Reform des Mord - § 211 StGB

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 8. Feb 2014, 14:20

Der Mord § soll geändert werden weil alle meinen dass das von den Nazis stammt

http://www.sueddeutsche.de/panorama/rechtsverstaendnis-aus-nazi-zeiten-justizminister-maas-will-mord-und-totschlag-reformieren-1.1883041

8. Februar 2014 07:28 Rechtsverständnis aus Nazi-Zeiten

Justizminister Maas will Mord und Totschlag reformieren

"Heimtücke" oder "niedrige Beweggründe": Das kennzeichnet im deutschen Strafrecht einen Mord. Bundesjustizminister Heiko Maas will die entsprechende gesetzliche Regelung überarbeiten - sie stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus.


Wer hat`s erfunden? :mrgreen:

http://opinioiuris.de/entscheidung/878

B.
I.


Die Neufassung des § 211 StGB durch das Gesetz vom 4. September 1941 (RGBl. I S. 549) lehnt sich an alte Entwürfe zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch an. Art. 52 des Vorentwurfs dieses Gesetzes nach den Beschlüssen der Expertenkommission 1896 lautete:
Benutzeravatar
Sonnenschein+8+
 
Beiträge: 13964
Registriert: Fr 8. Apr 2011, 13:52
Wohnort: irgendwo in Deutschland ;)

Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Excubitor » Mi 26. Mär 2014, 11:55

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Der Mord § soll geändert werden weil alle meinen dass das von den Nazis stammt

http://www.sueddeutsche.de/panorama/rechtsverstaendnis-aus-nazi-zeiten-justizminister-maas-will-mord-und-totschlag-reformieren-1.1883041

8. Februar 2014 07:28 Rechtsverständnis aus Nazi-Zeiten

Justizminister Maas will Mord und Totschlag reformieren

"Heimtücke" oder "niedrige Beweggründe": Das kennzeichnet im deutschen Strafrecht einen Mord. Bundesjustizminister Heiko Maas will die entsprechende gesetzliche Regelung überarbeiten - sie stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus.


Wer hat`s erfunden? :mrgreen:

http://opinioiuris.de/entscheidung/878

B.
I.


Die Neufassung des § 211 StGB durch das Gesetz vom 4. September 1941 (RGBl. I S. 549) lehnt sich an alte Entwürfe zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch an. Art. 52 des Vorentwurfs dieses Gesetzes nach den Beschlüssen der Expertenkommission 1896 lautete:



Hier mal eine allgemeine Meinung dazu: So langsam kotzt mich diese Nazi-Paranoia in diesem Land echt an. Schon seit zwei Generationen, als alle die nach der Zeit des Dritten Reiches geboren wurden und von entsprechender Erziehung der evtl. da noch durch Nazi-Gedankengut "verunreinigten" Eltern verschont geblieben sind, hat niemand mehr Verantwortung für das damalige Tun und muss sich demzufolge auch nichts derartiges einreden lassen, schon gar nicht von irgendwelchen intellektuell schmalbrüstigen Politikern, die lediglich ihre Profilneurosen befriedigen wollen.
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 27. Mär 2014, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39

Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 26. Mär 2014, 12:25

Excubitor hat geschrieben:

Hier mal eine allgemeine Meinung dazu: So langsam kotzt mich diese Nazi-Paranoia in diesem Land echt an. Schon seit zwei Generationen, als alle die nach der Zeit des dritten Reiches geboren wurden und von entsprechender Erziehung der evtl. da noch durch Nazi-Gedankengut "verunreinigten" Eltern verschont geblieben sind, hat niemand mehr Verantwortung für das damalige Tun und muss sich demzufolge auch nichts derartiges einreden lassen, schon gar nicht von irgendwelchen intellektuell schmalbrüstigen Politikern, die lediglich ihre Prtofilneurosen befriedigen wollen.


und mich Kotzt es an, wenn man nicht der Gleichen Meinung ist, heißt es immer wieder: Du Gutmensch.

Meine Oma und meine Pflegemutter sind nicht verschont geblieben und wenn meine Oma noch Leben würde, ich denke die Täte da einiges dazu sagen.Ich möchte das nicht erleben was die erlebt haben. Mehr sage ich dazu nicht
Benutzeravatar
Sonnenschein+8+
 
Beiträge: 13964
Registriert: Fr 8. Apr 2011, 13:52
Wohnort: irgendwo in Deutschland ;)

Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Staber » Mi 26. Mär 2014, 15:04

Heutzutage vernünftig über das Thema 3. Reich bzw. dessen Nachleben in den Foren zu reden , ist schlicht gesagt unmöglich!Ich versuch es trotzdem.
Übrigens gebe ich "Excubitor" recht. Mich kot*t auch einiges hier an.Übrigens ich bin Jahrgang 1939

