"Schon nach der Erstausstrahlung in Deutschland im März hatte der ZDF-Film für Empörung im Nachbarland gesorgt. Polnische Partisanen seien darin als antisemitisch dargestellt, so die damalige Kritik."
Ein Premiere war diese filmische Aufarbeitung des polnischen Antisemitismus`in dieser Zeit jedenfalls nicht. Bereits im Jahre 1996 wurde in deutsch-weißrussischer Koproduktion ein Film über das Pogrom von Kielce gedreht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pogrom_von_Kielce
http://de.wikipedia.org/wiki/Von_H%C3%B6lle_zu_H%C3%B6lle
Dass den Polen diese Aufarbeitung in ausländischen Filmen nicht gefällt, insbesondere wenn das ausgerechnet aus Deutschland kommt, ist nicht verwunderlich. Da müssen sie sich aber an ihre eigene Nase fassen. Mit dem Thema hätten sie sich allerspätestens nach dem Fall der kommunistischen / linksfaschistischen Diktatur selbst intensiv befassen müssen.
GasGerd hat geschrieben:http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18832421?sp=91#jump
AlexRE hat geschrieben:GasGerd hat geschrieben:http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18832421?sp=91#jump
Thread futsch ...
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:GasGerd hat geschrieben:http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18832421?sp=91#jump
Thread futsch ...
um was geht es da? oder ging es da?
Polnische Partisanen seien darin als antisemitisch dargestellt, so die damalige Kritik.
MITTEN IN DER ZEUGENAUSSAGE
Richter schläft bei Missbrauchs-Prozess ein
(...)
Pressefreiheit in Deutschland
Noch einmal zum Sachsensumpf
Bereits in diesem Artikel wurde hier im Blog auf die unglaublichen Vorgänge beim Versuch der Aufklärung des Sachsensumpfes (Kinderprostitution und Pressefreiheit in Deutschland!
Hier ist der Link zum Artikel und hier die wesentlichen Recherchenergebnisse mit voll ausgeschriebenen Namen und allem Drum und Dran:
“Pressefreiheit in Deutschland? Eine schöne Illusion, jedenfalls in Sachsen, da ticken die Uhren anders. Sachsen ist ein Freistaat und das heißt wohl “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“. Die Justiz darf nicht kritisiert oder befragt werden. Wenn künftig sächsische Politiker Pressefreiheit in China, Russland und Libyen fordern, wird man ihnen entgegnen müssen: Ja, auch wir fordern sie – aber erst einmal in Sachsen. Das perfide am System Sachsen ist: Scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner williger Staatsanwälte und Richter – dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit – durch Verbiegen des Zivilrechts kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt. Selbst wenn nur Fragen gestellt werden.
Fall 1: Heinz Faßbender (ehemals ZDF “Kennzeichen D” und andere) recherchierte in Leipzig. Was er zu Tage brachte, war ein Skandal. Verschobene Grundstücke, bereicherte Günstlinge, geschädigte Alteigentümer und Erben, Rotlichtaffären bis in Rathaus und Justiz, Kinderprostitution. Er wurde lästig, in Tschechien überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Er verbringt Monate im Krankenhaus, ist heute Frührentner. Seine Ergebnisse gab er seinem Kollegen, Peter Hornstadt, und dem sächsischen LKA. Glauben Sie, nun werden die Täter verfolgt? Weit gefehlt. Das LKA verliert wichtige Unterlagen. Ein Teil taucht beim sächsischen Verfassungsschutz auf. Schon damals gab es Listen mit 12 bis 14 Namen hochrangiger Leipziger Justizmitarbeiter, die etwa zur Hälfte des Schätzwertes Immobilien erworben haben sollen. Ein Untersuchungsausschuss “Korruptive Netzwerke” tagt immer noch.
Waren Routiniers aus der Normannenstraße bei Faßbenders Unterlagen am Schredder? Ein Verfahren gegen einen pädophilen Staatsanwalt bricht zusammen und wird eingestellt, die Akte verschwand auf dem Postweg. Nun wird gegen Faßbender ermittelt: Verleumdung. Seit seinen Recherchen in Leipzig wird Heinz Faßbender verfolgt. Man unterstellt, er habe sich selbst verletzen lassen, um an die Rente zu kommen – obwohl sich so sein Einkommen mehr als halbierte. Die Sozialkasse wird durch die Staatsanwaltschaft Görlitz aufgehetzt. Der Journalist soll seine Lebensgrundlage verlieren. So zerstört man Menschen: auch lange nach dem Fall der DDR in von dort gewohnter Manier. Dutzendfach gibt es neue Ermittlungsverfahren gegen ihn. Sozialbetrug, Kinderpornographie habe er besessen, Minderjährige mit Drogen beliefert, Autoschiebereien, Beleidigungen und Verleumdungen. Sogar Beihilfe zum versuchten Totschlag wird unterstellt. Zur Anklageerhebung reicht es nie. Aber im Polizeicomputer – “PASS“ genannt – ein internes Verzeichnis der sächsischen Polizei, wird alles eingetragen. Auch: Er sei geisteskrank trägt – nein, kein Arzt – ein Staatsanwalt im “PASS“-Computer ein. Die Verfahren sind alle eingestellt, die Einträge im “PASS“ jedoch bleiben bestehen. Noch heute kämpft er um seinen Leumund, die Freiheit der Recherche und des Wortes. Bleibt durch die Übergriffe der Justiz aus Sachsen aber lahm gelegt, durch Ermittlungsverfahren kriminalisiert.
