Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 8. Aug 2015, 14:00

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:vielleicht sollte man den Richter mal eine Prüfung machen lassen ob er für seinen Beruf noch tauglich ist


Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass 2 bestandene Staatsexamina weitere Tests überflüssig machen. Manche Urteile belegen aber, dass regelmäßige MPU`en der Halbgötter in schwarz und rot sehr nützlich wären ...
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 28. Okt 2015, 12:33

Vom thread "Asozialstaat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität" hierher kopiert:

Excubitor hat geschrieben:Kommentar
Wie schon mehrfach in unterschiedlichen Themensträngen erwähnt, fällt es in verschiedensten Lebenszusammenhängen nach solchen und ähnlichen Urteilen immer schwerer, die deutsche Justiz überhaupt noch ernst zu nehmen. Man muss mittlerweile die Frage stellen, ob ein Zusammenhang zwischen der aktuellen Lebensrealität und einigen Gerichtsurteilen steigender Anzahl, die fast immer auf einen Täterschutz hinauslaufen, überhaupt noch bejaht werden kann."


Man müsste auch weiter fragen, wieso es überhaupt zu einem höchstrichterlichen Realitätsverlust kommen kann. Wenn Menschen über jeder Kritik stehen und niemals für ihre Fehler einstehen müssen, hat das in Einzelfällen psychopathologische Folgen:

Cäsarenwahnsinn

(...)

Quidde bezog seine Aussagen explizit auf Kaiser Caligula (37–41 n. Chr.). Er ging davon aus, dass manche Herrscher unter dem „Eindruck einer scheinbar unbegrenzten Macht“ glaubten, nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden zu sein und, beeinflusst von der Schmeichelei ihrer Umgebung und der eigenen Propaganda, an die eigene Übermenschlichkeit oder gar Göttlichkeit zu glauben begännen.

(...)


https://de.wikipedia.org/wiki/C%C3%A4sarenwahnsinn


Als Beispiel mutmaßlich pathologischer Abgehobenheit von der Lebenswirklichkeit und den Fundamenten der Rechtsordnung mag diese Kolumne des "Strafrechts - Papstes" Fischer dienen, die ich kürzlich auf Facebook kommentiert habe:

Fischer im Recht / Grundbegriffe des Strafrechts :

Notwehr: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen

Eine Kolumne von Thomas Fischer

(...)

A erwacht durch Geräusche an der Eingangstür. Er nimmt seine Pistole und schleicht zur Treppe. Seiner Verlobten sagt er, sie solle telefonisch Alarm schlagen, weil er überfallen werde. Er schaltet das Licht im Treppenhaus ein und ruft: "Verpisst Euch!", denn er ist der Überzeugung, "Killer" machten sich an seiner Tür zu schaffen. Draußen bohrt das SEK-Mitglied X an der Tür herum, hinten stehen die Kollegen mit einer Ramme, der Staatsanwalt wartet in sicherer Entfernung. Auch als im Haus das Licht angeht und ihm das mitgeteilt wird, bohrt X weiter; drei von vier Riegeln hat er schon geknackt.

A denkt: Jede Sekunde kann die Tür aufgebohrt sein, dann dringen schwerbewaffnete Banditen herein, um mich zu töten. Also schießt er. Er zielt auf die Milchglasscheibe der Eingangstür, hinter der er einen Schatten sieht; die Folgen sind ihm egal. Polizist X, der in diesem Moment den Arm hebt, wird durch den Armausschnitt seiner Schutzweste zufällig tödlich ins Herz getroffen. Jetzt (!) rufen die anderen Beamten: "Polizei! Aufhören zu schießen!" A öffnet das Fenster, wirft seine Pistole heraus und ruft: "Seid ihr verrückt? Warum gebt ihr euch nicht zu erkennen?"

Dies – nach den Feststellungen eines deutschen Landgerichts – waren die Tatsachen. Ob sie genau so stimmen: Der Kolumnist weiß das so wenig wie alle anderen, die nicht dabei waren, aber eine "Rechtsmeinung" zu diesem Fall haben. Das Gericht, das über die Anklage wegen Totschlags gegen A entscheiden musste, hat sie so festgestellt.

