Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Beitragvon Santo » Fr 6. Mai 2011, 14:30

"Die Liste der Schande
Abschiebe-Skandal
05.05.2011 — 23:41 Uhr
Von NIKOLAUS HARBUSCH

Die Liste ihrer schweren Taten liest sich wie das Strafgesetzbuch! Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Drogenhandel.

Die Freiheitsstrafen dieser Intensivtäter summieren sich auf 925 Jahre. Trotzdem können 223 schwer kriminelle Libanesen nicht aus Deutschland ausgewiesen werden, weil die libanesischen Behörden ihnen die Einreise in die Heimat verweigern.

BILD liegt exklusiv die Liste vor, die von den Ausländerbehörden der Bundesländer für das Bundesinnenministerium erstellt wurde.

ES IST EINE LISTE DER SCHANDE.

Auf 23 Seiten sind die Namen, Straftaten und Strafen der 223 Libanesen aufgelistet, gegen die seit bis zu zehn Jahren Abschiebeverfahren ohne Erfolg betrieben werden.

Beispiel Imad L.*, Auszug aus seinem Vorstrafenregister:

• Gemeinschaftlicher schwerer Raub in 6 Fällen.

• Gefährliche Körperverletzung in 5 Fällen.

• Raub in 3 Fällen

• Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub

• Vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen

• Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

• Bedrohung in 2 Fällen

• Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung

• Versuchte Nötigung und Vergewaltigung

• Gemeinschaftlich versuchte gefährliche Körperverletzung

• Gemeinschaftlich falsche Verdächtigung.

Sechsmal wurde Imad L. vom Jugendgericht verurteilt, zuletzt zu zwei Jahren Haft.

Obwohl den Behörden seine Geburtsurkunde vorliegt und der Abschiebeantrag seit dem 29. August 2002 läuft, kann der Schwerkriminelle nicht ausgewiesen werden.

★★★

36 960 Libanesen leben in Deutschland, 90 Prozent von ihnen beziehen Hartz IV. Über die Gewaltbereitschaft libanesischer Clans urteilt Roman Reusch, Leiter der Intensivtäter-Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Studie: „In libanesischen Familien findet eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung statt. Junge Männer dieser Clans wissen, dass ihr Handeln verboten ist. Doch sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen.“

★★★

Die Liste der Schande: Auch Mahmut Y. ist in dem Geheimpapier erfasst: Der in Berlin lebende Libanese gilt als äußerst gewalttätig. Er wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Auch Mahmut Y. kann nicht abgeschoben werden.

• Wie Ali F., der zu fünf Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels verurteilt wurde.

• Wie Mehmed I., der wegen schweren Raubs, Erpressung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bandendiebstahl zu sechs Jahren verurteilt wurde.

Dietmar Martini-Emden, Chef der Ausländerbehörde Trier, hat die Liste für das Innenministerium erstellt.

Er sagt zu BILD: „Die Behörden in Beirut haben auch bei guten Sachbeweisen nur wenige libanesische Dokumente zur Rückführung ausgestellt. Die meisten unserer Rückführungsersuchen straffälliger Libanesen werden scheinbar gar nicht bearbeitet. Ein bereits im Jahr 2004 zwischen Beirut und der Bundesregierung ausgehandeltes Rückführungsabkommen ist bis heute von der libanesischen Seite nicht unterzeichnet worden.“

Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/asylrecht/abschiebe-skandal-17748880.bild.html (mit weiteren Nachweisen)

