maxikatze hat geschrieben:Hartz IV-Sanktionen sind mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig!Ein Richter verwies in seinem Urteilsspruch besonders auf den ersten und zweiten Absatz des 12. Artikels im Grundgesetz, jeder Bürger hat das Recht seinen Beruf frei zu wählen und niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden
http://www.nachrichten.de.com/593bd4461 ... verfg.html
Sowas werden wir auch in Zukunft nur auf reinen Fake - News - Seiten zu lesen bekommen, aber nicht in echten Verfassungsgerichtsurteilen. Das steht ganz unten auf der Seite:
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Die Verfassungsrichter werden nach Parteibuchproporz von den Parteioberen ausgesucht, gegen den Willen der gesamten politischen Klasse entscheiden die gar nichts. Die sind nur dafür da, Meinungsverschiedenheiten in der Politik zu moderieren und Blockaden aufzulösen. Die Grundrechte der ärmsten Schweine sind im Zweifel immer nachrangig.