Gerade auf Facebook gesehen:
15-Jährige rettet Mann vor Schlägertruppe
Als in München ein Mann von vier Schlägern brutal verprügelt wird, schauen alle weg. Nur ein 15-jähriges Mädchen greift ein - und rettet den Mann. Dafür wurde sie jetzt von der Polizei ausgezeichnet.
(...)
Ohne lange nachzudenken, lief sie auf die Gruppe zu, setze sich auf den Boden und barg den Kopf des Verletzten in ihrem Schoß. Die Täter traten zunächst weiter zu, auch das Mädchen wurde getroffen. Schließlich liefen die vier jungen Männer weg.
(...)
Dafür übergab ihr Kommissariatsleiter Simon Burghardt 200 Euro. Die Münchner "tz" zitiert ihn mit den Worten: "Das verdient Respekt, so ein mutiges Mädchen ist mir noch nie begegnet."
(...)
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article116440735/15-Jaehrige-rettet-Mann-vor-Schlaegertruppe.html Das habe ich in meinem Facebook - Profil dazu geschrieben:
Wenn sich das Mädchen nicht nur als menschliches Schutzschild dazwischen geworfen hätte, sondern dem Opfer mit Hilfe eines Messers oder ähnlichen Werkzeugs beigestanden wäre, hätte es sich im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München eine Jugendstrafe einhandeln können. Die verleugnen da nämlich jede noch so eindeutige Notwehrhandlung und drehen das als Selbstjustiz hin:
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
Wenn die Aktion tödlich für die Helferin ausgegangen wäre, hätte sie vielleicht wie Dominik Brunner posthum ein Bundesverdienstkreuz statt 200 Euro bekommen, aber anders als dieser kaum noch als Vorbild für alle anderen Bürger dienen können. Das hier haben sich nämlich mit Sicherheit alle potentiellen Helfer gemerkt:
(...)
Reaktionen
(...)
Die Münchner Polizei hatte in den Wochen nach Brunners Tod in zahlreichen Veröffentlichungen die Bürger zu mehr Zivilcourage aufgerufen. Infolgedessen war am 10. November 2009 der Münchner Uwe W. im U-Bahnhof Implerstraße helfend eingeschritten, als ein betrunkener Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Nachdem der Helfer eingeschritten war, kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angreifer unglücklich stürzte und sich dabei die Hand brach. Zuvor hatte der Angreifer auch den Helfer geschlagen, so dass offenkundig Notwehr vorlag. Trotzdem beantragte die Staatsanwaltschaft München I gegen den Helfer Uwe W. einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, aufgrund der gebrochenen Hand des Angreifers. Das Amtsgericht München verurteilte ihn daraufhin zu 600 Euro Geldstrafe[24]. Der Fall löste eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus[25], weil dadurch der Aufruf zu Zivilcourage von den Strafverfolgungsbehörden in kürzester Zeit selbst ad absurdum geführt worden war und dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft in völligem Widerspruch zu den Zielen der Dominik-Brunner-Stiftung für Zivilcourage stand.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner