-Feier der Kanzlei im Jahr 2014 eine studentische Mitarbeiterin zum Sex gezwungen hatte und dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt (Urt. v. 09.02.2018; Az.: 19 KLs 451 Js 115945/15).

(...)


https://www.lto.de/recht/kanzleien-unte ... itsstrafe/

Hierzulande ist es also selbst für einen Anwalt einer Top - Kanzlei ein reines Glücksspiel, Gewaltopfern Nothilfe zu leisten. Nicht einmal so jemand kann sich erfolgreich dagegen wehren, dass ihm verantwortungslose Richter, die Selbstjustiz zu wittern glauben, eine Überschreitung des Notwehrrechts andichten, wo beim besten Willen keine solche (unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten") vertreten werden kann.

Da muss man sich nicht wundern, wenn potentiell wehrhafte Menschen in Fällen von Gewalt in der Öffentlichkeit einfach wegschauen. Selbst die, die aus Mitmenschlichkeit eigene Verletzungen riskieren würden, setzen sich nicht einer kafkaesken Justizwillkür aus.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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