Kommentar
Ein weiterer unfassbarer Skandal der bereits nicht mehr seines Gleichen sucht, sondern sich einreiht in eine mittlerweile lange Reihe von Rechts- und Politikskandalen, die das Rechtssystem und sogar das Grundgesetz entwerten. Wer keinen Unterschied macht zwischen Kriminellen, die schon mit absolut gefestigter krimineller Intention einreisen, also ohne jemals integrationswillig gewesen zu sein, und denjenigen, die beispielsweise erst später einen kriminellen Weg eingeschlagen haben weil sie möglicherweise nicht klar gekommen sind, sollte sich über seine Rechtsstaatsauffassung mal dringend Gedanken machen.
Es kann und darf nicht sein, dass Menschen der ersten Kategorie, nur deshalb, weil sie in ihrem Abstammungssland nicht wieder aufgenommen werden hier auf Kosten jedes einzelnen von uns Steuerzahlern durchgefüttert werden müssen. Aus diesem Skandal ist zu folgern dass die Asylgesetze weiterer dringender Verschärfung bedürfen. Asylgesetze als wichtige Säule des Grundgesetzes neben Menschenwürde, Lebens- und Gesundheitsschutz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, können und dürfen als nur diejenigen wirksam schützen, die sich nachweisbar in einer echten Notlage befinden und sich an die Gesetze und weiteren Regeln des Gastgeberlandes Deutschland halten. Für alle anderen ist an der Stelle schluss mit lustig. Es hat mit Rechtsstaat wenig zu tun die einheimische, im Sinn von hier lebende, steuerzahlende Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht mit ausländischen Kriminellen zu belasten, die von Anfang an niemals die Absicht hatten, sich denn hier geltenden Regeln anzupassen.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Mai 2011, 09:38

Vom privaten Forum herüberkopiert:

PeterS hat geschrieben:Santo, danke für´s aufzeigen der Problematik. Gibt es denn auch einen Lösungsansatz? Oder müssen wir tatsächlich anfangen rechtsaußen zu wählen, damit politische Korrektheit wieder abgeschafft wird?


Das ist letztendlich die Kernfrage, die zur Gründung von Grundgesetz Aktiv e. V. geführt hat. Kann die Rechtsordnung einer Demokratie ohne Beschädigung eigener (Verfassungs -) Prinzipien dieselbe Autoriät erlangen, die eine diesen Prinzipien nicht verbundene Staatsmacht rigoros erzwingen würde?

Ich glaube, dass das möglich ist. In einer Demokratie müssen eben nur sehr viele Menschen einen festen Willen zu weitreichenden Veränderungen fassen und solche Politiker, die sich nicht um den Willen des Volkssouveräns scheren, deutlich und immer wieder abstrafen, möglichst an der Wahlurne, notfalls auf der Straße.

Falls ich mich irre, haben wir ohnehin nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ob die eigenen Familienangehörigen nun willkürlicher Gewalt eingewanderter Verbrecherclans oder uniformierter deutscher Staatsschweine mit IQ unter 88 ausgesetzt ist, ist schließlich Jacke wie Hose. Da kann man eigentlich nur noch auswandern.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Beitragvon Hase » Fr 17. Jun 2011, 14:17

Armer Kläger, armer Beklagter - keine PKH

Die Knauserigkeit bei der Bewilligung von PKH treibt seltsame Blüten, wie Haufe Recht berichtet:

Eine Klägerin wollte von einem alkoholkranken Täter, der sie körperlich bei einem Überfall schwer verletzt hatte, u. a. Schadensersatz und Schmerzensgeld beim Amtsgericht einklagen. Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Situation stellte die Betroffene einen Prozesskostenhilfeantrag, dessen Ablehnung durch das Gericht sie wohl als weitere Schädigung ihrer Person empfinden muss.

Das AG Lingen begründete die Ablehnung wie folgt: Das Klagebegehren im konkreten Fall sei mutwillig i. S. v. § 114 ZPO, weil wohl auch begüterte Partei von einer Klageerhebung absehen würde. Von einer Klageerhebung wird auch einen begüterte Partei Abstand nehmen, wenn die beklagte Partei vermögenslos ist und auch auf lange Zeit keine Perspektive besteht, bei ihr im Falle des Obsiegens nennenswerte Beträge beitreiben zu können. Bei einem 44 Jahre alten und alkoholkranken Rentner mit minimaler Rente und zwei minderjährigen Kindern (vorrangig unterhaltsberechtigt nach § 850 f Abs. 2 ZPO) besteht keine realistische Chance, jemals soviel Geld zu erwirtschaften, dass er den geltend gemachten Anspruch auch nur ansatzweise erfüllen könnte. Es reicht nicht aus, dass der Beklagte einmal erben oder eine Schenkung erhalten könnte, weil es sich hierbei um eine denktheoretisch immer mögliche Hoffnung handelt, auf die auch eine begüterte Partei nicht vertrauen würde.

