Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon Erfahrener » Di 5. Jun 2012, 22:15

Unsere Gesellschaftsform ist falsch konstruiert, denn die Konstrukteure gingen und gehen vom unrealistischen Menschenbild aus, wonach Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert wird, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten. (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).

Die Herrschenden- die auch ganz einfache Betrüger sein können- benutzen eine verschleiernde Rechtssprache ( vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf ). Sie haben die Macht, alles so auszulegen, wie es ihnen am bequemsten ist.

Damit ein sinnvolles Zusammenleben mit Fortbestand der Menschheit gefördert wird, wäre es erforderlich, dem Verhalten angepasste Strukturen zu entwickeln und dabei besonders auch engagierten Systemkritikern und unabhängigen Wissenschaftlern aus dem Volk wirksame (!) Mitspracherechte zu gewähren.

Günstig wäre z.B., dass sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen können oder alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.

Entsprechendes sollte in eine Verfassung aufgenommen werden.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Mi 6. Jun 2012, 11:01

Ihren jeweils eigenen Herrschaftsbereich können Mächtige aller Art aber ganz gut gegen andere Mächtige verteidigen:

Die Zentralisierung führt dazu, dass alle elektronischen Daten und digitalen Dokumente, die von den Bürgerinnen und Bürgern, Anwälten und Behörden an die Gerichte übermittelt oder von den Gerichten in den bei ihnen geführten Verfahren erhoben und erstellt werden, nicht mehr wie bisher allein der Verantwortung der angerufenen Gerichte unterliegen. Sämtliche Daten und Dokumente – auch personenbezogene und besonders sensible – sollen künftig vielmehr auf zentralen Servern gespeichert werden, die der Einflussnahme und der Letztentscheidungsbefugnis des Justizministeriums unterstellt sind, einer Behörde, die – insbesondere in verwaltungsgerichtlichen Verfahren – nicht selten selbst Verfahrensbeteiligte ist. Damit unterfallen die Daten dem Einflussbereich der Exekutive, die den Bürge-rinnen und Bürgern vielfach als Prozessgegner gegenübertritt.


http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pres ... /index.php

Die mit der Zentralisierung der Gesundheitsdaten aller Zwangsversicherten verbundenen Interessenkollisionen dagegen interessieren niemanden, weil diese neue Schieflage eben nur auf Kosten bereits Beherrschter geht und nicht auf Kosten einer konkurrierenden Herrschaftsebene.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon GasGerd » Mo 10. Jun 2013, 13:53

Erfahrener hat geschrieben:Unsere Gesellschaftsform ist falsch konstruiert, denn die Konstrukteure gingen und gehen vom unrealistischen Menschenbild aus, wonach Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert wird, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten. (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).


Anlässlich der Nachricht über den Tod des insolventen Kleinunternehmers, der während seiner Strafverhandlung im Amtsgericht Dachau den jungen Staatsanwalt erschossen hatte, habe ich auf dem gmx - Forum etwas zu der verfassungsrechtlichen Problematik des § 266a StGB geschrieben. Der ist nämlich ein Beispiel dafür, dass die Verfolgung von Eigeninteressen politisch einflussreicher Interessengruppen und Institutionen - hier der gesetzlichen Sozialversicherungen - bei der Gestaltung von Gesetzen gefährlich für hochrangige Verfassungsprinzipien wie das besondere Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatsprinzip an sich sind:

"Wenn man so eine Verhandlung noch nie miterlebt hab als Angeklagter weiss man nicht wie demütigen bzw erniedrigend die mit einem umgehen."

Das kommt auf den jeweiligen Angeklagten an. Insbesondere Gewaltkriminelle können in einem Arroganz - Wettbewerb gegen jeden Staatsanwalt bestehen. In solchen Prozessen werden Opfer, Nebenkläger und Zeugen gedemütigt und sonst niemand.

In dem tragischen Fall in Dachau kommt wahrscheinlich zu einer angeschlagenen Psyche des Angeklagten ein in dem speziellen Gegenstand des Verfahrens liegendes rechtsstaatliches Problem. Der Mann war nämlich als insolventer Kleinunternehmer wegen dieser Straftat angeklagt:

"§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

....."

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

Das Problem mit diesem § ist, dass dieser Vorwurf strafbaren Unrechts vielen Betroffenen nicht einleuchtet und sie sich letztendlich keiner Schuld bewusst sind. Man macht sich z. B. dann nach dieser Vorschrift strafbar, wenn man kurz vor der Insolvenz noch die Nettolöhne seiner Arbeitnehmer auszahlt und dann die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr abführen kann. Man hätte es umgekehrt machen müssen, die SV bezahlen und die Arbeitnehmer auf das Insolvenzausfallgeld verweisen.

Das halten viele Leute, wenn sie erstmals davon hören, für total widersinnig - und wenn man irgendwo kein strafrechtliches Risiko vermutet, macht man sich auch nicht rechtskundig.

Als "rechtsstaatliches Problem" ist das m. E. deshalb zu bezeichnen, weil jede für den Normalbürger nur sehr schwer zu erkennende Strafandrohung diesen GG - Artikel verletzt oder - sagen wir mal - zumindest sehr stark "anspannt":

"Artikel 103

(1) ....

