AlexRE hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:- Meine Meinung: Strafe für Hoeness ja, aber kein Gefängnis.
Das wird schwierig. Der Bundesgerichtshof hat ja Bewährung in Fällen, in denen keine ganz außergewöhnlichen Strafmilderungsgründe vorliegen, ausgeschlossen, soweit der hinterzogene Betrag 1 Million Euro übersteigt.
Bei 18 Millionen Schaden müsste in der Verhandlung schon herauskommen, dass der Angeklagte alles ihm mögliche für eine strafbefreiende Selbstanzeige getan hat und die Berater alleine alles vermurkst haben. Die Selbstanzeige stückchenweise über viele Wochen hinweg zu vervollständigen können aber die Berater kaum alleine zu verantworten haben ...
Ja, das wird immer schwieriger.
Es sind nämlich nicht 18.500.000 € die Hoeness gestern überraschend vor Gericht zugegeben hat. Wir erinnern uns, es war anfangs die Rede von ca 3.000.000 €.
Jetzt sind es 23.000.000 € und mit dieser Zahl hat ihn
heute eine Finanzbeamtin schwer belastet. Das habe ich vorhin im Radio gehört.
Rechnet euch aus, wie lange ihr für diese Summe arbeiten müsstet, um brutto 23.000.000 € zu verdienen.
Meine Meinung: Strafe für Hoeness ja, aber kein Gefängnis
Damit habe ich ausdrücken wollen, dass ich gegen eine Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung bin.
Egal wie hoch die Summe ist. Ins Gefängnis sollten wirklich nur Gewalttäter oder Leute die Fahrerflucht begangen haben, wenn ein Todesfall zu beklagen ist oder bei Wiederholungstäter die beim ersten Mal gegen Bewährungsauflagen verstossen haben, gehen müssen und niemand der Steuern hinterzogen hat oder sein Bussgeld nicht bezahlen kann.