EGMR-Urteil wegen Leugnung des Armenier-Völkermords: Die Schweiz bringt den Fall Perinçek vor die Grosse Kammer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am 12. Dez. 2013 eine Beschwerde des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek gutgeheissen, nachdem dieser vom schweizerischen Bundesgericht wegen seiner Leugnung des Armenier-Völkermords während Auftritten in der Schweiz verurteilt worden war. Der Bund akzeptiert diese Rüge nicht und ersuchte die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird.
Scharfe Kritik
In einem ganzseitigen Inserat in der Neuen Zürcher Zeitung vom 6. März 2014 hat «The International Institute for Genocide and Human Rights Studies» eine scharfe Kritik am EGMR-Urteil geäussert. Die Stellungnahme wird von einer langen Liste von Wissenschaftlern/-innen aus dem Bereich der Genozidforschung unterstützt. Die Ausführungen münden in folgendem Appell: «Die Schweizer Regierung besitzt die moralische Pflicht, gegen den Entscheid des EGMR Berufung einzulegen und ihre Gesetze gegen den Rassismus zu verteidigen.»
Diesem Anliegen hat der Bund am 13. März 2014 entsprochen und den EGMR ersucht, den Fall in der Grossen Kammer zu behandeln. Man darf auf das letztinstanzliche Urteil gespannt sein.
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... verurteilt