Kleines Beispiel meinerseits! ;)
In unserer Region ( Bremen-Nord )wird im Moment intensiv über die Änderung von mehreren Staßennnamen nachgedacht. Inzwischen reicht nicht mehr die Aktive Mitgliedschaft in der NSD*P oder eine wirklich bedeutsame Unterstützung des Nationalsozialismus, um eine Straße umzubenennen, nein inzwischen wird jeder diskreditiert, der auch nur mal einen Nazi gesehen hat.
Z.Bsp. soll jetzt Hindenburg aus dem öffentlichen Gedächtnis weichen, mit der Begründung, er hätte ja Hitler zum Reichskanzler ernannt. :roll:
Dass er Hitler verachtete und monatelang bearbeitet werden musste, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Ich bin dafür, dass, wenn man Hindenburg streicht, kann man auch die Kaiser-Wilhelm-Straße, die Ludendorff-Straße und die Bismarck-Straße umbenennen, wenn man schon mal dabei ist.
Kaiser Wilhelm war von Hitler begeistert, Ludendorff hat Hitler in seinem Namen putschen lassen, Bismarck hat eine ganze Menge Kriege geführt und die Erbfeindschaft mit Frankreich begründet.
Alles keine Gestalten, deren Namen in unserem Gedächtnis vorhanden sein sollten, oder?

MfG
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Benutzeravatar
Staber
 
Beiträge: 12156
Registriert: Do 21. Apr 2011, 12:43
Wohnort: Bremen

Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Excubitor » Do 27. Mär 2014, 15:41

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:

Hier mal eine allgemeine Meinung dazu: So langsam kotzt mich diese Nazi-Paranoia in diesem Land echt an. Schon seit zwei Generationen, als alle die nach der Zeit des Dritten Reiches geboren wurden und von entsprechender Erziehung der evtl. da noch durch Nazi-Gedankengut "verunreinigten" Eltern verschont geblieben sind, hat niemand mehr Verantwortung für das damalige Tun und muss sich demzufolge auch nichts derartiges einreden lassen, schon gar nicht von irgendwelchen intellektuell schmalbrüstigen Politikern, die lediglich ihre Profilneurosen befriedigen wollen.


und mich Kotzt es an, wenn man nicht der Gleichen Meinung ist, heißt es immer wieder: Du Gutmensch.

Meine Oma und meine Pflegemutter sind nicht verschont geblieben und wenn meine Oma noch Leben würde, ich denke die Täte da einiges dazu sagen.Ich möchte das nicht erleben was die erlebt haben. Mehr sage ich dazu nicht.


Anscheinend gibt es hier in Deutschland derzeit einen Kult der Gleichmacherei und oberflächlichen Vereinheitlichung besser differenziert zu betrachtender Problemkreise, bestens dokumentiert durch den Gender-Wahn, den einige für den Niedergang des Landes Verantwortliche und Möchtegern-Werbestrategen der Bevölkerung manipulativ aufzwingen wollen.

Abschließende Bemerkung zum Umgang mit Nazi-Vergangenheit: Viele der von den Verantwortlichen in Gang gesetzten Verhaltensweisen und der allgemeine Umgang mit dieser Vergangenheit läuft schlicht auf unzulässige "Sippenhaftung" hinaus, indem nämlich die Nachkommen für etwas verantwotlich gemacht werden für das sie de facto gar nicht verantwortlich sein können. Das ist schlicht asozial und die intellektuell eher benachteiligte Mehrheit der Bevölkerung macht schön dabei mit....
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39

Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon AlexRE » So 4. Mai 2014, 17:54

Ich verschiebe einige Beiträge vom thread "Thema des Tages" hierher.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon AlexRE » So 4. Mai 2014, 18:14

Siehe auch unser Thema "Artikel 103 GG" auf dem Unterforum "Diskussion des Verfassungsentwurfes:

AlexRE hat geschrieben:Die heute geltende Fassung des § 211 ist insbesondere wegen Art. 103 Abs. 2 ( "besonderes Bestimmtheitsgebot" ) höchst problematisch:

Artikel 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.


http://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Besonderen Bestimmtheitsanforderungen (Klarheit und Genauigkeit) kann eine Formulierung wie "oder sonst aus niedrigen Beweggründen" im § 211 StGB natürlich nicht ansatzweise gerecht werden.

Um so bemerkenswerter ist es, dass der Gesetzgeber von 1949 / Inkrafttreten des GG bis heute allein den Gerichten überlassen hat, eine strukturell verfassungswidrige Vorschrift in einigermaßen verfassungskonformer Weise anzuwenden. Da sie nie irgendwelche "niedrigen Beweggründe" erdichtet haben, die für den Angeklagten völlig überraschend gewesen wären (was das Gesetz ihnen ermöglicht hätte), haben die Richter zumindest das Schadenspotential für den Rechtsstaat, dass der Artikel 103 Abs. 2 GG abwenden soll, ohne jede Mitwirkung der Politiker einigermaßen unter Kontrolle gehalten.

