Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Apr 2010, 14:35

Ein kleiner Exkurs von einem der vielen gerade aktuellen Mixa - threads von einem anderen Forum kopiert.

Der Artikel 3 Absatz 1 - der allgemeine Gleichheitssatz - wirkt über seinen Wortlaut hinaus auch als absolutes Willkürverbot, ist deshalb rechtssystematisch untrennbar mit Artikel 20 Abs. 3 GG - also dem Rechtsstaatsprinzip - verbunden und steht deshalb unter der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG. Das gilt wiederum auch für das mit dem Willkürverbot und dem Rechtsstaatsprinzip ebenfalls rechtssystematisch untrennbar verbundenen besonderen Bestimmtheitsgebot, also dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot. Das habe ich heute auf dem anderen Forum geschrieben:
_____________________________________________________________

Das Recht zur Züchtigung haben spätestens seit November 2000 auch die Eltern nicht mehr.




Die Gesetzesänderung ist auf eine m. M. n. höchst bedenkliche Weise öffentlich kommuniziert worden. Die verantwortlichen Poltiker haben damals so getan, als wenn das mit dem "Rechtsanspruch auf eine gewaltfreie Erziehung" im BGB nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit sei und man Eltern selbstverständlich nicht kriminalisieren wolle. Die wollten keine Wähler verprellen, staatliche Einmischungen in Familienangelegenheiten sind klassischerweise ein sensibles politisches Thema. Ich kann mich noch gut an eine Talkshow mit der damaligen Familienministerin R. Schmidt erinnern, in der sie die Gesetzesänderung ausdrücklich als strafrechtlich irrelevant dargestellt hat.

Tatsächlich hat es im Strafgesetzbuch nie einen Rechtfertigungsgrund namens "Züchtigungsrecht" gegeben, zu Gunsten von Angeklagten können Strafgrichte aber Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe selbst entwickeln oder aus anderen Gesetzen herauslesen, zu Lasten von Angeklagten geht das nicht. Dem steht das besondere Bestimmtheitsgebot bzw. Rückwirkungsverbot entgegen, Art. 7 EMRK, 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB.

Dieses hochrangige Rechtsprinzip erfordert aber auch ein hohes Maß an Rechtsklarheit im strafrechtlichen Bereich, niemand darf im Unklaren über die Strafbarkeit seines Handelns sein.

Mit dem Streichen des auch im Strafrecht wirkenden zivilrechtlichen Züchtigungsrechts hat die Politik damals also faktisch den Anwendungsbereich der Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener auf elterliche Erziehungsmethoden erweitert und dies aus politisch - taktischen Gründen gezielt verschleiert.

Im Ergebnis wissen viele Eltern heute noch nicht, dass sie sich mit vermeintlich "normalen" Züchtigungen ihrer Kinder strafbar machen, ich habe das schon öfters Bekannten erklären müssen. Die wollten das alle zunächst nicht glauben, weil sie sich das nicht vorstellen konnten.

Soweit der kleine Exkurs zu dem wegen der rechtssystematischen Verbindung zum Rechtsstaatsprinzip und zum absoluten Willkürverbot unter der sog. "Ewigkeitsgarantie" nach Art. 79 Abs. 3 GG stehenden Verfassungspostulat des Art. 103 Abs. 2 GG. Das ist nur ein besonders grelles Beispiel dafür, wie weit Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität auseinanderklaffen können. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen, nicht so leicht zu durchschauenden Erosionserscheinungen an angeblich untastbaren Verfassungsrechtsgütern. Wenn man sich damit näher befasst, kann einem nur noch pottschlecht werden.
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon maxikatze » Mi 22. Okt 2014, 17:51

Diese Woche greift "Der Freitag" die fehlende Verfassung als Thema auf:

https://www.freitag.de/autoren/rainer-k ... rfassung-1

Artikel 146 GG Eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung ist seit 1989 überfällig! Doch die Politiker fürchten eine Verfassung wie der Teufel das Weihwasser!
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Mi 22. Okt 2014, 19:41

maxikatze hat geschrieben:Diese Woche greift "Der Freitag" die fehlende Verfassung als Thema auf:

https://www.freitag.de/autoren/rainer-k ... rfassung-1

Artikel 146 GG Eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung ist seit 1989 überfällig! Doch die Politiker fürchten eine Verfassung wie der Teufel das Weihwasser!


