Alex schrieb
Das heißt, dass die Darstellung der Nebenklägerin nicht ganz unglaubhaft war, ihr aber wegen ihrer Vorgeschichte als Stalkerin nicht geglaubt wurde. Der Freispruch gehört mithin in die Kategorie "im Zweifel für den Angeklagten". Das gilt allerdings wohl auch für ein mögliches Verfahren wegen Falscher Verdächtigung (bzw. Falsche Anschuldigung nach Art. 303 Schweizer StGB) gegen die Nebenklägerin. Für die gilt "in dubio pro reo" auch.
Sie verfolgt ihn seit 2009
Es reicht! Jürgen Drews will Stalkerin verklagen
Im vergangenen Jahr saß Karl Dall (72) vier Tage in Untersuchungshaft, weil eine Frau ihm vorgeworfen hatte, dass er sie vergewaltigt habe. Das Gleiche soll die Dame auch bei Jürgen Drews (68) versucht haben, doch jetzt wehrt er sich dagegen.
Offenbar scheint die Stalkerin den Schlager-König intensiv belästigt zu haben. Sie schrieb ihm von 2009 bis 2012 offenbar immer wieder schmutzige SMS und behauptete, der Sänger habe sie in einem Schweizer Hotel sexuell belästigt. Das lässt sich der selbsternannte König von Mallorca allerdings nicht gefallen, wie er der Bunten verriet: "Wir gehen zur Polizei und erstatten Anzeige." Nach der öffentlichen Bekundung von Jürgen Drews meldeten sich nun auch schon einige Schweizer Politiker, die ebenfalls von der Journalistin gestalkt worden seien.
http://www.promiflash.de/es-reicht-juergen-drews-will-stalkerin-verklagen-14010333.htmlIch denke dass es nicht noch mehr Beweise braucht um der angeblichen Journalistin die Schuld zuzuweisen. Vielleicht hat sich Karl Dall geehrt gefühlt von einer jungen Frau angesprochen zu werden. Sie war es ja die den Kontakt zu ihm gesucht hatte. Nur wusste Karl Dall nicht mit wem er es zu tun hatte. Dass die schlüpfrigen Kommentare in der Presse veröffentlich wurden, ist jedoch nur bei zwei schlüpfrigen Blätter zu finden, welche darauf abzielten, möglichst viele Leser zu haben. Die seriösen Blätter schrieben nichts davon. Karl Dall hat inzwischen die Stalkerin auch verklagt.