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) ....."

http://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Der Text steht wortgleich noch einmal im § 1 des StGB und sinngemäß im Art. 7 EMRK (Rückwirkungsverbot), es handelt sich also um ein praktisch sehr wichtiges Rechtsprinzip, das keine Rechtsordnung übersieht.

Wenn nun der Gesetzgeber bei einem StGB - § zu locker mit diesem Prinzip umgeht, fühlen sich unausweichlich viele Betroffene unschuldig verfolgt bzw. vom Staat schikaniert. Einer ist leider total durchgedreht.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/18750726?sp=35#jump
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon Erfahrener » Do 5. Sep 2013, 11:58

Bürgerrechte werden abgebaut, weil der Selbsterhaltungstrieb der Herrschenden mit Gruppenegoismus und Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/di ... spiel.html Bürgerrechte aushebeln.
Einige Fragen und meine Feststellungen dazu:
Was bringt das Mehrparteiensystem mit dem Wahlsystem?
Eine Zuschauerdemokratie (vgl. z.B. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13518350.html ). Der Bürger kann Herrschenden bei Gestaltung ihres Demokratieverständnisses und Gestaltung des Gruppenegoismus zuschauen.
Was bringen Verfassungen, Gesetze und Rechtsmittel?
Sie werden mit Hilfe der verschleiernden Rechtssprache (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf ) umgedeutet, die höchstrichterliche Rechtsprechung wird ignoriert und Ansprüche werden pauschal abgelehnt.
Was bringen Petitionen?
Der Petitionsausschuss fordert von der Regierung eine Stellungnahme an (vgl. http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... aetze.html ) und bekommt von dort eine Antwort, die die selbstgefällige Grundhaltung der Regierung (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/arch ... echte.html ) zum Ausdruck bringt. Diese Antwort wird an den Petenten weitergereicht.
Einige Zeugenaussagen:
Das Unterjochungsinteresse ist mit Experimenten nach gewiesen, siehe z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/di ... spiel.html .
Kritiker werden geächtet und Heuchler gefördert (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-arch ... 6&start=12 ).
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread.php? ... echtsstaat .
Stasi- bzw. Gestapo-Verhältnisse sind im Aufbau (vgl. auch http://deutschlands-wahrheit.blogspot.d ... stapo.html ).
Whistleblower Daniel Ellsberg über Prism: Vereinigte Stasi von Amerika (vgl. http://www.sueddeutsche.de/kultur/whist ... -1.1718578 ).
Aktuelle Fälle zur Verfolgung von Kritikern sind z.B. der Fall Gustl Mollath, Edward Snowden, Bradley Manning ( http://www.zeit.de/2013/32/edward-snowden-prozess ), ältere Fälle sind z.B. zu finden unter http://www.jurablogs.com/de/ble-nachred ... rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/ ... leidigung/ , http://www.regensburg-digital.de/statt- ... /16122012/ .
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert
perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus,
die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von
dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen
Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! … (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepa ... php?id=134 ).
Die Gehörsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung wird von der Justiz als eine Belästigung empfunden. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussi ... f-der-welt ).
Das Verfassungsgericht hat, um der völligen Überflutung durch Verfassungsbeschwerden Herr zu werden, eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt,die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassu ... 3406467237 ).
Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich fruchtlos (Angaben im Internet).
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Die Bundesregierung tut mit Ihrer Selbstgefälligkeit so, als würde es bei der Achtung der Grundrechte überhaupt keinen Grund zur Kritik geben (vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/arch ... echte.html ).
In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ ( http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51Ao ... 3D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
Eine konsequente Manipulation in der Rechtspflege aus Gründen der Reputation (der Selbstliebe der herrschenden Gruppe) wird auch von einem Richter a.D. bestätigt (vgl. www.wikimannia.org/Frank_Fahsel ).
Da von Herrschenden Fehler nicht zugegeben werden und ein Unterjochungsinteresse besteht, sammeln sich zwangsläufig immer mehr Fehler an.
Die jeweiligen die Demokratie sichernden Grundregeln waren unzureichend und haben versagt (aus http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Lösungen könnte die Verhaltensforschung aufzeigen. Aber die Verhaltensforschung wird bei Herrschenden unbeliebt sein, weil sie deren „Recht“ auf Macht und eine selbstgefällige Grundhaltung aushebelt.
Weiterverbreitung erwünscht. Fehler dürfen korrigiert werden.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Do 5. Sep 2013, 13:14

Erfahrener hat geschrieben:Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread.php? ... echtsstaat .


Bei Prof. Albrecht habe ich Strafrecht gehört, als er noch in Bielefeld gelehrt hat ...

Soweit die hiesige Fundamentalkritik sich auf Missstände im Gesundheitswesen bezieht, empfehle ich einen Blick auf dieses Unterforum:

viewforum.php?f=59

Das hier sind die Homepage und das Forum unseres Admins DJ_rainbow, der einen Sozialgerichtsprozess gegen die elektronische Gesundheitskarte führt:

http://kassenstasi-nein-danke.npage.de/

http://kassenstasi-nein-danke.forumprofi.de/index.php
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon maxikatze » Do 5. Sep 2013, 22:47

Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht-


Bei aller Kritik, aber die Behauptung ist völlig neben der Sache. Der Satz sagt aus, dass die Verhältnisse unter der Gestapo erträglicher wären, weil angeblich noch schlimmeres kommen werde. Bei aller Unzulänglichkeit, aber diesen Staat mit der Gestapo zu vergleichen, zielt auf Effekthascherei oder Wichtigtuerei ab und verharmlost das damalige Nazi-Regime.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon Dardonthinis » Do 31. Okt 2013, 11:06

Erfahrener hat geschrieben:Günstig wäre z.B., dass sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen können oder alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.

Entsprechendes sollte in eine Verfassung aufgenommen werden.

Und was hindert Dich daran, einen entsprechenden Entwurf zu erstellen oder eine Bewegung anzustoßen, die diesem Vorhaben den notwendigen Schub verleiht?
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mo 14. Apr 2014, 23:08

http://www.sueddeutsche.de/bayern/keine ... -1.1936359

Keine Ermittlungen im Fall Mollath
Weder Willkür noch Vorsatz

Entscheidung bestätigt: Gegen keinen der Beteiligten im Fall Mollath wird es Ermittlungen geben. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft sieht "insgesamt keine Veranlassung" dazu - räumt aber Unstimmigkeiten und Fehler ein.


So sei etwa zu prüfen gewesen, ob Beschuldigte "mit dem Vorsatz" gehandelt hätten, Mollath rechtswidrig seiner Freiheit zu berauben oder unschuldig zu verurteilen, teilt die Münchner Behörde mit. Ein solcher Vorsatz aber sei nicht erkennbar. Zwar rechtfertigten aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft "die vorgebrachten und zum Teil auch berechtigten Vorwürfe am Gang des Verfahrens und an einzelnen Prozesshandlungen der befassten Richter durchaus inhaltliche Kritik". Ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergebe sich daraus aber nicht.


ich fasse es nicht!!! das ist typisch Schwaben. Ich bin so sauer was für eine schweinerei Grr..
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Di 20. Mai 2014, 15:51

Heute auf Towandas Forum geschrieben:

Towanda2 hat geschrieben:Unabhängige Geister

Die Kritik am Verfahren zur Wahl
der Bundesverfassungsrichter......

FR


Natürlich gibt es CDU - Politiker, die ein von den Parteibucholigarchen leicht zu kontrollierendes Verfassungsgericht wünschen. In dieser Partei ist nichts, was sich gegen die Grundsubstanz der freiheitlich demokratischen Grundordnung richtet, unaussprechlich. Da gibt es ja sogar Leute, die das Prinzip "one man, one vote" in Frage stellen und zusätzliche Stimmen für Steuerzahler möchten, damit Rentner und Sozialleistungsempfänger überstimmt werden können. Vom Thema Volksabstimmungen ganz zu schweigen ...

Aber soll man Reformen kategorisch ausschließen, weil man es auch noch schlechter machen könnte?

(...)

Die Kritik am Verfahren zur Wahl der Bundesverfassungsrichter war und ist also vollkommen berechtigt, und dennoch sollte jede Reform strikt vermieden werden. Das wurde spätestens vor einigen Wochen klar, als Politiker der Union sich Gedanken über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machten. Unzufrieden mit einigen Entscheidungen der jüngsten Zeit, klagten Vertreter von CDU/CSU über einen von ihnen gewählten Bundesverfassungsrichter, der Mann verhalte sich im Senat, als habe er nie etwas mit der Union zu tun gehabt. Das heißt: Die Union hat einem Juristen zum Amt verholfen, der sich dem Recht, nicht der Rechtsauffassung der Union, der sich der richterlichen Unabhängigkeit, nicht der Loyalität zur Partei verpflichtet fühlt.

(...)


Das kann es ja nun auch nicht sein.

Dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip förderliche Ideen zur Reform der Wahl der Verfassungsrichter sind seit jeher ein Kernthema von Grundgesetz Aktiv:

(...)

1.
Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen. Wie dies genau zu erfolgen hat, wird auf der Gründungsversammlung der künftigen Partei beschlossen werden. Vor der letzten Überarbeitung dieser Seite war nur folgender Vorschlag hier veröffentlicht:

Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde Bundesversammlung direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.

(...)


http://grundgesetzaktiv.de/ziele.htm
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Di 12. Jan 2016, 20:54

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Ex - Verfassungsrichter etwas anders reden als amtierende ...

Zwei Ex-Verfassungsrichter zur Politik

Zwei Ex-Verfassungsrichter nämlich die Herren Papier und di Fabio kamen übereinstimmend zum Urteil, dass die sog. Flüchtlingspolitik der Frau Merkel Deutschland schadet und deshalb durch die Verfassung nicht gedeckt sei.

(...)


http://www.focus.de/politik/deutschland ... 26160.html
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