von AlexRE » Mi 2. Apr 2014, 11:16
maxikatze hat geschrieben:
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Selbst wenn die Schenkung von 1994 völkerrechtswidrig gewesen sein sollte, würde das nicht die Rechtsverbindlichkeit des Budapester Abkommens von 1994 berühren:
>> Im Memorandum verpflichteten sich die USA, Großbritannien und Russland in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder (Art. 1) sowie deren politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten (Art. 2 f.) und im Falle eines nuklearen Angriffs auf die Länder unmittelbar Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zu veranlassen (Art. 4). <<
http://de.wikipedia.org/wiki/Budapester_Memorandum Der Bruch dieses Vertrages durch Putin ist grundsätzlich geeignet, alle zukünftigen Bestrebungen zur Begrenzung und Kontrolle von Massenvernichtungswaffen weltweit zu konterkarieren und könnte deshalb schädliche Folgen weit über das heutige europäische Konfliktfeld hinaus zeitigen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.