AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:Da wird keine Abhilfe geboten, keine Hilfe zugesagt oder eine härtere Gangart angestrebt. Wieso dürfen diese Menschen sich das erlauben und der Schweizer Souverän nicht ?
Das Hauptproblem bei der Ausschaffungsinitiative ist die automatische Ausweisung auch bei geringfügigen Strafaten ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall. So eine völlige Versagung richterlichen Gehörs ist Rechtsstaaten normalerweise fremd. Das heißt aber nicht, dass die Schweiz sich gegen Asylmissbrauch und Migrantenkriminalität gar nicht durch beschleunigte Verfahren wehren darf, es muss nur irgendwie die unabhängige Justiz das letzte Wort haben.
Aber vielleicht schätze ich das auch falsch ein, noch gibt es ja kein Verfahren vor dem EGHMR zu dem Thema ...
Brisante Volksabstimmungen im Juni Mittwoch, 30. Januar 2013, 14:38 Uhr
Der zweite Abstimmungstermin im Jahr 2013 hat es in sich. Am 9. Juni 2013 kommen die eidgenössische Initiative
«Volkswahl des Bundesrats» sowie die Asylgesetz-Revision vors Volk. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung entscheiden.
Die Initianten möchten, dass die Mitglieder des Bundesrates künftig direkt vom Volk – nach dem Majorz-System – gewählt werden, und zwar alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates.
Weiter kommt Anfangs Sommer die Asylgesetz-Revision vors Volk. Grüne und Linke hatten das Referendum ergriffen. Sie kritisieren vor allem, dass auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden dürfen und dass Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.
Da das Parlament die Änderung des Asylgesetzes am 28. September 2012 mit einer Dringlichkeitsklausel versah, ist im Falle eines Referendums eine obligatorische Volksabstimmung innerhalb eines Jahres nötig.
http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmu ... en-im-juniAusschaffung krimineller Ausländer Eidgenössiche Vernehmlassung
Aenderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)
Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» angenommen. Damit wurde Artikel 121 der Bundesverfassung (BV) um die Absätze 3–6 ergänzt, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Die verurteilten Personen sind zudem mit einem Einreiseverbot von 5–15 Jahren zu belegen. Gemäss den Übergangsbestimmungen hat der Gesetzgeber innert fünf Jahren seit Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen die in Artikel 121 Absatz 3 BV erwähnten Straftatbestände zu definieren und zu ergänzen und Strafbestimmungen gegen Personen zu erlassen, die das Einreiseverbot missachten.
http://www.unionpatronale.ch/de/ausscha ... -auslanderDas wäre ja gut und recht, aber die Richter müssten es auch anwenden, was oft nicht der Fall ist.