Erbschaftssteuer

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Erbschaftssteuer

Beitragvon maxikatze » Sa 17. Jan 2009, 17:20

LIebe Nachwelt, wenn ihr nicht gerechter, friedlicher und überhaupt vernünftiger sein werdet als wir sind bzw.gewesen sind, so soll euch der Teufel holen.
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Re: Erbschaftssteuer

Beitragvon maxikatze » Mo 19. Jan 2009, 00:11

Die Erbschaftssteuer halte ich für völlig gerechtfertigt, denn warum sollte man ein leistungsloses Einkommen, was es ja im Falle einer Erbschaft zweifellos ist, nicht besteuern ?
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Re: Erbschaftssteuer

Beitragvon AlexRE » Fr 10. Apr 2009, 14:29

maxikatze hat geschrieben:Die Erbschaftssteuer halte ich für völlig gerechtfertigt, denn warum sollte man ein leistungsloses Einkommen, was es ja im Falle einer Erbschaft zweifellos ist, nicht besteuern ?




Eine grundsätzliche Betrachtung des Themas Erbschaftssteuer, herauskopiert aus unserem alten Forum:

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Die gegenwärtige Erbschafts- und Schenkungsteuer ist eine der dümmsten, volkswirtschaftlich schädlichsten und ím Hinblick auf den Gesetzeszweck kontraproduktivsten Regelungen überhaupt. Zunächst ist hinsichtlich kleinerer Erbschaften zu sagen, dass es für Gering- und Normalverdiener einen Riesen - Unterschied macht, ob sie ihr ganzes Leben lang jeden einzelnen Euro selbst verdienen müssen und durch Zwangsabgaben in die Nähe des Existenzminimums gedrückt werden und keinerlei Sparquote haben, oder ob ihre Eltern und Grosseltern kleine Gewinner der Wirtschaftswunderzeit waren und sie ein schuldenfreies Haus und eine Eigentumswohnung erben. Die Nicht - Erben, die kaum nach oben kommen können, haben auch noch oft wg. sozial derangierter Eltern echte Handicaps beim Start ins Leben. Der Gleichheitsgrundsatz erfordert also auch für kleinere Erbschaften einen moderaten Erbschaftssteuersatz, um die Einkommen zu entlasten und so jedem eine Chance auf eine kleine Sparquote zu eröffnen und damit die Chance, ein Minimum an Eigenkapital für eine Unternehmensgründung aufzubringen, auch wenn er nichts geerbt hat.

Der zweite Gesichtspunkt betrifft mittlere und grosse Vermögen: Hier handelt es sich meist um Unternehmensanteile, die im Todesfall nach dem geltenden Bewertungsrecht mit dem Stichtag Todeszeitpunkt taxiert werden. Das bedeutet, dass solche Unternehmererben, die nicht erhebliche freie Mittel ausserhalb des Betriebsvermögens angehäuft haben, unmöglich wenige Wochen nach dem Tod des Erblassers 35 % eines nach allgemeinem Bewertungsrecht taxierten Betriebes an das Finanzamt überweisen können. Sie geraten also unter Verkaufsdruck. Wenn sich das in der Branche herumspricht, gilt wieder: Geiz ist geil, wer innerhalb kurzer Zeit ein Unternehmen verkaufen muss, wird keinen Kaufpreis erzielen, der der formellen Bewertung entspricht, das interessiert das Finanzamt aber nicht. Ergebnis: Im schlimmsten Fall kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen und den Betrieb gleich dem Staat überlassen. Das gilt sogar für junge grosse Unternehmen, vor allem SAP. Ich habe vor einigen Jahren ein Interview mit dem Hauptaktionär gelesen, der war stinksauer über diese Rechtslage. Der hatte natürlich keine Chance, in wenigen Jahrzehnten einen Milliardenbetrag freies privates Geld aus dem Unternehmen zu ziehen, falls ihm etwas zustößt, müssten seine Erben unter Zeitdruck grosse Aktienpakete verkaufen. Das bedeutet, dass sie nur formell 35 % zahlen, effektiv aber 60 oder 70 % - weil die Aktien durch den Zeitdruck weniger wert sind als zum steuerlich maßgeblichen Todeszeitpunkt - und vor allem würden sie die Kontrolle über das Unternehmen verlieren. Die bekommt der, der am schnellsten zugreift, also Microsoft oder oracle. Im Ergebnis führt die Rechtslage also zu einer Beschleunigung der Verdichtung wirtschaftlicher Macht in wenigen Händen, der Gesetzeszweck der Erbschaftssteuer ist aber das genaue Gegenteil: Die Einkommen sollen deshalb durch die Erbschaftssteuer entlastet werden, damit Leute, die nichts erben, schneller durch Arbeit ein bescheidenes Vermögen aufbauen können und dann als Unternehmer den Erben Konkurrenz machen können.