Fall 2: Peter Hornstadt. Er übernimmt die Recherche, sucht weiter. 2005 ereilt ihn das gleiche Schicksal. Er wird in Weißwasser überfallen, halb totgeschlagen. Nur knapp wird er gerettet, lebt in Pflegestufe II. Die Justiz hilft wieder nicht. Unterstellt, er habe sich selbst verstümmeln lassen, um an die Rente zu kommen. Auch dieser Verdacht wird der Sozialkasse mitgeteilt, er muss vor Gericht, um seine Rente kämpfen. Heinz Faßbender bekommt auch gleich noch Eine mit: Er soll bei diesem Überfall Regie geführt haben, es wird ein Verfahren wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag und Versicherungsbetrug eröffnet. Ermittlungserfolge gegen die Täter, Festnahme, Verurteilung – Fehlanzeige! Peter Hornstadt ist neutralisiert. Das bisschen Kraft, das ihm geblieben ist, muss er einsetzen, um zu überleben. Die Gefahr, dass freie Journalisten die Wahrheit öffentlich machen – ist mal wieder gebannt. Und wieder mal: durch lange Ermittlungsverfahren kriminalisiert. Es bleibt ja immer was hängen.
Fall 3: Hans-Werner Lange. Er wird mit Duldung der sächsischen Justiz sogar zum Verbrechensopfer. Als er sich 2001 um journalistische Hilfe an Heinz Faßbender wendet, ist dieser gerade frisch verletzt. Lange recherchiert, unter anderem im sächsischen Pädophilenmilieu. Das fällt der Justiz auf. Ein Richter am Oberlandesgericht Dresden entscheidet in einer privaten Klagesache: “Es spielt keine Rolle, dass eine Baufirma nicht angeben kann, wofür sie 250.000,00 DM erhalten will und keine Rechnung gestellt hat“ (Az 17 U 313/01 OLG Dresden) und verurteilt Lange zur Doppelzahlung. Der BGH hebt die Entscheidung auf, verweist an das OLG zurück. Der Präsident des OLG soll Beweise erheben. Das tut der aber nicht, bestätigt ohne Beweis das Urteil (Az. 2 U 313/01 OLG Dresden). Die Revision schließt er – wie immer – aus. Beim BGH ist er für solche Urteile bereits bekannt. Langes Schaden geht inzwischen in die Millionen.
So missbraucht man das Zivilrecht, um Journalisten zu vernichten. Ist Lange der sächsischen Justiz mit seinen Recherchen zu nahe getreten? Vermutlich, denn Lange recherchiert auch zum angeblichen Selbstmord eines Staatsanwaltes aus Görlitz in Leipzig. Und hier tun sich viele Bekanntschaften zum Sachsensumpf auf. Die Staatsanwaltschaft Leipzig unterschlägt der Öffentlichkeit Fakten und unterlässt erhebliche Ermittlungen, um das Verfahren wegen Selbsttötung einzustellen. Langes Strafanzeigen in seiner Sache scheitern reihenweise an der Staatsanwaltschaft Görlitz, selbst wenn es eine legale Erklärung gar nicht geben kann (Az 930 Js 16913/00 StA Görlitz). Ein Klageerzwingensverfahren wird abgewiesen, “weil kein stringenter Beweis geführt ist“ (Az 1 Ws 264/07 OLG Dresden). Nur: Beweise dürfen gar nicht beigefügt werden. Der vorsitzende Richter: Günther Schnaars – bestens bekannt aus dem Sachsensumpf. Am Ende spricht Dr. Karl Kesselring, Neffe des Nazi-Generals Albert Kesselring, den Bauunternehmer frei, “weil er (der Richter) sich nicht mehr auskennt“, wie er sagt und stürzt Lange damit ins wirtschaftliche Elend. Der Freispruch wird von Staatsanwalt Stefan Bachmann gefordert. Gestützt wird dies durch den sattsam aus dem Sachsensumpf bekannten leitenden Oberstaatsanwalt in Görlitz, Norbert Röger – inzwischen Landgerichtspräsident in Chemnitz. Auch der unbequeme Journalist Lange ist nun so weit: Er kann sich unter dem wirtschaftlichen und juristischen Druck nicht mehr bewegen, muss um sein Überleben kämpfen, kann zeitweise nicht einmal mehr recherchieren.
