Auszug:
Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss verglich das Volk in den Beratungen gar mit einem bissigen Hund, vor dem man sich hüten müsse (Heuss: „cave canem“). Waren es aber nicht die Parteien, die am 23. 3. 1933 im Reichstag mit großer Mehrheit das Ermächtigungsgesetz beschlossen und so Adolf Hitler die unumschränkte Herrschaft übertragen hatten? Und hatte Heuss nicht selbst für das Ermächtigungsgesetz gestimmt?
Quelle: Freie Welt.net
Siehe auch: Querdenkerforum
Das politische und staatsrechtliche Legitimationsdefizit wird hier umfassend und präzise dargestellt. Insbesondere hinsichtlich des historisch ausserordentlichen Vorganges, dass die Krankheiten bzw. Todesursachen der Weimarer Demokratie in der Bundesrepublik als Medizin gegen eine Wiederholung der Katastrophe verkauft wurden und werden, werden endlich einmal Ross und Reiter genannt. Schliesslich waren nicht Volksabstimmungen oder irgendeine missbräuchliche Wahrnehmung der Souveränitätsrechte des Volkes durch das Volk der Hintergrund für das Ermächtigungsgesetz, sondern der von der politischen Klasse mit ökonomischen und aussenpolitischen Sachzwängen legitimierte Beschluss der Deckelung der Souveränitätsrechte des Volkes. Der heutige Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus dem Grundgesetz ist letztendlich auch eine Deckelung der Souveränitätsrechte des Volkes.