Das heißt aber nicht, dass die "sonstigen Beweggründe" nie zu bösen Überraschungen für Angeklagte geführt haben. Die pure Abwesenheit jedes nachvollziehbaren Mordmotivs ( siehe "Tottreter" ) kann z. B. wegen der damit verbundenen totalen Willkür laut BGHSt als sittlich besonders niedrigstehend und damit als ein "sonstiger niedriger Beweggrund" angesehen werden - oder auch nicht, je nach Auffassung bzw. akuter Befindlichkeit der im Einzelfall zuständigen Richter. In solchen besonderen Fällen ist also durchaus ein Verfassungsschaden eingetreten, auch wenn durch das Urteil völlig überraschte Tottreter niemandem leidtun werden (außer sie sich selbst).
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon AlexRE » So 4. Mai 2014, 18:35

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Justiz

„Mord“ soll aus dem Strafrecht verschwinden

BERLIN. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich für eine Strafrechtsreform bei Tötungsdelikten ausgesprochen und eine Streichung des Begriffs „Mord“ gefordert. Die bisherige Unterscheidung von Mord und Totschlag stamme noch aus der Zeit des Nationalsozialismus und führe zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung.

(...)


http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/mord-soll-aus-dem-strafrecht-verschwinden/


Na na, immer schön bei der Wahrheit bleiben. Mit Lügen oder Halbwahrheiten gegen Reformen anzuargumentieren, ist keine (Junge) Freiheit, sondern rechtskonservativ.

Der DAV will den Begriff "Mord" nicht aus dem StGB schmeißen, um Verbrechen zu verharmlosen, sondern um fehlergeneigte Etikettierungen zu vermeiden. Die den Urteilen vorauseilenden Werturteile sollen insgesamt verschwinden - nicht nur der negativ wertende Begriff "Mord", sondern auch der vorsätzliche Tötungen beschönigende Begriff "Totschlag":

>> § 211 entfällt

§ 212 Tötung
Wer einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft <<

http://anwaltverein.de/downloads/DAV-SN1-14.pdf?PHPSESSID=f89ifh4erg0qlhk7k56maqc1i5
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 9. Mai 2018, 14:44

Alex schrieb:

§ 212 Tötung
Wer einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft <<


das heisst also, wenn einer 15 Jahre gekriegt hat wegen Mord dann kommt er nach 15 Jahren raus. egal ob er noch gefährlich ist oder nicht? ich fress einen Besen wenn das so wäre.
Benutzeravatar
Sonnenschein+8+
 
Beiträge: 13964
Registriert: Fr 8. Apr 2011, 13:52
Wohnort: irgendwo in Deutschland ;)

Re: Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon AlexRE » Mi 9. Mai 2018, 15:06

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Alex schrieb:

§ 212 Tötung
Wer einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft <<


das heisst also, wenn einer 15 Jahre gekriegt hat wegen Mord dann kommt er nach 15 Jahren raus. egal ob er noch gefährlich ist oder nicht? ich fress einen Besen wenn das so wäre.


Nein, darum geht es in dem Vorschlag des DAV nicht. Die wollen die Begriffe "Mord" und "Totschlag" als "Tötung" zusammenlegen und auch die Strafandrohungen von Mord (lebenslänglich) und Totschlag (5 bis 15 Jahre Gefängnis) in einem § zusammenlegen. Schwere Fälle der "Tötung" mit besonders hoher krimineller Energie oder besonders menschenverachtender Begehungsweise werden dann wie derzeit ein Mord mit lebenslänglich bestraft, alle anderen Fälle bleiben in dem Strafrahmen des heutigen Totschlags, 5 bis 15 Jahre. Lebenslänglich wird dann das gleiche bedeuten wie heute, nämlich 15 bis 25 Jahre (vielleicht künftig auch mehr, der EGMR hat jedenfalls deutlich höhere Zeitstrafen wie 40 oder 50 Jahre nicht für menschenrechtswidrig erklärt). Sicherungsverwahrung für nach Strafende immer noch gefährliche Verbrecher wäre dann natürlich auch noch möglich.

Wie gesagt - ich persönlich halte die Einwände gegen die heutige Unterscheidung von Mord und Totschlag für berechtigt. Das Etikett "Mörder" beschreibt manche Täter zu Unrecht als sittlich absolut niedrig stehende bösartige Menschen (siehe das "Haustyrannen - Dilemma"), während der Begriff "Totschlag" beschönigend sein kann, wenn es um eiskalt planende oder andere Menschen total willkürlich terrorisierende Killer geht, die aber kein Mordmerkmal nach dem heutigen Mord - § verwirklichen. Die Strafe ist dann auch meist unangemessen niedrig, obwohl das Gesetz auch für besonders schwere Fälle des Totschlags die lebenslängliche Freiheitsstrafe vorsieht.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Nächste

Zurück zu Staatliches Gewaltmonopol und Sicherheit der Bürger

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste