Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Hier können Beiträge zu dem gesamten Themenkomplex von der Finanzierung des Gesundheitswesens bis zu speziellen Gesundheitsrisiken geschrieben werden.

Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon AlexRE » Fr 6. Nov 2015, 19:11

Kaum beschlossen, herrscht schon Theater um die Auslegung des Terminus technicus "geschäftsmäßig":

Bundestagsbeschluss: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten

(...)

Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt. "Eine Bestrafung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe würde Ärzte der ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aussetzen", sagte etwa Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht einiger Rechtsexperten könnte er zudem im Widerspruch zur Verfassung stehen. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

(...)


http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 61527.html

Wenn dadurch ausgerechnet spezialisierte Palliativ - Ärzte kaltgestellt werden, hat das dekadente Gelichter im Bundestag mal wieder einen Riesenbock geschossen. Dann dürfen Angehörige - medizinische Laien - als Sterbehilfer herumstümpern, die spezialisierten Könner machen sich aber strafbar.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Uel » Fr 6. Nov 2015, 21:09

So läuft es halt, wenn Stimmung und Meinung mehr Wert sind als Logik und Sachverstand.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Livia » Fr 6. Nov 2015, 22:43

Uel hat geschrieben:So läuft es halt, wenn Stimmung und Meinung mehr Wert sind als Logik und Sachverstand.


Es droht jedoch bereits Ungemach.

Sterbehilfe-Vereine drohen Bundestag mit Verfassungsklage
06.11.2015 | 14:42 Uhr

Der Bundestag hat mit seinem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für Entsetzen bei den Gegnern des Gesetzes gesorgt. Die Sterbehilfe-Vereine „Dignitas“ und Sterbehilfe Deutschland kündigten Verfassungsbeschwerden an, sobald das Gesetz in Kraft trete.


http://www.derwesten.de/politik/sterbeh ... 59137.html
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Uel » Sa 7. Nov 2015, 17:52

Der Ausschnitt, den das TV von der Rede des CDU-Abgeordneten Hintze zeigte, hätte den Abgeordneten die Problematik ihrer Entscheidung klar machen können, ja wenn die Bande nicht emotionalisiert und noch justizierbaren Wortbedeutungen zugänglich gewesen wäre. Aber viele der Abgeordnete sind dem allgemeinen Modegefühl aufgesessen: sich moralisch besser oder höherstehend zu fühlen / finden, wenn man das theoretisch Beste fordert, selbst wenn es in der Realität so nicht durchführbar ist. Mit den Problemen daraus sollen sich gefälligst dann die niedrigen Wasserträger auseinandersetzen, für das konkrete Machen fühlt man sich nicht mehr verantwortlich. Diese Krankheit ist an allen Ecken und Enden zu beobachten.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon AlexRE » Mo 9. Nov 2015, 11:58

Aus dem Kommentar der taz:

Kommentar Sterbehilfe

Ende, aus, vorbei

Beihilfe zum Suizid wird strafbar. Wie Abgeordnete des Bundestags ihre eigenen kruden Moralvorstellungen zur Staatsdoktrin erklären.

(...)

Das Abstimmungsergebnis ist eine Zäsur. Es ist ein bewusster Bruch mit einer Rechtslage, die seit 1871 in Deutschland gegolten und gut funktioniert hat.
Die Warnungen vieler Politiker vor den Konsequenzen einer Strafverschärfung, die es während der Debatte am Freitag durchaus gegeben hatte, sie vermochten das Wahlergebnis schlussendlich nicht zu verhindern: Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ wird künftig im Strafgesetzbuch verankert, zu ahnden „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren“.

Staatsmoralischer Paternalismus

Die staatliche Bevormundung in einer der intimsten Fragen, der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende, sie wird Gesetz in Deutschland. Sie wird, das jedenfalls steht zu befürchten, dieses Land verändern.

(...)


http://www.taz.de/Kommentar-Sterbehilfe/!5249048/

Bis jetzt hat bis auf die von Livia genannten Vereine kaum jemand öffentlich hinterfragt, ob dieser "Paternalismus" auf Kosten des absoluten Kernbereichs der Persönlichkeitsrechte mündiger Bürger überhaupt verfassungskonform ist. Aber das wird noch kommen - und ich wage zu prophezeien, dass die Bevormunder in Karlsruhe auf die Schnauze fallen werden.
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