Der Autor des Artikels ist Rainer Kahni, den ich seit langer Zeit in meiner Facebook - Kontaktliste habe. Dort hat er heute auch zu dem Art. 146 - Thema geschrieben, was ich kommentiert habe:

>>Hier ist mein Entwurf für eine Verfassung gemäss Artikel 146 GG als Diskussionsgrundlage. Lesen und nicht bloss liken, verflucht noch mal! <<

Ich habe diesen und andere Verfassungsentwürfe ( der von GG-Aktiv: http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewforum.php?f=42 ) nicht nur gelesen und daran mitgeschrieben, sondern einen Verein mitbegründet, der auch eine Partei hätte werden können, um den Anspruch auf eine neue Verfassung wie ein echter Souverän politisch einfordern zu können, anstatt nur darüber zu quatschen.

Aber das interessiert nur sehr wenige Leute. Die meisten Deutschen haben heutzutage wohl das, was sie wirklich wollen. Also wird alles beim Alten bleiben. Souverän ist Souverän, auch wenn er nicht mehr viel mitkriegt.


https://www.facebook.com/monsieurrainer/posts/713549768733348?comment_id=713562265398765

Siehe auch: Grundgesetz Aktiv > Verfassungsvorschlag von Rainer Kahni
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Okt 2015, 19:40

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Verfassungsrichter Huber warnt

„Deutschland ist in der Sinnkrise

Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber schlägt Alarm: Die Demokratie schwächele, der Rechtstaat zeige Erosionstendenzen. In einem Beitrag für die F.A.Z. sieht er die „Akzeptanz der verfassungsmäßigen Ordnung gefährdet".

(...)

Auch hat nach Hubers Ansicht die Bindung der Politik durch das Recht an Wirkmächtigkeit verloren. „Vom „forget about the treaty" im Rahmen der Euro-Krise über zentrale politische Weichenstellungen auf Bundesebene, den illoyalen Vollzug von Bundesrecht durch die Verwaltung der Länder (zum Beispiel Atomrecht) - die Fälle, in denen die Politik sich über das Recht hinwegsetzt, häufen sich“, schreibt der Bundesverfassungsrichter in der F.A.Z. Da es im freiheitlichen Rechtsstaat keine verbindliche Moral gebe, könne die Berufung auf individuelle Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen oder politische Opportunitätserwägungen die Abweichung vom Recht nicht rechtfertigen.

(...)


http://www.faz.net/aktuell/politik/25-j ... 32186.html

Die Gefahren der mangelhaften Verbindlichkeit des Rechts hätte der Herr Bundesverfassungsrichter mal seinen Kollegen, die das bail-out - Verbot durchgewunken haben, näher erläutern sollen. Aber dann hätte er wohl riskiert, dass in der Kantine des Bundesverfassungsgerichts keiner mehr mit ihm spricht ... :evil:
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Fr 2. Okt 2015, 20:35

... und noch ein (ehemaliger) Verfassungsrichter, dem (etwas spät) eingefallen ist, dass in einem (angeblich) demokratischen Europa die dort lebenden Völker eigentlich ein Wörtchen mitzureden haben, wenn die deutschen Politiker die ganze Welt einladen ...

Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Di Fabio fordert, Europa nicht länger schönzureden

(...)

In der Flüchtlingskrise spricht er sich für einen europäischen Mechanismus zur Verteilung von Einwanderern aus, der auch "die demokratische Akzeptanz" im jeweiligen Mitgliedstaat einbeziehe. Ein "homogener Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" existiere in Europa "als Rechtsidee, aber nicht in Wirklichkeit", so Di Fabio.

(...)


http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/udo ... 53650.html

Siehe auch:

Rüdiger Safranski - Deutschland fluten? Da möchte ich gefragt werden

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... erden.html
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » So 4. Okt 2015, 00:06

Leider erzielt diese alberne Show in den Wahlkabinen die höchsten Einschaltquoten ... :|
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » So 4. Okt 2015, 00:45

AlexRE hat geschrieben:Leider erzielt diese alberne Show in den Wahlkabinen die höchsten Einschaltquoten ... :|
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Auf dem Facebook - Profil von Rainer Kahni (der meinen obigen Beitrag geteilt hatte) dazu geschrieben:

Am 3. Oktober 2015 feierten die Deutschen den fünfundzwanzigsten Jahrestag des Bruches des Artikel 146 des Grundgesetzes, der da lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!

Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil diese vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten.

Dass Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.

