Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Aug 2016, 15:21

Das gehört - mit etwas Verspätung - auch noch hierher:

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde
gegen die Einwanderungspolitik nicht an


von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

(...)

Die Verweigerung der Entscheidung über die existentielle Verfassungsbeschwerde von Bürgern durch „ihr“ Verfassungsgericht ist ein schwerer Tort für Deutschland. Sie trifft mich auch persönlich als Staatsrechtslehrer und noch mehr als Bürger Deutschlands. Meine Mitstreiter und ich haben das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde ein Dokument, ich denke eines von historischer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe versagt. Jetzt sind die Bürger gefordert, das Recht in anderer Weise wieder herzustellen. Dafür kommen für mich nur Maßnahmen in Betracht, die strikt der Legalität verpflichtet sind, insbesondere Wahlen. Auch Massendemonstrationen würden die Wirkung nicht verfehlen. Die Landtagswahlen am 13. März waren ein deutliches Votum vieler Bürger, ihre Freiheit, ihr Recht und ihr Land zu verteidigen.



Berlin, den 19. März 2016

Karl Albrecht Schachtschneider


http://www.wissensmanufaktur.net/bundes ... k-nicht-an

Damit dürfte endgültig klar sein, dass das BVerfG nur Meinungsverschiedenheiten innerhalb der politischen Klasse moderiert. Wenn die etablierten Politiker, die die Verfassungsrichter ins Amt setzen, als Gesamtheit verfassungswidrige Ziele verfolgen, erhält man vom BVerfG keinen Rechtsschutz, nicht einmal eine Begründung ... :evil:
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » Sa 31. Dez 2016, 22:46

Zum Jahresende das Allerletzte an Politikerunverschämtheit:

Volksentscheide in Deutschland? Widerstand in der CDU gegen Seehofer-Vorstoß

(...)

Das Grundgesetz erlaube sie auch nicht, sagte Lammert dem Nachrichtenmagazin „Focus“.

Auch die stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Armin Laschet und Thomas Strobl stellten sich gegen den Vorstoß. „Die CDU wird in ihrem Regierungsprogramm für die kommende Bundestagswahl keiner Öffnung zustimmen“, sagte Strobl dem Magazin.

(...)


http://www.berliner-zeitung.de/politik/ ... s-24759680

ALLE im Bundestag vertretenen Parteien außer der CDU sind offizell für Volksentscheide auf Bundesebene. Im Jahre 2002 hat es sogar eine Abstimmung im Bundestag dazu gegeben, die eine Mehrheit der Stimmen erreicht, aber die für eine Grundgesetzänderung notwendige 2 / 3 - Mehrheit verfehlt hat.

Das bedeutet im Ergebnis, dass eine von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes nur vorläufig und nur im Hinblick auf die außenpolitischen Sachzwänge der Nachkriegszeit und des Kalten Krieges getroffene zentrale staatsrechtliche Entscheidung nur wegen der Sperrminorität der CDU im Bundestag und Bundesrat auf immer und ewig der Erlangung der vollen inneren Souveränität des deutschen Volkes entgegenstehen würde, wenn die CDU niemals gleichzeitig im Bundestag und im Bundesrat unter einem Drittel der Sitze innehaben sollte.

Ganz ehrlich, Herrschaften - solche Leute sind für mich keine aufrechten Verfassungsdemokraten und würdige Vertreter einer Republik. Wer sowas wählt, ist für mich auch kein ernsthafter Gesprächspartner.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » Do 6. Jul 2017, 20:32

Heute auf dem Profil eines FB - Freundes geschrieben:

>> " Sie engagieren sich für die Demokratische Neutralisation von Verfassungsbruch #DNV oder sie erklären sich für unparteiisch und unterstützen UnPartei e.V. ... und/oder Vereinigte Direktkandidaten der Zivilgesellschaft in Deutschland." <<

Jede dieser Alternativen ist besser als AfD oder gar nicht zu wählen. AfD und Linkspartei sind in ihrem Politik- und Machtverständnis rückwärtsgewandt und vertreten vor der Geschichte längst gescheiterte Ansätze.

