Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Themensammlung "Pflegenotstand"

Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon Santo » Sa 15. Jan 2011, 16:25

Die Patientenverfügung, speziell im Bereich Pflege
Mit dem heutigen Tag wurde mir seitens des Selbsthilfenetztwerks "Pro Pflege" Werner Schell die folgenden Informationen dazu zugestellt:


"Neuss, den 14.01.2011

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert aus gegebenem Anlass:

Patientenverfügung muss auch in stationären Pflegeeinrichtungen uneingeschränkt gelten

In den vergangenen Jahren ist lebhaft über die Patientenautonomie am Lebensende gestritten worden. Dies führte dazu, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach zu den maßgeblichen Rechtsfragen geäußert hat und schließlich der Gesetzgeber in § 1901a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für klarstellende Vorschriften zur Patientenverfügung und deren Umsetzung beigetragen hat.

§ 1901a BGB -Patientenverfügung:

(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.

(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.

(5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.




Danach hat jeder einwilligungsfähige Volljährige die Möglichkeit, mittels einer schriftlich abgefassten Patientenverfügung zu bestimmen, dass im Falle einer exakt festgelegten Lebenssituation bestimmte (in der Regel lebensverlängernde) Maßnahmen, wie z.B. die Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit mittels Magensonde (PEG) oder die künstliche Beatmung, zu unterbleiben haben. Insoweit gibt es auch keine Einschränkungen dergestalt, dass solche Unterlassungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn sich der Betroffene im Sterbeprozess befindet (sog. Reichweitenbegrenzung). Letztlich darf auch niemand zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet oder die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass niemand verpflichtet werden kann, von der Errichtung einer Patientenverfügung oder bestimmten Festlegungen hinsichtlich Behandlungsabbruch abzusehen. Der Gesetzgeber hat mit den neuen Regelungen eine eindeutige Rechtslage geschaffen mit der Folge, dass sich auch bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Heimbewohnern uneingeschränkte Pflichten dahingehend ergeben, eine wirksam errichtete Patientenverfügungen zu respektieren und ihre Durchsetzung zu gewährleisten.

Veränderungen der Rechtslage durch Vertrag sind nicht zulässig

Es hat nicht an Versuchen gefehlt, die durch den Gesetzgeber geschaffene Rechtslage als mit dem Lebensschutz nicht vereinbar hinzustellen. Vor allem sind seit dem Urteil des BHG vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 - immer wieder Rufe laut geworden, die neuen Vorschiften im BGB im Sinne einer vermeintlichen Stärkung des Lebensschutzes zu korrigieren und die Verfügungskompetenzen Volljähriger hinsichtlich der Unterlassung bzw. des Abbruches von Behandlungs- und Pflegemaßnahmen einzuschränken.

Solche Erwägungen haben nun einen Heimträger bewogen, dem rechtlichen Betreuer einer Bewohnerin eine Nebenabrede zum Heimvertrag abzuverlangen. Der diesbezügliche Brieftext (anonymisiert) im Wortlaut:

„Zwischen der Pflegeeinrichtung X und Frau Y wird der Heimvertrag in § 11 wie folgt ergänzt:

„Das Heim und dessen Mitarbeiter haben die sittliche Überzeugung, dass die Verpflichtung besteht, Leben zu schützen und zu pflegen. Der Bewohner oder sein rechtlicher Vertreter wird vom Heim und seinen Mitarbeitern daher ein Vorenthalten von Nahrung und Flüssigkeit nicht verlangen, auch wenn eine entsprechende Patientenverfügung oder ein entsprechender mutmaßlicher Wille vorliegt. Sollte der Bewohner oder sein rechtlicher Vertreter daher beabsichtigen das Leben des Bewohners durch Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug zu beenden, verpflichtet er sich, den Heimvertrag zu kündigen und die beabsichtigte Maßnahmen in einer damit vertrauten Institution (Hospiz o.ä.) oder zu Hause durchzuführen.“


Auf die Frage, ob und inwieweit solche Nebenabreden zulässig sind, ergibt sich folgende Beurteilung:

Der rechtliche Betreuer (bzw. Bevollmächtigte) hat dem Patientenwillen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a BGB). Dies auch dann, wenn es um einen Behandlungsabbruch bzw. das Vorenthalten von Nahrung und Flüssigkeit geht (vgl. Urteil des BGH vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 -). Der Heimträger bzw. die Führungsverantwortlichen sind in der Pflicht, die Patientenautonomie zu achten (siehe auch die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“). Es kann unter diesen Umständen keine Veranlassung gesehen werden, die gewünschte Vertragsänderung als zulässige Ergänzung des Heimvertrages anzusehen.

Sollte der Heimträger weiterhin auf eine Vertragsänderung drängen, wäre eine Unterrichtung der Pflegekassenverbände, die über die Zulassung von Pflegeeinrichtungen mit zu befinden haben, zu denken. Denn es müsste die Frage aufgeworfen werden, ob sich der Heimträger mit seinem Ansinnen nicht außerhalb des Rechtsrahmens des SGB XI stellt und seine Zulassung zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu Lasten der Solidargemeinschaft zurückgenommen werden muss.

Dem beschriebenen Ansinnen des Heimträgers sollte aus grundsätzlichen Erwägungen entgegen getreten werden. Es ist nämlich auch so, dass der Durchsetzung eines Behandlungsabbruches durch Einstellung der künstlichen Ernährung weder heimrechtliche Gründe noch Gewissenserwägungen einzelner Personen entgegen stehen können. Denn der BGH hat bereits in einem Beschluss vom 08.06.2005 – XII ZR 177/03 – in der Streitsache des Wachkomapatienten P. ausgeführt und klargestellt, dass heimrechtliche Erwägungen und die Freiheit des Gewissens von Pflegekräften die Patientenautonomie nicht einschränken können. Bei einer Abwägung widerstreitender Interessen habe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu dominieren. – Und das ist auch gut so!