Und das Landgericht hat gemeint: A sei zwar objektiv nicht in einer Notwehrlage gewesen, habe eine solche aber irrtümlich angenommen. Allerdings hätte er sich so verhalten müssen, wie diese fälschlich angenommene Notwehrlage es von ihm verlangt hätte: Er hätte zumindest zunächst einen Warnschuss abgeben müssen. Ergebnis: Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufhoben und den Angeklagten wegen Notwehr freigesprochen (2 StR 375/11, Urteil vom 2. Nov. 2011). Die Entscheidung hat, nicht nur unter Polizeibeamten, für Widerspruch und Empörung gesorgt.

(...)

Zum Abschluss noch zwei Fragen: Was ist es, das Gary Cooper in "High Noon" unternimmt: Notwehr, Notwehrprovokation, Notwehrexzess? Und was meinte der bayerische Ministerpräsident mit der (Staats)notwehr gegen "Berlin"?

(...)


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-3

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ht/seite-5

Wer nicht völlig von der Lebenswirklichkeit abgehoben ist, würde sich nicht aus den Fingern lutschen, was "A denkt", sondern wie zuvor das LG Koblenz feststellen, dass ein Warnschuss selbstverständlich zumutbar ist, solange die vermeintlichen Angreifer noch nicht einmal geschafft haben, die Tür aufzubrechen.

>> Zum Abschluss noch zwei Fragen: Was ist es, das Gary Cooper in "High Noon" unternimmt: Notwehr, Notwehrprovokation, Notwehrexzess? <<

Das war ganz eindeutig Notwehr. Der "Held" hat den Bösewichtern sogar den ersten Schuss überlassen, obwohl seine Kampfposition durch einen Feuerüberfall massiv verbessert worden wäre. Anders sieht es in dem diesem Fehlurteil des BGH zugrunde liegenden Fall aus (ein Fehlurteil, für das der große fantastische Thomas Fischer, Bändiger aller finsteren Staatsmächte, maßgeblich verantwortlich ist):

http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... -frei.html

Wenn die vermeintlichen Killer noch nicht einmal geschafft haben, alle Scharniere der Tür aufzubrechen, verschlechtert ein Warnschuss selbstverständlich NICHT die Kampfposition des Verteidigers. Diese haltlose Behauptung des 2. Senats ist m. M. n. nur damit zu erklären, dass Herr Fischer dazu neigt, den Missbrauch staatlicher Machtbefugnisse abzustrafen - und zwar legal / illegal / sch ... egal.

Hier hatte der Einsatzleiter einen nachgerade idiotischen Zugriff zu verantworten, der zum Tod des Kollegen geführt hat. Dafür hat die Polizei von Mr. Fischer himself (gegen den Will Kane geradezu ein Zauderer ist) die "verdiente" Quittung erhalten.

Dieses Urteil steht dann auch noch in direktem zeitlichen Zusammenhang (zwei Jahre danach) mit der (ebenso unvertretbaren) gegenteiligen Rechtsprechung des 1. Senats auf Kosten tatsächlich Notwehr Übender:

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html

Im Ergebnis muss jeder Mensch in Deutschland, der in eine Notwehrsituation gerät und zuvor die beiden (in den Massenmedien kolportierten) Urteile kennt, es für reine Glückssache halten, ob der BGHSt eine harte Notwehrmaßnahme als verhältnismäßig gelten lässt oder nicht.

Totale Rechtsunsicherheit auf einem praktisch sehr wichtigen Feld ist aber die denkbar schlechteste Leistung, die Bundesrichter erbringen können.

Ich für meinen Teil werde mich deshalb in diesem Leben an der in Fachkreisen üblichen Beweihräucherung von "Päpsten" der Marke Armin Nack (der Herrn Götzls Münchener Justizunfug in Sachen Notwehrrecht durchgewunken hat) und Thomas Fischer nicht mehr beteiligen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 28. Okt 2015, 12:42

Im Fall des Sittenser Rentners hat der BGH die Verurteilung bestätigt, obwohl der Bundesanwalt (wie zuvor der Staatsanwalt in Stade) Freispruch beantragt hatte:

(...)