Besser fundamentaldemokratische und glaubwürdig rechtsstaatliche Kleinparteien ohne Chance auf Sitze in Parlamenten wählen als mit dem Kreuzchen in der Wahlkabine oder Wahlboykott die eigene politische Unmündigkeit auch noch aktiv bestätigen.

Für eine erfolgreiche Instandsetzung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips bedarf es ohnehin eines vertieften Bewusstseins der Mehrheitsbevölkerung für die kollektive Eigenverantwortung eines echten Volkssouveräns.

Solange die meisten Leute immer den gleichen Dreck wählen und dann über "die da oben" meckern oder zum BVerfG laufen und sich über böse Politiker beschweren wie Unterstufenschüler zum Vertrauenslehrer laufen, um sich da auszuheulen, wird das ganz sicher nichts mit irgendeinem demokratischen Aufbruch gleich welcher Art.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » So 27. Aug 2017, 13:11

Wer diese Verhältnisse wohl zu verantworten hat? :roll:

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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » Mi 20. Sep 2017, 19:41

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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon maxikatze » Sa 21. Okt 2017, 17:30

Alex schrieb:
ALLE im Bundestag vertretenen Parteien außer der CDU sind offizell für Volksentscheide auf Bundesebene. Im Jahre 2002 hat es sogar eine Abstimmung im Bundestag dazu gegeben, die eine Mehrheit der Stimmen erreicht, aber die für eine Grundgesetzänderung notwendige 2 / 3 - Mehrheit verfehlt hat.


Dann müsste doch die 2/3-Mehrheit jetzt erreicht sein.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » So 22. Okt 2017, 08:07

maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:
ALLE im Bundestag vertretenen Parteien außer der CDU sind offizell für Volksentscheide auf Bundesebene. Im Jahre 2002 hat es sogar eine Abstimmung im Bundestag dazu gegeben, die eine Mehrheit der Stimmen erreicht, aber die für eine Grundgesetzänderung notwendige 2 / 3 - Mehrheit verfehlt hat.


Dann müsste doch die 2/3-Mehrheit jetzt erreicht sein.


Das ist richtig, aber die CDU wird wieder die stärkste Partei in einer Regierungskoalition sein und Wege finden, so eine Abstimmung zu verhindern.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon maxikatze » So 22. Okt 2017, 09:26

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:
ALLE im Bundestag vertretenen Parteien außer der CDU sind offizell für Volksentscheide auf Bundesebene. Im Jahre 2002 hat es sogar eine Abstimmung im Bundestag dazu gegeben, die eine Mehrheit der Stimmen erreicht, aber die für eine Grundgesetzänderung notwendige 2 / 3 - Mehrheit verfehlt hat.


Dann müsste doch die 2/3-Mehrheit jetzt erreicht sein.


Das ist richtig, aber die CDU wird wieder die stärkste Partei in einer Regierungskoalition sein und Wege finden, so eine Abstimmung zu verhindern.

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CSU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Linke - alle sind pro direkte Demokratie. Wenn die eine oder andere Partei einknickt, machen sie sich wieder unglaubwürdig. Auf Facebook könnte man ja die Spitzenpolitiker auf die Füße treten und sie daran erinnern.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon AlexRE » So 22. Okt 2017, 09:31

CSU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Linke - alle sind pro direkte Demokratie. Wenn die eine oder andere Partei einknickt, machen sie sich wieder unglaubwürdig. Auf Facebook könnte man ja die Spitzenpolitiker auf die Füße treten und sie daran erinnern.


Ich habe auch den Verdacht, dass viele Politiker in anderen Parteien als der CDU ganz froh über die CDU - Blockade gegen direktdemokratische Elemente im GG sind. So müssen sie ihre Versprechen nicht einhalten und ihre diesbezüglichen Programminhalte nicht umsetzen. Wirkliches Vertrauen in die politische Vernunft der deutschen Normalbürger hat wohl kaum ein Berufspolitiker. Die sind mindestens so Wählerverdrossen wie die Wähler Politikerverdrossen sind.
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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

Beitragvon maxikatze » Di 24. Okt 2017, 10:59

Der Gastautor hält die Deutschen für zu blöd und deshalb alles mit sich machen lässt. So ganz widersprechen kann ich ihm nicht.

http://www.achgut.com/artikel/spitze_au ... n_zu_bloed
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