Uel hat geschrieben:Das Mädchen hat einen deutschen Pass, den kein Richter so einfach einziehen kann. die Ausweisung kannst Du also vergessen.
Dann muss das schnellstens geändert werden, sodass ein Wohlverhaltenszeitraum von sagen wir mal 30Jahren eingeführt wird, in dem die Staatsbürgerschaft bei schwerwiegenden Taten wieder entzogen werden kann. Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte voll dazu genutzt werden, wenn sie nicht endlich wieder abgeschafft wird.
Dazu müsste man das GG ändern:
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... _node.html