Das war klar. Die Staatsanwaltschaften können sich ihre sinnlosen Vorstöße in Richtung vorsätzlicher Tötungsdelikte sparen. Die Rechtslage gibt einen effektiven Schutz des Lebens der Staatsbürger einfach nicht her. Deutsche Rechtspolitiker beschäftigen sich lieber mit schwarzen Nullen (also mit sich selbst) und anderen pekuniären Themen. Nichts ist in unserer politischen Realität so unwichtig wie die höchstrangigen Schutzgüter des Grundgesetzes.
Urteil gegen YouTube-Raser "Alpi"
Tödlich, aber nicht mörderisch
Ein YouTuber, der mit Raser-Touren Geld macht, heizt mit seinem Motorrad durch Bremen und fährt einen Fußgänger tot. In dem emotionalen Prozess fiel jetzt das Urteil - die Staatsanwaltschaft hat wohl zu hoch gepokert.
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Die Kammer verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und wollte das als Signal verstanden wissen: "Die PS-Protzerei auf unseren Straßen muss ein Ende haben", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert - T. hatte als "Alpi" mit selbst gemachten Raser-Videos auf YouTube Zehntausende Fans.
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Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, habe bei seiner Fahrt auf einen guten Ausgang vertraut, vor dem Zusammenstoß abgebremst und keinerlei suizidale Tendenzen gehabt - er habe weder sich noch andere verletzen wollen.
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Der Angeklagte habe bedingt vorsätzlich gehandelt, sagte Staatsanwalt Björn Krebs in seinem Plädoyer. T. habe Arno S. nicht töten wollen, aber den Tod anderer Verkehrsteilnehmer für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.
Vom ursprünglich angeklagten Vorwurf des Mordes rückte die Anklage indes ab.
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 32575.htmlAuf Facebook dazu geschrieben:
>> Tötlicher Verkehrsunfall durch rasenden Motoradfahrer,.... 2 1/2 Jahre... für Mord .. geht doch.... nur die Begründung der Justiz zeigt wieder mal.. wie man aus Mord einfach.. ein Schiksal mit folgen macht... jeder, der auch nur 3 Kmh zu schnell fährt.. müsste diese Ausreden verwenden... gerade ZDF Drehscheibe... <<
Das mit dem vorsätzlichen Tötungsdelikt ist schwierig, der Raser müsste dazu BILLIGEND in Kauf nehmen, dass ein schwerer Unfall passiert, bei dem er selbst sterben kann.
Das wäre eine lebensfremde Interpretation der Mentalität von Verkehrsrowdys. Realistisch betrachtet wollen selbst solche Leute ihr verbrecherisches Spiel mit dem Tod überleben. Das schließt aber jede Definition des Vorsatzes aus.
Hier haben wir es also eher mit einem Versagen der Rechtspolitiker als mit einem der Justiz zu tun. Extremfälle bewusster Fahrlässigkeit, die von absoluter Menschenverachtung gekennzeichnet sind, müssten als besonders schwerer Fall der fahrlässigen Tötung viel schwerer bestraft werden können, so wie das in anderen Ländern auch ist.
Außerdem könnte man die seltsame Regelung des "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", die nur für äußere Eingriffe (Hindernisse auf die Straße bringen usw.) gilt und nicht für Verkehrsteilnehmer, ernsthaft in Frage stellen. Das ist purer Unsinn. Es macht überhaupt keinen nachvollziehbaren Unterschied aus, ob jemand einen Gullideckel auf die Straße wirft und so eine Slalomstrecke aus dem öffentlichen Verkehrsraum macht, oder ob er an einem illegalen Rennen teilnimmt und die Straße so zur Rennstrecke "umwidmet".
Beides ist keine interne Angelegenheit der Verkehrsteilnehmer, sondern eine Anfeindung von außen. Rennfahrer sind keine Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs, weil deren Strecken ganz anders gewidmet sind. Das ist also auch ein Angriff auf die Verkehrsteilnehmer von außen, der vom Gesetz bzw. von den das Gesetz interpretierenden Richtern nur beschönigt wird.