Auch der BGH tat sich schwer - doch am Ende erkannte er doch auf Totschlag. Denn Notwehr setze einen "gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff" voraus. Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt. Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff. Er habe allein aus Angst um sein Leben geschossen, hatte er der Polizei gesagt.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh ... -1.2710693

Tja - wenn es dem Rentner überhaupt nicht mehr um die Verteidigung eines Rechtsgutes ging, kann man Notwehr wohl nicht mehr begründen, allenfalls noch eine entschuldigende Überschreitung des Notwehrrechts aus Furcht oder Verwirrung. Aber auch das wollte der BGH hier nicht sehen. So können die Verwandten des Räubers jetzt vor`s Zivilgericht ziehen, der Rentner ist ja wohlhabend. Reichtümer bekommt man für den Verlust von Angehörigen allerdings nicht zugesprochen. Damit es teuer wird, müssen schon böse Pressefritzen Fotos retuschieren und das Gericht die Notwendigkeit der Abschreckung sehen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Feb 2016, 12:31

Wieder mal eine richterliche Nahkampf - Expertise ("über`s Ziel hinausgeschossen") ohne die allergeringsten Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet:

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Umstrittenes Urteil in Ludwigsburg

Amtsgericht bestraft Helfer

Von Tim Höhn

11. Februar 2016 - 18:51 Uhr

Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

(...)

Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, dass er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten: „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ Dass ein Gericht eine Strafe verhängt, nachdem die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hat, ist eine Seltenheit.

(...)


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Die Richterin leidet offenbar an der gleichen seelischen Krankheit wie die hierfür verantwortliche Münchner Justiztruppe:

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 12. Feb 2016, 13:26

Genau das ist es, was ich Anprangere. Wenn endlich die Richter/innen ihre Arbeit richtig machen würden, hätten wir nur halb so viel Probleme. Aber nein, sie haben kein Bock darauf. Lieber im TV Jammern das kommt besser rüber bei der Bevölkerung :(
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 13. Feb 2016, 00:54

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Genau das ist es, was ich Anprangere. Wenn endlich die Richter/innen ihre Arbeit richtig machen würden, hätten wir nur halb so viel Probleme. Aber nein, sie haben kein Bock darauf. Lieber im TV Jammern das kommt besser rüber bei der Bevölkerung :(


In einer (geschlossenen) FB - Gruppe der Security - Branche dazu geschrieben:

>> Die judikative kann sich wohl alles erlauben oder was für mich war das ganz klar Notwehr <<

Selbstverständlich war das Notwehr. Ein Teil der Richterschaft hat sich offenkundig darauf verlegt, einer befürchteten Eskalation der Gewalt in der Öffentlichkeit dadurch zu begegnen, dass sie Notwehrübende contra legem - gegen das Gesetz - zu einer Art Zweitaggressoren umetikettiert.

Die ursprünglichen Aggressoren sind ja meistens sozial derangiert und durch die milden Mittel unseres Strafrechts kaum abzuschrecken. Die Angegriffenen dagegen arbeiten meistens für ihr Geld und sind deshalb schon durch Geldstrafen zu beeindrucken. Wenn man die nun (CONTRA LEGEM!!!) dazu zwingt, sich ohne Gegenwehr in ihre Opferrolle zu schicken, ist eine steigende Kriminalitätsrate durch mehr Gewalttaten erst einmal nur eine größere Ziffer in der Statistik, während mehr Aggressionen UND mehr erfolgreiche Notwehrhandlungen eine Art Bürgerkriegsszenario am politischen Horizont erscheinen lassen.

Da erscheint es manchen Richtern offenbar als das kleinere Übel, sich als faktischer Co - Aggressor an die Seite der Straßenschläger zu stellen und die friedlichen Bürger zu terrorisieren. Mit denen kann man es ja machen - glauben die verantwortlichen verfassungsverräterischen Staatsmächtigen jedenfalls. Die AfD und alle anderen Rechtsdreher wird`s freuen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » So 6. Mär 2016, 16:47

Während das Notwehrrecht der Normalbürger zur Glückssache verkommt, verweigert die deutsche Politik beharrlich die Anpassung der Vorschriften zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz an die Rechtsprechung des EGMR: :evil:

Juristen fordern Gesetzesverschärfung nach tödlichem Polizeieinsatz in Bayern
-
Auf der Flucht erschossen

Eine Verfolgungsjagd, ein Autocrash - und am Ende war der Verdächtige tot: Ein Zivilfahnder der Polizei hat gestern in Berlin einen mutmaßlichen Einbrecher auf der Flucht erschossen. Jetzt ermittelt der Staatsanwalt wegen des Tötungsdeliktes. Dieser Fall sorgt für Diskussionen: Wann ist der Einsatz einer Schusswaffe für Polizisten eigentlich erlaubt, haben auch wir uns gefragt. Der Fall Berlin ist schließlich kein Einzelfall. Auch in Bayern ist ein Verdächtiger auf der Flucht von einem Polizisten erschossen worden. Markus Pohl und Lisa Wandt sind der Sache nachgegangen.