Was lernen wir daraus? Wenn man sich schon schädigen lässt, dann doch bitte von einem vermögenden oder zumindest ausreichend haftpflichtversicherten Schädiger.

http://www.jurablogs.com/de/armer-klaeg ... lagter-pkh

Ich find's unmöglich das die Sache so vom Gericht abgetan wurde. Nach dem Motto: "Hast Pech gehabt, der hat nix, brauchst also auch kein Urteil falls sich bei dem mal was ändert"
Hase
 

Re: Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Beitragvon Santo » Fr 17. Jun 2011, 15:28

AlexRE hat geschrieben:Vom privaten Forum herüberkopiert:

PeterS hat geschrieben:Santo, danke für´s aufzeigen der Problematik. Gibt es denn auch einen Lösungsansatz? Oder müssen wir tatsächlich anfangen rechtsaußen zu wählen, damit politische Korrektheit wieder abgeschafft wird?


Das ist letztendlich die Kernfrage, die zur Gründung von Grundgesetz Aktiv e. V. geführt hat. Kann die Rechtsordnung einer Demokratie ohne Beschädigung eigener (Verfassungs -) Prinzipien dieselbe Autoriät erlangen, die eine diesen Prinzipien nicht verbundene Staatsmacht rigoros erzwingen würde?

Ich glaube, dass das möglich ist. In einer Demokratie müssen eben nur sehr viele Menschen einen festen Willen zu weitreichenden Veränderungen fassen und solche Politiker, die sich nicht um den Willen des Volkssouveräns scheren, deutlich und immer wieder abstrafen, möglichst an der Wahlurne, notfalls auf der Straße.

Falls ich mich irre, haben wir ohnehin nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ob die eigenen Familienangehörigen nun willkürlicher Gewalt eingewanderter Verbrecherclans oder uniformierter deutscher Staatsschweine mit IQ unter 88 ausgesetzt ist, ist schließlich Jacke wie Hose. Da kann man eigentlich nur noch auswandern.


Das im Zitat Hervorgehobene ist genau das Problem. Man wird in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen realistisch betrachtet nicht die notwendige Zahl an Menschen zusammen bekommen, solange beispielsweise das Brot und Spiele-Prinzip, bestens untermauert durch Desinformation, die das ohnehin nicht übermäßig intelligente Volk einlullt, unterstützt durch Obrigkeitshörigkeit und mangelnde Intention selbst zu denken, in weiten Teilen der Bevölkerung vorherrscht. Du hast vor kurzem an anderer stelle des Forums selbst festgestellt, Alex, dass sich an der Wahlurne nichts ändern lässt.
Leider hat die These des Auswanderns viel für sich...
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Re: Neues zum Mythos Rechtsstaat Deutschland

Beitragvon Excubitor » Fr 13. Jan 2012, 19:08

Und wieder so ein Fall, der belegt, dass die Realitätsferne sich bis in die Obergerichte "durchgefressen" hat.
"[...]

Und warum der Freispruch?
Scherf (Richter am OLG Koblenz): „Es bestand kein Obhutsverhältnis. Er war nicht ihr Klassen- oder Fachlehrer, sondern ist nach Beginn des sexuellen Verhältnisses in drei Fällen als Vertretungslehrer eingesprungen. Dieser Sachverhalt musste bei der derzeit geltenden Gesetzeslage und nach den Vorgaben des BGH (Bundesgerichtshof) zu einem Freispruch führen.“


Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/lehrer/s ... .bild.html
Siehe auch
http://www.bild.de/news/inland/lehrer/d ... .bild.html

Anmerkung:
Ein Lehrer, der den Klassenlehrer vertritt, noch dazu mehrmals, tritt nach hier vertretener Ansicht sofort in dessen Obhutsverhältnis gegenüber den Schülern ein. Alles andere scheint wenig realitätsnah, insbesondere das Obhutsverhältnis an eine Zeitdauer großer Länge festmachen zu wollen.
Bild
© TU Graz

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