Staber hat geschrieben:Wo führen uns die Bundeswehreinsätze eigentlich noch hin?
Wir setzen uneigennützig, ein erhebliches Potential an Menschen, Material und Gelder zur Sicherung des Friedens und der Bevölkerung ein und müssen uns dafür auch noch mit Klagen Dritter in unserem Land auseinandersetzen. Es kann doch nicht sein, dass internationale Verpflichtungen Deutschland zum Freiwild für die ganze Welt werden lassen.
Verwunderlich ist, dass das Gericht das Anliegen nicht gleich abgewiesen und eine andere Zuständigkeit geschaffen hat.
Was haben die Amerikaner denn für ihre vielen Auslandseinsätze zu den entstandenen Einsatzkosten bisher zusätzlich aufbringen müssen?
Sollte es je zu Gerichtsverhandlungen in Deutschland wirklich kommen, so sollte man sich jetzt schon einmal fragen, ob weitere Auslandseinsätze wirklich noch verantwortbar und damit sinn- und zweckvoll sind!
Bekommen die Hinterbliebenen unserer sinnlos Gefallenen auch so eine grandiose Unterstützung?Wohl kaum!
gruß staber
Es ist noch keineswegs klar, dass zivilrechtliche Sammelklagen von ausländischen Privatpersonen gegen den deutschen Staat überhaupt zulässig sind. Meines Wissens sind solche Klagen bislang immer aus völkerrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen worden.
Wenn sie allerdings zulässig wären, wären sie m. E. in diesem Fall auch begründet. Auch ein noch so edler und selbstloser Helfer, der bei er Nothilfe Fehler macht und anderen Menschen damit Schaden zufügt, hat für die Folgen dieser Fehler grundsätzlich einzustehen. Das würde Dir auch hierzulande im tiefsten Frieden drohen, wenn Du etwa einem Unfallopfer erste Hilfe leisten wolltest und das so verstümpern würdest, dass der Gesundheitszustand sich deshalb massiv verschlechtert.
Das habe ich dazu noch auf gmx geschrieben:
"Trotz mehrmaligen Überfliegens des Schauplatzes hören die Personen nicht auf, sich mit den Fahrzeugen zu beschäftigen.
Angriffsbefehl. Leider sterben vermutlich viele Zivilisten.
Für jede andere Verhaltensweise hätte sich Oberst Klein im Zweifel vor einem Militärgericht verantworten müssen."
Es gibt keine deutsche Militärjustiz. Der Oberst hätte sich - wenn überhaupt - vor einem ordentlichen deutschen Strafgericht verantworten müssen.
Wenn er vor dem gezielten Bombenabwurf Warnschüsse aus der Bordkanone oder den Abwurf einer einzelnen Bombe (der Jagdbomber hatte 5 dabei) außerhalb der Gefahrenzone für die Zivilisten angefordert hätte, um denen den Ernst der Situation zu demonstrieren, hätte ihm aber ganz sicher kein Gericht deswegen Vorwürfe gemacht. Das hätte auch keine zusätzliche Gefährdung der deutschen Soldaten verursacht.
Übrigens hat der Oberst den Abwurf der gesamten Bombenlast angefordert, der US - Pilot hat aber nach Rücksprache mit der amerikanischen Einsatzleitung per Funk nur 2 von 5 Bomben abgeworfen.
Sorry - ich bin wirklich alles andere als ein linksdrehender Kritiker notwendiger Militäreinsätze gegen Religionsfaschisten oder andere politische Schwerverbrecher, die sich unbedingt mit der Nato anlegen wollen - aber im Falle der Tragödie von Kundus sehe ich beim besten Willen und bei aller Bundeswehr - Freundlichkeit einfach die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt. Das heißt aber auf jeden Fall, dass die Aktion rechtswidrig war und dass die Schadensersatzansprüche berechtigt sind.
Die Schuldfrage im strafrechtlichen Sinne ist davon allerdings unabhängig zu beurteilen, da kann man allen Verantwortlichen natürlich die extreme Belastung, innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung über Leben und Tod hunderter Zivilisten oder auch eigener Soldaten treffen zu müssen, schuldausschließend oder - mindernd anrechnen.
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Michael Kohlhaas
"Abgesehen davon gibt man im Krieg keine Warnschüsse ab. Oberst Klein ist in der Rückschau eine Fehleinschätzung unterlaufen. Das ist schlimm. Schlimmer wäre es aber, wenn wir aufgrund einer vorsichtigeren Herangehensweise jetzt Hunderte deutscher Opfer zu beklagen hätten."
Wenn man OHNE Gefährdung der eigenen Soldaten Warnschüsse abgeben kann, um zumindest zu versuchen, Zivilisten aus der Todeszone zu verscheuchen, bevor man das eigentliche Feuer eröffnet. Was auch immer das Kriegsrecht vom Friedensrecht unterscheidet - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt immer und in jeder Rechtsordnung.
Übrigens ganz nebenbei: Die Bundesregierung hatte ihre Entscheidung, keine schweren Kampfpanzer nach Afghanistan zu schicken, u. a. damit begründet, dass die deutschen Soldaten nicht "martialisch" auftreten, sondern eher als Aufbauhelfer wahrgenommen werden sollten.
Ich vermute stark, dass ein Zug Leo 2 ohne weiteres und ohne Selbstgefährdung die Taliban hätte töten oder gefangennehmen können, ohne ein Massaker an Zivilsten zu begehen.
Das haben sie jetzt von ihrem "unmartialischen" Auftreten - wenn man nicht umfassend aussgestattet ist und deshalb nicht unter verschiedenen milderen und härtern Mitteln auswählen kann, bleibt im Ernstfall nur noch die maximale Gewaltentfaltung.
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