Das ist sowieso klar, auch jedem verantwortlichen Politiker:
Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts
a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen
zur Problematik der privaten
Schiedsgerichtsbarkeit
Auf einen Blick …
Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen
wird zu Recht kritisch gesehen.
Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit
gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus
Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und
Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der
Staatenebene zu unterwerfen
Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines
Freihandelsabkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht
organisiert werden.
Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu
gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit
Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.
(...)
http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdfDie werden alle nur darüber nachdenken, mit welchem Ausmaß von Verfassungsrechtsbeugung sie am BVerfG vorbeikommen und wo die Grenzen sind. Das wird dann eben - wie immer - in einem Verfahren vor dem BVerfG "ausgelotet".
P. S.
Der Herr Broß könnte ruhig etwas freundlicher gucken, wenn er als Repräsentant eines Verfassungsorgans einer bunten Republik mit Willkommenskultur auftritt ...
Na ja, ist auch egal ...