AlexRE hat geschrieben:Das finde ich ja mal wieder "ganz große Klasse", nachdem sie 1001 Mal die "sonstigen niedrigen Beweggründe" zutiefst menschenverachtender Tottreter verleugnet haben und die Öffentlichkeit immer empörter wird, lochen sie einfach mal einen Jugendlichen wegen Mordes ein, bei dem die "sonstigen niedrigen Beweggründe" sehr wahrscheinlich nicht vorliegen können:
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CertoAmoLaMiaVita
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@supertrooper: "Würde sich herausstellen, dass der 15-jährige sein Opfer getötet hat, weil er ein Kind sexuell mißbraucht hat, würden ihm hier applaudiert werden..."
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http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... hilen.html
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Aus dem Artikel:
"Das Opfer ist ein verurteilter Pädophiler, der mutmaßliche Täter – 15 Jahre alt – ein früheres Opfer des Toten. Stach er aus Rache zu? Am Freitag wurde der Jugendliche dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Mordverdachts.
....
Vor einem Jahr stand er erneut vor Gericht, weil er zwei zwölf und 14 Jahre alte Jungen sexuell belästigt und ihnen pornografische Filme vorgespielt haben soll. Die beiden Hauptbelastungszeugen widersprachen sich allerdings vor der Kammer, H. wurde freigesprochen.
....
Es wird aber in Ermittlerkreisen nicht ausgeschlossen, dass der heute 15-Jährige durch den sexuellen Kontakt seelisch erheblich gelitten hat und bei der zufälligen Begegnung mit Manfred Harry K. beschloss, sich dafür zu rächen.
...."
Na, wenigsten schließen sie nicht aus, was ziemlich offenkundig ist. Aber erstmal den Jungen wegen Mordverdachts in U-Haft nehmen, obwohl die Rache des Opfers eines schweren Verbrechens niemals ein "sonstiger niedriger Beweggrund" im Sinne des Mord - § sein kann. Das sind nur solche Racheakte, deren Motiv selbst sittlich absolut niedrigstehend ist, aber keine für normale Menschen nachvollziehbare.
Wenn man sich umgekehrt anschaut, welche zutiefst menschenverachtenden Tottreter mit Totschlag davonkommen, weil die pure Menschenverachtung ohne konkreten Anlass für den Tatentschluss rechtsfehlerhaft (Der BGH sieht das nämlich anders) in der Praxis kaum als "sonstiger niedriger Beweggrund" angesehen wird, kann man sich nur an den Kopf fassen.
Überhaupt muss man sich langsam fragen, ob die Beliebigkeit, die der schwammige Katalog von Mordmerkmalen (und auch das extrem weite Ermessen bei der gefährlichen Körperverletzung mit seiner Strafandrohung von 6 Monaten bis 10 Jahren) den Richtern nicht zu große Ermessensspielräume bietet, mit denen sie erfahrungsgemäß nicht verantwortungsbewußt genug umgehen.
„Ein absolut gutmütiger Mensch“Star-Koch auf Sylt totgeprügelt
Star-Koch Miki Nozawa war Kosmopolit: Der Japaner kochte für Flavio Briatore auf Sardinien genauso wie für Michail Gorbatschow in Moskau. Zuletzt arbeitete er auf Sylt. Dort ist er jetzt erschlagen worden – die mutmaßlichen Täter bleiben auf freiem Fuß.
Doch zwei Sylter Handwerker wussten das Essen offenbar nicht zu schätzen. Sie hätten sich am Sonntagabend über die gebratenen Nudeln mit Gemüse und Rindfleisch beschwert. Was danach passierte, ist nicht ganz klar. Nach Angaben von „bild.de“ seien die Männer verschwunden, ohne zu bezahlen. Anderen Angaben zufolge verlangten sie ihr Geld zurück. Die Männer seien allerdings später in die Innenstadt zurückgekehrt, um sich im Tabledance-Laden „Z1“ zu vergnügen.
„Mangels Haftgründen kein Haftbefehl“
Dort sei Nozawa auf die Männer getroffen. Es sei zum Streit gekommen, so die Staatsanwaltschaft. „Die Auseinandersetzung eskalierte und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung der Kontrahenten“, hieß es im Beamtendeutsch.