Fall 4: Erich Neumann übernimmt in dieser Phase. Neue Recherchen, neue Fakten. Er findet Merkwürdigkeiten im Leben des ehemaligen Staatsanwalts und jetzigen Richters in Weißwasser Stefan Bachmann, der den Freispruch gegen den Bauunternehmer gefordert hatte: Sein Haus, das mehr Unterhalt kostet, als ein Richter je verdient. Sein Reisebüro in Argentinien, das Spezialreisen anbietet.400 ha Grundstückseigentum, weitere 600 ha Pachtgrund. Seine amerikanische Telefongesellschaft (Rückrufproxy – mofu.de), mit der sich die Vorratsdatenspeicherung unterlaufen lässt. Eine Reihe von dubiosen Internetadressen unterhält der Herr Richter Bachmann auch noch, neben seinem Richteramt.
Erich Neumann stellt Fragen. Nach Richter Dr. Karl Kesselring und seinen Beziehungen zum rechten Umfeld, beteiligten Staatsanwälten, dem Umfeld des Richters Bachmann und seinen Geschäften. Zugleich bringt er einen Skandal zur Verteilung der Bußgelder im Gerichtsbezirk Görlitz zur Sprache. Die “Tafel“ bekommt nichts, aber der Theaterverein 1/3 des Aufkommens im Gerichtsbezirk. Da sitzt im Vorstand zufällig die Mutter eines bekannten Oberstaatsanwaltes. Nachdem der MDR in seinem Format exakt auf diesen Recherchen aufsetzt, schlägt die Justiz auch beim Journalisten Neumann zurück. Richter Dr. Kesselring droht Erich Neumann Strafverfolgung für dessen Presseanfrage an, lässt dies dann aber. Richter Bachmann jedoch zieht durch. Ein williger Staatsanwalt und früherer Kollege des Richters und eine Richterin am selben Amtsgericht finden sich zusammen. Der Medienunternehmer und Journalist Neumann erhält einen Strafbefehl für eine Presseanfrage! 800,- € soll er zahlen. Weil er gefragt hat. Jetzt soll auch Erich Neumann mit dem Kampfmittel der Justiz – dem Strafrecht – mundtot gemacht werden. 25 Ermittlungsverfahren gegen 12 Journalisten sind bekannt geworden, und auch beim kritischen SPD – Landtagsabgeordneten Karl Nolle hat es die sächsische Justiz versucht. Die Justiz schlägt zurück, wenn sich jemand erlaubt, sie zu kontrollieren.
Neben dem Fall Neumann gibt es in Dresden zwei weitere Verfahren gegen die journalistischen Fragesteller (Gintzel und Datt), die bundesweit für Aufsehen sorgten. Die sächsische Landesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion “Die Linke” hin dazu Auskunft geben, und es zeigte sich, trotz noch absolut unbefriedigender Antwortqualität, dass die Staatsregierung – mit unbekannter Dunkelziffer – über die bisher bereits bekannten 21 Fälle hinaus deren 39 (!) bestätigen musste, bei denen es in diesem Bundesland zu Strafverfahren gegen JournalistInnen im Rahmen deren Tätigkeitsausübung kam.“
Reicht es Ihnen schon? Das ist nur ein Bruchteil des wirklichen Sachsensumpfes – und alles verbunden mit Missbrauch von Kindern! Das ist Deutschland! Das ist Deutschland! Das ist der Kapitalismus!
Anmerkung:
Die erwähnten Journalisten sind in offiziellen Verbänden organisiert, Fassbender, Gintzel und Datt im Deutschen Journalistenverband, Lange im deutschen Presseverband, Neumann über den Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern und Hornstedt Mitglied der IG Medien.
M. H. In der BRD ginbt es keine Pressefreiheit, ständig werrden Journalisten fertig gemacht oder einfach entfernt, Georg Gafron (Berliner BZ), Hans Meiser, Eva Hermann, und andere werden einfach ermordet wie Kirsten Heisig und viele andere.
Es gibt eine Vielzahl von Nachrichtensperren, sei es zu den Verbrechen der deutschen Geheimdienste, der institutionalisierten Korruption der Staatspartei der BRD, der CDU, und so weiter.
M. H. In der BRD ginbt es keine Pressefreiheit, ständig werrden Journalisten fertig gemacht oder einfach entfernt,
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