(...)

Und so lernen Polizisten bei der Ausbildung an der Waffe. Sie dürfen grundsätzlich auf einen Flüchtenden schießen, wenn dieser verhaftet werden soll…

"... auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens."

Ganz egal, ob dieser Haftbefehl wegen Mordes, Vergewaltigung oder eben wegen Marihuana-Handels besteht.

Eine Regelung, die im Widerspruch zur Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte steht. Der hat in mehreren Urteilen bekräftigt: Potenziell tödliche Gewalt ist unverhältnismäßig, wenn feststeht,

„…dass die zu verhaftende Person keine Gefahr für Leib und Leben darstellt und nicht verdächtigt wird, ein Gewaltverbrechen begangen zu haben.“

Gegen einen unbewaffneten Marihuana-Händler hätte man nach europäischer Auffassung also erst gar nicht schießen dürfen.

(...)


http://www.rbb-online.de/kontraste/arch ... s-is2.html
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 12. Mär 2016, 16:51

Die "Kuriosität" ist leicht zu erklären: Im Prozess ging es der Staatsanwältin noch um Wahrheitsfindung, jetzt geht es der gesamten Justiz nur noch um Ableugnung bzw. Verschleierung eines monumentalen Fehlers:

Helfer oder Täter?

Gericht stemmt sich gegen Empörungswelle

Von Tim Höhn 12. März 2016 - 07:00 Uhr

Das Amtsgericht hat einen Mann verurteilt, der nach eigener Aussage nur einem Prügelopfer helfen wollte. Kurios: die Staatsanwaltschaft forderte zunächst Freispruch, geht jetzt aber gegen den Angeklagten in Berufung.

(...)


http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 00a11.html

Auf Facebook dazu geschrieben:

>> war es Hilfe oder Frust oder Spaß an Schlägereien das ist die Entscheidende Frage ! <<

Das war mitnichten die entscheidende Rechtsfrage. An den inneren Tatbestand der Notwehr dürfen keine ausufernden Anforderungen gestellt werden. Es reicht vollkommen aus, wenn der Notwehr Übende bzw. Nothilfe Leistende AUCH aus Gründen der Gefahrenabwehr gehandelt hat. Wenn er nebenbei noch andere Motive hatte (Rache oder Lust an Schlägereien), ist das rechtlich völlig unerheblich.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon maxikatze » Mi 27. Apr 2016, 10:32

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/n ... referrrer=

Bin mir nicht sicher, ob ein gezielter Schuss in den Kopf als Notwehr betrachtet werden kann. Ich habe da meine Zweifel. Wurde in diesem Fall nicht die Verhältnismäßigkeit überschritten? Zumal der Einbrecher in einem anderen Raum war als der Schütze. Somit war doch das Einbruchsopfer nicht unmittelbar mit dem Tode bedroht , oder?
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Mi 27. Apr 2016, 11:13

maxikatze hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neuenrade-jaeger-erschiesst-einbrecher-a-1089460.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=

Bin mir nicht sicher, ob ein gezielter Schuss in den Kopf als Notwehr betrachtet werden kann. Ich habe da meine Zweifel. Wurde in diesem Fall nicht die Verhältnismäßigkeit überschritten? Zumal der Einbrecher in einem anderen Raum war als der Schütze. Somit war doch das Einbruchsopfer nicht unmittelbar mit dem Tode bedroht , oder?


Wenn der Angreifer bewaffnet ist, ist dem Verteidiger Zögern oder ein Schuss ins Bein usw. nicht zumutbar:

Der Hausbesitzer aus dem sauerländischen Neuenrade habe sich bedroht gefühlt und mit einem Revolver geschossen, weil der Einbrecher ein Messer in der Hand gehalten habe.


In Deutschland ist in Sachen Notwehr allerdings jede richterliche Interpretation möglich, wie uns insbesondere das Landgericht München vorgeführt hat. Wenn der Hausbesitzer Pech hat und an einen Richter gerät, der im Zweifel gegen den Angeklagten entscheidet, sobald er Selbstjustiz wittert, wird er wegen frei erfundener "milderer Mittel" verurteilt.
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