Mit Gehirnblutungen und schweren inneren Verletzungen kam Nozawa in die Nordseeklinik. Nachdem er ins Koma gefallen war, starb er am Montagmorgen.
Die mutmaßlichen Täter sind weiter auf freiem Fuß: Sie wurden zwar gefasst und auch die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Doch in Haft sollen die Männer nicht. „Es wurde mangels Haftgründen kein Haftbefehl beantragt“, erklärt Staatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt.
Sonnenschein+8+ » Di 14. Mai 2013, 22:08
mangels Haftgründen kein Haftbefehl
da war das Opfer jedenfalls ein migrant und die "Sylter Handwerker"
Der Sylter Gastronom, der schon für Jauch und Gorbatschow kochte, war im Streit um die Qualität seines Essens von zwei betrunkenen Handwerkern (36 und 50) vor der Sex-Bar erschlagen worden.
Das alleine ist schon ein Verbrechen, die Täter nicht in U-Haft zu sperren!
maxikatze hat geschrieben:Ein Starkoch arbeitet in einer Imbissbude?
Auf Sylt betrieb der 57-Jährige den Asia-Imbiss "Nozawa", der zum Restaurant "Ständige Vertretung" des Promi-Gastronoms Andreas Bernert gehört.
"Nach Informationen der "Sylter Rundschau" forderten die beiden Handwerker in der Nacht zum Sonntag ihr Geld zurück, weil ihnen das Essen des Kochs nicht schmeckte. Nach einem Bericht von "bild.de" verschwanden sie ohne zu bezahlen.
Restaurant "Nozawa" Das Restaurant "Nozawa" in Westerland auf Sylt. © dpa / Friederike Reußner/Sylter Rundschau
Später in der Nacht habe Nozawa die beiden in einer Table-Dance-Bar wiedergetroffen. Dort sei der Streit eskaliert."
Mal abgesehen davon, dass noch gar nicht klar ist, ob es sich hier um Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelt, ist aus diesem Sachverhalt nicht der geringste Hinweis auf einen minder schweren Fall zu entnehmen. Das bedeutet aber, dass auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge unter der Mindeststrafe von 3 Jahren gar nichts geht (Höchststrafe wird im Gesetz nicht erwähnt, das bedeutet immer 15 Jahre Höchststrafe):
http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
Die Strafandrohung beim Totschlag ist auch nicht viel höher, nur die Mindesstrafe beträgt 5 statt 3 Jahre:
http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html
Wenn die Beschuldigten also beruflich und familiär gebunden sind und deshalb keine Fluchtgefahr besteht, sagt die Enscheidung des Haftrichters gegen die Verhängung von U-Haft nicht viel über die zu erwartende Strafe aus:
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=84
NAZIS HÖCHSTER AMTSGERICHT
Keine Strafe für rechte Schläger
.....
Gegen beide wurde noch deutlich öfter ermittelt, unter anderem wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Sachbeschädigung und Propagandadelikten. Fast alle Ermittlungsverfahren wurden wieder eingestellt.
....
Bei einer Einstellung nach Paragraf 153 hat die Nebenklage keinerlei juristische Handhabe mehr. Das Gericht hat somit entschieden, dass sich die Justiz nicht mehr mit den Vorgängen am Griesheimer Bahnhof befassen wird. Ein Strafverfolgungsinteresse gegen Nina M. und Lars Z. liegt nicht vor. Wieder einmal.
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Bei dem Gericht gibts bestimmt keinen Migrantenbonus
http://www.fr-online.de/rhein-main/nazis-hoechster-amtsgericht-keine-strafe-fuer-rechte-schlaeger,1472796,24647392.htmlNAZIS HÖCHSTER AMTSGERICHT
Keine Strafe für rechte Schläger
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Gegen beide wurde noch deutlich öfter ermittelt, unter anderem wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Sachbeschädigung und Propagandadelikten. Fast alle Ermittlungsverfahren wurden wieder eingestellt.
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Bei einer Einstellung nach Paragraf 153 hat die Nebenklage keinerlei juristische Handhabe mehr. Das Gericht hat somit entschieden, dass sich die Justiz nicht mehr mit den Vorgängen am Griesheimer Bahnhof befassen wird. Ein Strafverfolgungsinteresse gegen Nina M. und Lars Z. liegt nicht vor. Wieder einmal.
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