von AlexRE » So 5. Jan 2014, 10:04
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Excubitor hat geschrieben:GasGerd hat geschrieben:Das hatte ich Anfang der Woche vom gmx - Notwehrthread herüberzukopieren vergessen:
Dagonkjell | 1461 Beiträge
Hmm, verschiedene Argumentationen kann ich so nicht nachvollziehen: Bei der von mir angezeigten Situation ( oder den Situationen ) liegt jeweils das explizite Notwehrrecht eines einzelnen auf Grundlage des Fehlverhaltens unbeteiligter Dritte vor. Das kann auch mal zu Lasten der Notwehrtäter in den von Dir ( Gerd154 ) genannten Fällen gehen. Aber grundsätzlich ist die Betrachtung des Notwehrrechtes offensichtlich schon seit längerem der politischen Willkür unterworfen. Also eigentlich eine Sache die ideologisch, Unabhängigkeit der Richter, nicht sein sollte. Die Richter unterwerfen sich also der ideologischen Ausrichtung des jeweiligen Bundeslandes oder sogar den Argumenten der Bundesparteien die unter Umständen nicht einmal in die Regierungsverantwortung gewählt sind. Oder sind selbst mit einer Ideologie belastet. Siehe auch die grundsätzliche Möglichkeit von Unbeteiligten Rechtsanwälten, unbeauftragt abzumahnen. Das passiert nicht erst seit Redtube so. Selbst hier im Norden werden solche Vorgänge offensichtlich mit den "schützenden" Verwaltungsorganen ( Sozialämter ARGE )abgesprochen um Leute "mundtot?" zu machen (?)
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"Oder sind selbst mit einer Ideologie belastet."
Das schon eher, schließlich können Politiker in Deutschland Richtern keine Weisungen erteilen.
Ich glaube allerdings nicht, dass sich irgendeine Ideologie unmittelbar gegen das Notwehrrecht richtet. Die klare Notwehrsituationen verleugnenden Urteile sind wohl eher eine Folgewirkung einer Ideologie, die Täterorientierung, Resozialisierung und den Erziehungszweck des Jugendstrafrechts so weit aufgeblasen hat, dass die Sicherheit friedlicher Bürger in der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet ist. Der dadurch drohenden Eskalation der Gewalt im öffentlichen Raum versucht man jetzt durch (menschen-) rechtswidrige Urteile gegen wehrhafte Angegriffene entgegenzuwirken. Wenn die sich in ihre Opferrolle schicken, ist erst einmal Ruhe .... denken die hohen Herrschaften jedenfalls.
Wenn sie sich da mal nicht täuschen.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=259#jump
Insgesamt ein wichtiger und wohl sehr realitätsnaher Beitrag, dem ich inhaltlich nichts hinzufügen möchte, da dieser ausführlich und prägnant ist und die Problembereiche genau "lokalisiert".
Zu ergänzen wäre noch, dass die beschriebene Folgewirkung ihrerseits weitere Folgewirkungen zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit generiert. Dass in diesem Fall ein Warnschuss für den Putativnotwehr Übenden unzumutbar gewesen sein soll, halte ich für dermaßen abwegig, dass ich mir das nur als (überzogene) Reaktion des 2. BGHSt - Senats auf das vorhergehende falsche Urteil des 1. Senats im Fall des Informatikstudenten (klare Notwehrlage nicht anerkannt) erklären kann:
(...)
Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!” nicht reagiert habe, habe er mit seiner Pistole gezielt durch die Tür geschossen – ohne Warnschuss. Die Kugel war am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet.
Laut BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr.
Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position” so zu schwächen.
(...)
http://www.bild.de/news/inland/hells-angels/freispruch-nach-todesschuss-auf-elite-polizist-20804084.bild.htmlEine bestimmte Art von Unrecht mit der gegenteiligen ausgleichen zu wollen, funktioniert natürlich nicht. Unrecht + Unrecht ergibt immer entweder doppeltes Unrecht oder bei entsprechender Brisanz des betroffenen gesellschaftlichen Konflikstoffes auch Unrecht zum Quadrat.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.