Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Wie konsequent soll die nach der Selbstauflösung neu zu gründende Partei für die Trennung von Staat und Kirche eintreten? Soll die Kirchensteuer abgeschafft werden?

Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » So 23. Apr 2017, 12:57

http://www.spiegel.de/panorama/leute/ro ... 44411.html


Wenn er den Unterschied zwischen einem Flüchtlingslager und einem Arbeits-und Vernichtungslager nicht kennt, hat er entweder eine eklatante Bildungslücke oder er ist ein Linkspopulist. :roll:
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » So 23. Apr 2017, 13:11

maxikatze hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/leute/rom-papst-franziskus-vergleicht-fluechtlingszentren-mit-konzentrationslagern-a-1144411.html


Wenn er den Unterschied zwischen einem Flüchtlingslager und einem Arbeits-und Vernichtungslager nicht kennt, hat er entweder eine eklatante Bildungslücke oder er ist ein Linkspopulist. :roll:


Links ist der bestimmt nicht, schließlich ist die Kirche stinkreich und braucht viele ungebildete Arme als Kundschaft. Das ist einfach ein Demagoge, der mit diesem schäbigen Vergleich von der Mitvwerantwortung der Kirche für den Aufstieg Hitlers und Mussolinis ablenkt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Uel » So 23. Apr 2017, 13:25

Papst vergleicht Flüchtlingslager mit Konzentratioinslager


Wenn der Mann an Alters-Senilität oder-Verwirrung leidet, sollte er das gleiche wie sein Vorgänger tun, bevor es zu schlimm und für die Kirche unerträglich wird!

Wieso kann in einem griechischen Flüchtlingslager eine Frau gezwungen werden, das Kreuz abzulegen? Und wer kann sich das anmaßen es zu fordern?

Wie der Begriff Flüchtlingslager schon sagt, handelt es sich um eine Noteinrichtung und nicht um ein Luxus-Hotel. Wenn dem Papst der Standard für das vorübergehend Notwendige nicht ausreicht, bleibt es der Katholischen Kirche unbenommen, mal eine üppige Finanzspritze zu geben aus ihren gewaltigen Vermögens-Ressourcen. Wenn die Barmittel nicht ausreichen, kann man ja auf die Schnelle den überzähligen Gold- und Silber-Zirrat, der in allen katholischen Kirchen der Welt reichlichst vorhanden (siehe Diozösan-Museen mit Domschatz in jeder größeren Bischofsstadt), bei Christies versteigern lassen, dann würden den leichtfertigen und anbiedernden Verständnissworten für damalige Reformen im Luther-Jahr endlich nach 500 Jahren mal Taten folgen, was die Bekämpfung der weltlichen Prunksucht der Kirche angeht.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Livia » So 23. Apr 2017, 16:34

Uel hat geschrieben:
Papst vergleicht Flüchtlingslager mit Konzentratioinslager


Wenn der Mann an Alters-Senilität oder-Verwirrung leidet, sollte er das gleiche wie sein Vorgänger tun, bevor es zu schlimm und für die Kirche unerträglich wird!

Wieso kann in einem griechischen Flüchtlingslager eine Frau gezwungen werden, das Kreuz abzulegen? Und wer kann sich das anmaßen es zu fordern?

Wie der Begriff Flüchtlingslager schon sagt, handelt es sich um eine Noteinrichtung und nicht um ein Luxus-Hotel. Wenn dem Papst der Standard für das vorübergehend Notwendige nicht ausreicht, bleibt es der Katholischen Kirche unbenommen, mal eine üppige Finanzspritze zu geben aus ihren gewaltigen Vermögens-Ressourcen. Wenn die Barmittel nicht ausreichen, kann man ja auf die Schnelle den überzähligen Gold- und Silber-Zirrat, der in allen katholischen Kirchen der Welt reichlichst vorhanden (siehe Diozösan-Museen mit Domschatz in jeder größeren Bischofsstadt), bei Christies versteigern lassen, dann würden den leichtfertigen und anbiedernden Verständnissworten für damalige Reformen im Luther-Jahr endlich nach 500 Jahren mal Taten folgen, was die Bekämpfung der weltlichen Prunksucht der Kirche angeht.


Super dieser Beitrag, kann ich nur unterstützen. :)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Staber » Mo 24. Apr 2017, 14:03

"Papst vergleicht Flüchtlingslager mit KZ"
Das, was dieser Mensch, auch wenn er Papst ist, von sich gibt, ist wenig hilfreich, dafür aber vergiftend. Denn, wo werden in den heutigen Flüchtlingslagern die Menschen zu Tode gefoltert, vergiftet, vergast, verbrannt oder müssen Sklavenarbeit bis zum Tode verrichten?
Dieser "Oberhirte" sollte, anstatt mit falschen Vergleichen zu operieren, lieber dafür sorgen, dass die vatikanischen, bzw. die Reichtümer der kath. Kirche insgesamt Flüchtlingen und dem Elend in der Welt zugute kommen.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
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Gruß Staber
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Mo 24. Apr 2017, 19:13

Dieser absurde Vergleich ist Vergleich ist vor allem eine maßlos unverschämte Beleidigung aller Opfer des Naziterrors.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Fr 10. Nov 2017, 13:12

Aus TE kopiert und verlinkt:

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... saetzlich/

...Wir leben in einer Zeit des Umbruchs in grundlegenden Ausmaßen wie schon lange nicht mehr. Am nächsten Einschnitt steht an, was dem Souverän beim Beitritt der DDR in die BRD – grundgesetzwidrig und demokratiewidrig gleichermaßen – vorenthalten wurde: über eine Verfassung abzustimmen. Dort sollten meiner Meinung nach die feudalen Überreste von Kirchen und Religionen keinen Platz mehr finden: darunter die Zivilehe, der Bekenntnisunterricht, der vordemokratisch zustande gekommene Kirchenbesitz und viele verborgene Staatsleistungen für die christlichen Kirchen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Fr 10. Nov 2017, 14:24

maxikatze hat geschrieben:Aus TE kopiert und verlinkt:

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... saetzlich/

...Wir leben in einer Zeit des Umbruchs in grundlegenden Ausmaßen wie schon lange nicht mehr. Am nächsten Einschnitt steht an, was dem Souverän beim Beitritt der DDR in die BRD – grundgesetzwidrig und demokratiewidrig gleichermaßen – vorenthalten wurde: über eine Verfassung abzustimmen.


Der unmündige deutsche Volkssouverän hat sich das selbst vorenthalten, er hätte nämlich spätestens bei den Wahlen 1994 selbst "Basta" sagen und Parteien wählen können, die auf den Artikel 146 GG pochen und eine neue Verfassung verlangen. Die Leute wollten aber lieber weiter Blankoschecks an Berufspolitiker ausstellen und keine kollektive Eigenverantwortung wahrnehmen, obwohl sie das leicht hätten tun können. Jetzt haben sie den Salat zu der selbst eingebrockten Suppe. Guten Appetit.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 10. Nov 2017, 16:42

und jetzt muss man da durch, es hilft kein Jammern (ironisch gemeint) nicht dass es jetzt jemand ernst meint ;)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Sa 26. Mai 2018, 07:55

Muslimischen Geistlichen will man in Berlin an der Humboldt-Universität eine theologische Ausbildung anbieten.Da aber unterschiedliche muslimische Glaubensrichtungen angeboten werden müssten, wollte man deswegen fünf Verbände zum Beirat einladen. Zwei davon haben abgelehnt.
Zu den drei übrigen gehört die Islamische Gemeinschaft schiitischer Gemeinden Deutschlands (IGS). Diese Organisation wurde von Extremisten gegründet und unterwandert. Im "Gelehrtenrat" sitzt der Vertreter von Ayatollah Khamenei, dem Chef des Mullah-Regimes, Reza Ramezani. Dieser wurde vor ein paar Monaten bekannt, als er im Januar in Hannover am Krankenbett des Todesrichters Scharudi weilte.
Dieser Verband soll in Zukunft darüber mitbestimmen können, wer lehren darf und wer nicht. Möge sich dazu jeder selbst seinen Teil denken.
Verbockt haben das Ganze, wie kann es anders sein, Staatssekretär Krach (SPD) und Bürgermeister Müller, obwohl CDU-Abgeordnete in einem offenen Brief an Müller verlangten, dass im Beirat liberale islamische Vereine sitzen sollten und keine aus dem Ausland gesteuerten Verbände.
In Iran sind Islamisten an der Macht, die sich einen Dreck um Frauenrechte scheren und dessen Handlanger hievt man in der Uni in gehobenere Positionen.

(Info aus der BZ von gestern)
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