Wenn das eine zulässige richterliche Ermessensausübung ist, können sich die Parlamentarier künftig jeden Abschreckungseffekt hoher Mindeststrafen abschminken:
GLÜCKSTADT
Mildes Urteil für Tankstellen-Räuber
Vor drei Jahren überfiel ein 32-Jähriger mit einem Freund die Aral-Station und bedrohte Angestellte sowie Kunden. Nun kommt er in eine Fachklinik.
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Für Strafmilderung sorgte ein Gutachter. Denn er attestierte dem Angeklagten, der zur Tatzeit unter Alkohol- und Heroineinfluss stand, eine deutlich verminderte Schuldfähigkeit. Eigentlich beträgt die Mindeststrafe für schweren Raub fünf Jahre. Als ,,launisch, eigensinnig und trotzig“ sortierte der Psychiater den Hamburger ein.
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http://www.shz.de/lokales/norddeutsche- ... 38601.htmlSiehe auch § 250 Abs. 2 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StGB/250.htmlIm vorliegenden Fall hat der Kandidat hat nicht nur 17 Vorstrafen, sondern er hat sich bereits als Totalversager bei Therapieversuchen erwiesen:
Fünf Entzüge brachten nichts, eine erste Langzeittherapie brach er ab.
http://www.shz.de/lokales/norddeutsche- ... 38601.html Das ist nach Auffassung des Gerichts ein Fall für eine vorzeitige Entlassung nach der Hälfte der Strafverbüßung:
,,So kann der Angeklagte direkt in die Anstalt gehen, und wenn er das alles gut und vernünftig durchläuft, dann mit der Halbstrafenverbüßung ohne einen Tag im Gefängnis verbracht zu haben, entlassen werden“, sagte Emmermann abschließend.
Durch die vielen Medienberichte und Internetkommentare zum Fall Hoeneß weiß ein großer Teil des deutschen Publikums auch ohne juristische Ausbildung, dass der Gesetzgeber die Halbstrafe nur für Erstbestrafte mit erstklassiger Zukunftsprognose vorgesehen hat:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 4caf9.html Wir haben es hier also mit der Sorte von Richtern zu tun, die Vorgaben des Gesetzgebers für unverbindliche Empfehlungen und die eigene Rechtsauffassung für den absoluten Gipfel aller Staats- und Rechtsvernunft und für die Krönung des Zeitalters der Aufklärung hält.
In einer Zeit, in der überall in Europa Rechtsparteien gefährlich erstarken, wird es allerhöchste Zeit, dass sich die Politiker darüber klar werden, dass ihnen Totalaussetzer der Justiz von den "Wutbürgern" zugerechnet werden - und das nicht zu unrecht.
Justizminister können Staatsanwälten Weisungen erteilen (z. B. in Revision zu gehen) und Bundesrichter, die absoluten Schwachsinn nicht kassieren wollen, können nach Art. 98 GG durch die erste Gewalt (Bundestag) vor das Bundesverfassungsgericht gebracht und versetzt oder entlassen werden:
https://dejure.org/gesetze/GG/98.html Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten also die Politiker nicht von jeder Art von Verantwortung für Justizschwachsinn entbinden, auch wenn so ziemlich jeder Politiker sich heutzutage mit der Unabhängigkeit der Justiz herausredet, wenn er auf unmögliche Urteile angesprochen wird.