da wird wiedermal Täter zu Opfer gemacht
https://www.freitag.de/autoren/groucho/ ... n-edathy-1
Junge, es ist zwar Rechtlich Frei, das heißt aber noch lange nicht das er Moralisch frei ist.
Staber hat geschrieben:Die Arroganz und Überheblichkeit des Kinderschutzbundes ist schon enorm.Entweder man braucht Geld oder nicht!
Nach Kinderporno-Ermittlungen
Bremer Sportamtsleiter begeht Selbstmord
(...)
Hätte die Ressortspitze die Trennung von Wiatrek vielleicht zunächst noch unter dem Deckel halten sollen, um einer möglichen Kurzschlusshandlung vorzubeugen? Hätte man den Fall vielleicht irgendwie eleganter lösen können? Solche Fragen dürfte sich die Behörde nach dem Bekanntwerden des Selbstmords wohl auch gestellt haben. Kurz nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls wollte die Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Rose Gerdts-Schiffler, diese Fragen nicht kommentieren. Sie sagte lediglich: „Wir versuchen gerade nur, den Schock hier zu verarbeiten.“ Auch Senator Mäurer wollte nicht weiter Stellung nehmen. Am Abend erklärte er lediglich: „Ich bin über die Verzweiflungstat von Michael Wiatrek tief bestürzt. Meine Betroffenheit über diese Nachricht ist so groß, dass ich derzeit dazu nicht mehr sagen möchte.“
(...)
Durch weitere Recherchen seien die Ermittler des BKA dann auf eine IP-Adresse gestoßen, die dem Privatrechner von Michael Wiatrek zugeordnet wurde
borus hat geschrieben:staber hat geschrieben:Kopiert aus dem Weser-Kurier
Durch weitere Recherchen seien die Ermittler des BKA dann auf eine IP-Adresse gestoßen, die dem Privatrechner von Michael Wiatrek zugeordnet wurde
Das sind dann doch wohl eindeutige Ermittlungen , die schwer anzuzweifeln sind. Die Frage , ob sich die Medien richtig verhalten haben , sage ich ja.
das mit der IP -adresse muss nicht stimmen
Sebastian Edathy
3 Std. ·
Presse-Erkärung meines Anwaltes von heute (20.03.205):
"Das Landgericht Verden hat das Verfahren gegen Sebastian Edathy heute endgültig eingestellt, nachdem die vereinbarte Geldauflage erbracht worden ist. Mit der Einstellung ist keine Schuldfeststellung verbunden. Sebastian Edathy ist daher nach wie vor als unschuldig anzusehen.
Da durch die Ereignisse des letzten Verhandlungstages Unklarheit entstanden ist, sei Folgendes angemerkt:
Bei der Erklärung, die Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden abgegeben hat, handelte es sich nicht um ein Geständnis. Herr Edathy hat ein Fehlverhalten eingeräumt, nicht aber ein strafbares Verhalten. Er hat sich insbesondere nicht zu den Inhalten der von ihm besessenen Gegenstände und Dateien geäußert.
Die Erklärung war der Staatsanwaltschaft in ihrem Wortlaut vorab bekannt. Die Staatsanwaltschaft wusste daher auch, dass es sich nicht um ein Geständnis handelt. Da aber auch die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens gelangen wollte, hat sie die Erklärung in der erfolgten Form akzeptiert. Die Erklärung hat auch nach wie vor Bestand.
Es ist somit definitiv nicht zutreffend, dass Sebastian Edathy ein Geständnis abgelegt bzw. später ein Geständnis wieder zurückgezogen hätte."
... Herr Edathy hat ein Fehlverhalten eingeräumt, nicht aber ein strafbares Verhalten. Er hat sich insbesondere nicht zu den Inhalten der von ihm besessenen Gegenstände und Dateien geäußert. ...
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