AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Art.16 I GG ist in dieser Pauschalität einfach irrsinnig, wirkt staatszersetzend und muss dringendst geändert werden, um Schlimmeres zu verhindern. Was soll es uns kümmern, wenn hochgradig Kriminelle staatenlos werden. Das hätten sie sich schließlich selbst zuzuschreiben. Doch, wie Staber schon erwähnte, bei unseren Staatsvertretern, nicht Volksvertretern, ist mit einer sibnnvollen Änderung des GG wohl kaum zu rechnen.
Nicht der IS, der größte Feind dieses Landes sind die eigenen Politiker...
Der Rechtsgedanke des Art. 16 GG ist allerdings keine deutsche Schnapsidee, sondern entspricht internationalem Menschenrechtsverständnis:Artikel 15
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Das ist auch solange völlig in Ordnung, solange nicht jemand genau dieses Rechte durch eigenes Handeln verwirkt. Das ist hier der Schlüssel. Bei einen Staat gefährdenden Handlungen, die hier zur Diskussion stehen, kann überhaupt kein Zweifel an der Aberkennung solcher Rechte bestehen, da ansonsten der gesamte Rechtstaatsgedanke zur Farce würde, wie das in Deutschland schon länger der Fall ist.