Steuerhinterzieher, die den "oberen Zehntausend" zuzurechnen sind, bekommen für Hinterziehungen in diesem Umfang Bewährungsstrafen, für Tötungsdelikte aber ebenso wie die Normalbürger Gefängnisstrafen ohne Bewährung. Da stimmt die Relation also.
Meiner Ansicht nach eben nicht. Peter Graf zB musste lange "sitzen."
Bei jungen Schwerkriminellen wird ausnahmslos das Jugendstrafrecht angewendet. Ansonsten kommen auch Totraser sehr glimpflich davon.
Die Totschläger von Johnny K. haben alle zwischen 2 und 4 Jahre Jugendhaft bekommen und da passt eben nicht das Verhältnis.