Das alles ist Gift in den Augen der Politiker. Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal! Das Grundgesetz sei, so die Kenner, ‘unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden’. Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sovjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.

Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.

Verschiedentlich wurde schon versucht, den Artikel 146 GG beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Das musste kläglich scheitern. Die Richter nahmen die Klage nicht einmal zur Entscheidung an. ‘Der Artikel 146 GG habe rein deklaratorischen Charakter’, so die höchsten deutschen Richter. Wenn man weiss, wie diese Verfassungsrichter in ihr Amt kommen, dann versteht man auch, wessen Interessen sie vertreten. Sie werden von einem Richterwahlausschuss des deutschen Bundestages, je nach Parteienproporz in ihre Ämter gehievt. Von Wahl also keine Spur, sie werden in einem kleinen, weitgehend unbekannten Kreis, von Politikern benannt. Das zufällig bestandene zweite juristische Staatsexamen, den Professor bei der Promotion etwas verwirrt, in die richtige Partei eingetreten und dann kaufen sie sich eine rote Robe und glauben allen ernstes, sie seien die Stellvertreter Christi auf Erden.

Die Politiker leisten ihren Teil, um dem Artikel 146 GG jede Geltung zu verweigern. Sie fürchten diesen Teil des Grundgesetzes wie der Teufel das Weihwasser. Ständig schmettern sie Petitionen nach Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und einem Volksentscheid über eine Verfassung mit immer neuen semantischen Verrenkungen ab. (Auszug aus dem Kapitel 1. meines Buches WEHRT EUCH!)


https://www.facebook.com/monsieurrainer

>> Verschiedentlich wurde schon versucht, den Artikel 146 GG beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. <<

Ja, und zwar deshalb, weil typische Bundesbürger eher zum Bundesverfassungsgericht laufen und sich über doofe Politiker beschweren - so wie sich 12-jährige Schüler beim Vertrauenslehrer über doofe andere Lehrer beschweren - als dass sie auch nur eine Minute über die Option einer echten Machtdemonstration in ihrer Eigenschaft als mündige Bürger und Teil des Volkssouveräns an der Wahlurne nachdenken.

Insofern ist das Bundesverfassungsgericht ein gutes Stück weit Teil des Problems, dessen Lösung es ursprünglich sein sollte.

Es wirkt bei sehr vielen Menschen als eine Art politisches Betäubungsmittel und Störfaktor gegen die Entwicklung eines kollektiven Bewusstseins für die Verantwortung des Volkssouveräns in seiner Funktion als tatsächlicher Hausherr im Staate.
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Mo 26. Okt 2015, 17:23

Von Rainer Kahni in der Facebook - Gruppe "Querdenkerforum" gepostet:

Als der Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann einst von einem Reporter gefragt wurde, ob er denn Deutschland liebe, antwortete er wörtlich: "So ein Unsinn, wie kann man ein Land lieben, ich liebe meine Frau!" Das bringt den falschen Nationalstolz und den chauvinistischen Grössenwahn von vielen Deutschen auf den Punkt! Ich verehre diesen grossen Bundespräsidenten bis heute für seine Nüchternheit, seinen klaren Verstand und sein differenziertes Denken! Genau so eine Leitfigur täte Deutschland heute mehr als gut, um die aufgeheizte Stimmung der Bürger wieder auf den Boden des Humanismus zu bringen! Wenn der Staat und einige Bürger den Boden des Rechts verlassen, dann wird Widerstand zur ersten Bürgerpflicht!

Ich zitiere Herrn Dr. Heinemann wörtlich: "Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet."

Dieser Ausspruch Gustav Heinemanns hat gerade heute nichts von seiner Aktualität verloren aber ich warne ausdrücklich davor, dass sich kleine Gruppen, die ausserhalb der Gesellschaft stehen, diese humanistische Ansicht des ehemaligen Bundespräsidenten für ihr dummen Parolen missbrauchen!

Bild

"Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet."


Der Missbrauch hat in den Kommentaren dazu dann nicht lange auf sich warten lassen und ich habe die Trollerei (für die Mitleser, nicht für den Troll) kommentiert:

Die BRD wurde von Anfangan als Vasallen- und Sklavenstaat verfasst und geführt. Der gute Gustav konnte daran auch nichts ändern, daß er es gewollt hätte, wage ich zu bezweifeln.