Im Übrigen bleibt noch anzumerken, dass sich die Gründe, aus denen ein Heimvertrag beendet werden darf und kann, im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abschließend geregelt sind. Dies ist zwingendes Recht, so dass ein zusätzlicher Beendigungstatbestand nicht durch eine Nebenabrede im Heimvertrag – als sog. „Gewissensklausel“ - geschaffen werden kann.

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk"

http://www.wernerschell.de

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Fr 25. Apr 2014, 18:46

Der Sozialverband VdK will juristisches Neuland betreten:

"Grundrechtswidriger Zustände"

VdK will in Karlsruhe bessere Pflege einklagen

(...)

Üblicherweise werde in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt - in diesem Fall solle nun ein neues, grundrechtsschützendes Gesetz eingeklagt werden, schreibt die Zeitung. Zu den Erfolgsaussichten des Vorstoßes äußerte sich der Paritätische Gesamtverband, in dem auch der VdK organisiert ist, zurückhaltend: „Ob nun das juristische Verfahren über das Bundesverfassungsgericht zielführend sein wird, das bleibt abzuwarten, da kann man skeptisch sein“, sagte der Vorsitzende Rolf Rosenbrock in Berlin.

(...)


http://www.focus.de/politik/deutschland/soziales-vdk-will-mit-musterklagen-bessere-pflege-erzwingen_id_3795219.html

Ich drücke ihnen die Daumen, obwohl ich wegen des fehlenden förmlichen Rechtsweges für Fälle grundrechtsverletzender staatlicher Unterlassungssünden bei dieser Initiative eher pessimistisch bin.

Es wäre wahrscheinlich praktikabler und aussichtsreicher, in einer viel größeren Zahl von Fällen einzelner Rechtsverletzungen zu Lasten Pflegebedürftiger als bisher zunächst die ordentlichen Gerichte und dann ggfs. später das BVerfG zu bemühen.

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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Di 6. Mai 2014, 18:21

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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Mi 13. Aug 2014, 17:38

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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Do 4. Dez 2014, 15:44

:?

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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Jun 2016, 18:24

Der kennt sich wahrscheinlich nicht im Pflegebereich aus. Das hält Politiker bekanntlich nicht vom Redenschwingen ab.

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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon maxikatze » Sa 4. Jun 2016, 20:39

AlexRE hat geschrieben:Der kennt sich wahrscheinlich nicht im Pflegebereich aus. Das hält Politiker bekanntlich nicht vom Redenschwingen ab.

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Er hat wirklich null Ahnung. Mich ärgert diese Abwertung.
Bei uns arbeitet im Nebenjob jemand, die zurzeit ihre Ausbildung als Kranken-und Altenpflegerin absolviert. Ich will nicht übertreiben, aber das ist ja fast schon wie ein Medizinstudium.
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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Jun 2016, 20:40

maxikatze hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Der kennt sich wahrscheinlich nicht im Pflegebereich aus. Das hält Politiker bekanntlich nicht vom Redenschwingen ab.

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Er hat wirklich null Ahnung. Mich ärgert diese Abwertung.
Bei uns arbeitet im Nebenjob jemand, die zurzeit ihre Ausbildung als Kranken-und Altenpflegerin absolviert. Ich will nicht übertreiben, aber das ist ja fast schon wie ein Medizinstudium.


Eben, deshalb habe ich das so kommentiert. Ich weiß auch, dass diese Ausbildung ziemlich anspruchsvoll ist.
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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon AlexRE » Mi 2. Nov 2016, 22:55

Wer weiß, welches Ausmaß diese Art von Betrug mittlerweile tatsächlich angenommen hat. Jedenfalls scheint der Pflegedienst in diesem Fall so sicher gewesen zu sein, nicht erwischt zu werden, dass er sogar ein Kassenbuch über die Teilung der Beute geführt hat ... :evil:

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.10.2016 - S 145 SO 1411/16 ER

Patientin macht beim Pflegebetrug mit - Sozialhilfe gekürzt!

(...)

Seit einigen Jahren laufen in Deutschland umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen betrügerische Pflegedienste. Deren Geschäftsmodell besteht darin, zu Lasten der Sozialleistungsträger Pflegeleistungen abzurechnen, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden. Als Komplizen der Pflegedienste wirken neben Ärzten vor allem auch Patienten mit, indem sie den Erhalt gar nicht erbrachter Pflegeleistungen quittieren und so deren Abrechnung ermöglichen. Zur Belohnung erhalten sie monatlich einen Anteil am Betrugserlös, der im Milieu als "Kick-Back-Zahlung" bezeichnet wird.

(...)

Laut den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Kassenbüchern habe die Antragstellerin über die Jahre von dem Pflegedienst insgesamt sogar Zahlungen in Höhe von 12.064 Euro erhalten.

(...)


http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5 ... e-gekuerzt
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Re: Aktuelles zum Patienten- und Pflegerecht

Beitragvon icke » Fr 30. Jun 2017, 12:50

Ärzte und Pfleger, die sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit zusammengeschlossen haben, berichten offen von Fehlern und Missgeschicken, die ihnen passiert sind.

http://www.aps-ev.de
http://www.bundesaerztekammer.de/patien ... icherheit/
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktionsbündnis_Patientensicherheit
https://www.google.de/search?client=ope ... sicherheit
icke
 

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