Diese Staatsidiotie hat dazu geführt, dass fast alle grossen Unternehmen nicht den Hauptaktionären direkt gehören, sondern die Aktienpaktete sind Eigentum einer Stiftung, die ja nicht stirbt, es fällt also gar keine Erbschaftssteuer mehr an, und das Stimmrecht wird von der AG an die Familie übertragen, große Teile der Dividenden auch, der Rest Dividende dient gemeinnützigen Zwecken.

Nur die Gräfin von Thurn und Taxis hat die volle Packung von 35 % gezahlt, das hatte besondere Gründe, die hatten vor dem Tod des Mannes irgendwelchen Stress mit dem Steuerberater oder Misstrauen gegen die Stiftungkonstruktion, jedenfalls ist das ein Ausnahmefall und überhaupt nur möglich, weil das ein altes Vermögen war, das ausserordentlich grosse liquide Anteile hatte. Die Firma SAP wäre daran zerbrochen.

Also kann eine vernünftige Erbschaftssteuer, die wirklich die arbeitenden Menschen entlastet nur so aussehen:

10 % für kleine Erbschaften, keine Freibeträge mehr.

Ab 300.000,-- € auffwärts bis 35 % gestaffelt, dann allerdings mit der Regelung für betriebliche Vermögen, dass die Fälligkeit der veranlagten Steuer immer erst dann eintritt, wenn Geld aus dem Unternehmen entnommen wird oder Unternehmensanteile veräußert werden. Also Gewinnausschüttung minus 35 % gestundete Erbschaftssteuer und dann die Kapitalertragssteuer noch drauf. Wenn der Erbe selbst stirbt, bevor so die gestundete Steuer abgetragen ist, verfällt der Rest und für den Nacherben geht es von vorne los. Die Stiftungskonstruktionen können dann abgeschafft werden.

Gegenwärtig führen die idiotischen Regelungen - hohe Freibeträge, die Steuer für grosse Erbschaften wird durch Stiftungen und Auslandssitze umgangen - dazu, dass die Erbschaftssteuer eine Rudimentärsteuer ist und die Einnahmen kaum die Verwaltungskosten rechtfertigen, die FDP will sie deshalb ganz abschaffen und natürlich mal wieder alle Lasten von den Vermögenden auf die Arbeitenden umwälzen, sehr freiheitlich.

Wenn Stiftungskonstruktionen entfielen und die Erbschaftssteuer an die Staatsbürgerschaft und nicht an den Wohnsitz des Erblassers anknüpfte, dann würde die Erbschaftssteuer einen 2 - stelligen Milliardenbetrag ausmachen und die Einkommenssteuer könnte deutlich gesenkt, bei den unteren Einkommen ganz gestrichen werden. Die Firma SAP müsstr dann auch nicht fluchtartig Deutschland verlassen, weil die Erben immer nur 35 % von den Gewinnausschüttungen abgeben müssen und nicht gezwungen werden, an oracle oder ms zu verkaufen.

Vor allem aber würde so dem Hauptzweck der Erbschaftssteuer entsprochen, denjenigen, die nichts erben, soviel von ihrem Einkommen zu lassen, dass sie etwas sparen können und nicht ihr ganzes Leben lang eine mindere Klasse Mensch bleiben, weil sie aus eigener Kraft nicht den Status des Vermögenden und vor allem zur Unternehmensgründung Befähigten erreichen können. Das ist natürlich bequem für die Erben. Die haben so von Generation zu Generation weniger Konkurrenz und mehr Geld und es wird hier alle 25 Jahre einen Tick feudalstaatlicher.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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