"Sklavenstaat" ... wer hier wohl das Grundgesetz nicht versteht oder nicht verstehen will. Da sind sämtliche Bürgerrechte enthalten, die die klassischen "Mutterländer der Demokratie" auch kennen und das Widerstandsrecht noch obendrauf. Die beste Verfassung ist aber wenig bis nichts wert, wenn das Staatsvolk aus schlechten Demokraten besteht. Rechte muss man permanent einfordern und durchsetzen, sonst stehen sie nur auf dem Papier.

Die deutschen Normalbürger sind selbst an den hiesigen Verhältnissen schuld und verletzen ständig ihre StaatsbürgerPFLICHTEN gegenüber sich selbst und ihren Nachkommen. Das hat Herr Heinemann schon ganz richtig gesehen.

Siehe auch:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45845435.html
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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon Uel » Di 27. Okt 2015, 02:34

Die beste Verfassung ist aber wenig bis nichts wert, wenn das Staatsvolk aus schlechten Demokraten besteht. Rechte muss man permanent einfordern und durchsetzen, sonst stehen sie nur auf dem Papier.

Die deutschen Normalbürger sind selbst an den hiesigen Verhältnissen schuld und verletzen ständig ihre StaatsbürgerPFLICHTEN gegenüber sich selbst und ihren Nachkommen. Das hat Herr Heinemann schon ganz richtig gesehen.


Seh ich nicht so, dem Bürger die ganze Schuld an undemokratischen Verhältnissen in die Schuhe zu schieben: Erst einmal sind die schuldig, die per Amtseid schwörten, den Nutzen des Volkes zu mehren, und nicht den der oberen 10 000, nicht den der multinationalen Konzernen, nicht den ihrer Parteimitgliedern und nicht den der Einwanderungswilligen ohne Flüchtlingsstatus. Solange wir eine repräsentative Demokratie ohne das Korrektiv der bundesweiten Volksabstimmung haben, hat der Wähler überhaupt nichts wirklich zu entscheiden, der kann noch nicht einmal die Pfeifen in seiner favorisierten Partei abwählen und seinen Favoriten nach oben bringen, Sachthemen kann er ohnehin nicht entscheiden, die werden in Koalitionsverhandlungen entschieden. Der Bürger bezahlt Heerscharen mit üppigen Zuwendungen und teils lebenslangen Privilegien, damit sie Deutschland in gutem Zustande halten sollen: Politiker in x Ebenen und y Funktionen, Beraterfirmen mit unermesslichen Stundenlöhnen, Medien und Presse mit unglaublichen Privilegien, Juristen, die mehr an Formalismen und Sophismen als an Gerechtigkeit interessiert sind, ect.... Beamte, die genau dafür eingestellt werden (Deutschland in gutem Zustande zu halten) .... und das kleine Bürgerlein mit seinen geringen Mitteln ist Schuld an der Misere, .... einfach lächerlich.... wenn´s nicht so traurig wär! ... und die, die nicht mehr zu Wahlen gehen wissen um diese grandiose Lächerlichkeit.

Und Steuerehrlichkeit ist in diesem Zusammenhang auch eine relative Sache, solange die Finanzbehörden ihr elektronisches Formularprogramm ELSTER nennen, sich selbst also als diebisch darstellen. Die spinnen, die deutschen Eliten!
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität

Beitragvon AlexRE » Di 27. Okt 2015, 07:32

Uel hat geschrieben:und das kleine Bürgerlein mit seinen geringen Mitteln ist Schuld an der Misere, .... einfach lächerlich.... wenn´s nicht so traurig wär! ... und die, die nicht mehr zu Wahlen gehen wissen um diese grandiose Lächerlichkeit.


Das kleine Bürgerlein hat an der Wahlurne das allerletzte Wort und könnte der hiesigen Demokratiesimulation jederzeit ein Ende setzen. Die Wahlgemeinschaft für Volksentscheide erzielt aber nur Ergebnisse im Promille - Bereich, weil das Bürgerlein lieber irgendwelche Vorturner auf`s Schild hebt als kollektive unmittelbare Verantwortung in eigenen politischen Angelegenheiten zu übernehmen.

Wer das letzte Wort hat, ist der Herr im Haus. Wenn ein Hausherr so lethargisch ist, dass er ohne Not seinem Dienstpersonal Blankovollmachten ausstellt und sich von Leuten, denen er eigentlich Anweisungen erteilen und sie kontrollieren müsste, ständig auf der Nase herumtanzen lässt, dann ist er der Hauptschuldige an den ruinösen Folgen und nicht der notorisch verdächtigte Gärtner.
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