NSU-Prozess

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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Apr 2013, 12:25

maxikatze hat geschrieben:Ich habe das mit Genugtuung vernommen.
Diesmal kein fragwürdiges Urteil gefällt, sondern das einzig Richtige - nämlich lebenslänglich. Das bedeutet 15 Jahre und hoffentlich vorher keine Entlassung wegen "guter Führung."


Im Ergebnis ist das sicher richtig, in der Begründung aber fragwürdig. Je seltener sie das Mordmerkmal "sonstige niedrige Beweggründe" anfassen, desto mehr Spielräume haben sie in der Zukunft, Mörder mit einer Verurteilung wegen Totschlags davonkommen zu lassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon AlexRE » Mi 10. Apr 2013, 21:48

Der zu seiner Zeit als Vorsitzender Richter am Landgericht München für die "Urteile gegen Zivilcourage" verantwortlich zeichnende und jetzt für den NSU - Prozess zuständige Vorsitzende am OLG München Götzl hat im Gegensatz zur Pressesprecherin des OLG (und vermutlich ausnahmslos allen Beobachtern der Situation) immer noch nicht gemerkt, dass er - mal wieder - Mist gebaut hat:

NSU-Prozess: Gericht räumt Pannen bei Platzvergabe ein

Einzelne Journalisten wurden vorab informiert, andere wurden durch eine technische Panne benachteiligt: Das OLG München hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Pannen bei der Sitzplatzvergabe zum NSU-Prozess eingestanden. Den Vorsitzenden Richter scheint das nicht zu stören.

(...)

Dass der Senatsvorsitzende Manfred Götzl diese hanebüchenen Abläufe in seiner Antwort an das Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort würdigt, dürfte bei den Verfassungsrichtern für einiges Erstaunen sorgen. Stattdessen verteidigt er erneut die Position des Gerichts, von der es seit Tagen trotz heftiger Kritik nicht abrückt.

Er habe sich, schreibt Götzl, "nicht in der Lage gesehen, eine sachgerechte und angemessene Differenzierung unter den verschiedenen Typen der in- und ausländischen Medien und Medienunternehmen vorzunehmen, ohne mich dem Vorwurf der Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Medienvertreter auszusetzen".

(...)


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 93659.html

Immanuel Kant konnte wg. entwichener Lebensgeister den von Herrn Götzl verbrochenen absurden Vergewaltigungen des deutschen Notwehrrechts nicht mehr widersprechen, die Verfassungsrichter sind aber (hoffentlich) lebendig genug, um diesem Herrn endlich seine Grenzen aufzuzeigen. Der bringt es sonst im Alleingang fertig, das Ansehen der deutschen Richterschaft um 68 Jahre zurückzuwerfen.
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon DJ_rainbow » Do 11. Apr 2013, 07:20

Um weitere 68 Jahre? Dann wären wir wieder in Kants Zeit.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon AlexRE » Do 11. Apr 2013, 12:51

Der bekannte Forenschreck "Pittbull" hat sich vor ein paar Wochen ein eigenes Forum zugelegt und schwadroniert dort momentan über den "rechtsextremen Top-Schwachmat" Pirincii. Ich habe mal meinen Senf dazugegeben: :twisted:

Falls mit diesem thread absichtlich eine merkbefreite Zone auf dem Forum geschaffen werden sollte ("Pirincii = rechtsradikal") und in der Sache substantiierte Beiträge deshalb einen störenden Stilbruch darstellten, bitte ich um Löschung meiner Anmerkung zum Thema "nichtige Anlässe für Gewalt":

pittbull hat geschrieben:Sie sagen, es war die Farbe der Haut
Oder irgendeine andere Nichtigkeit.


Zum Beispiel die "Nichtigkeit", einer Kultur anzugehören, in der Gewalt geächtet ist und junge Männer deshalb mangels Wehrhaftigkeit leichte Opfer sind:

Mohammed K. ist umgänglich, einsichtig, zuverlässig - wenn er alleine ist. Das haben mehrere Zeugen, selbst die von ihm übelst beleidigte Polizei bestätigt. Er hat sich unter vier Augen mit dem getretenen Opfer ausgesprochen und ihm erklärt, warum. „Ich dachte, Du wärst Deutscher, hat er gesagt“, erzählt das Opfer.


http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Regi ... reiem-Fuss

Unbedeutend ist diese Eigenschaft der mangelnden Wehrhaftigkeit allerdings nur als Kennzeichen des Angegriffenen, auf der Seite der Angreifer dagegen ist das ein ganz fundamentales Zuordnungsmerkmal. Innerhalb der Gruppe der gewaltkompetenten Menschen handelt es sich bei auf wehrlose Opfer spezialisierten Angreifern nämlich um einen besonderen Typus: Feiglinge.

Das ansonsten beachtliche Argument, dass harte Strafen wenig Abschreckungswirkung hätten, zieht m. M. n. im Zusammenhang mit sadistischen Schissern nicht. Den von diesen Kreaturen ausgehenden Gefahren für den gesellschaftlichen Frieden kann man mit einiger Sicherheit noch am besten dadurch beikommen, dass man ihnen hinreichende Gründe liefert, Angst vor dem Staat zu haben.

Apropos Feiglinge - dieser Leserbrief auf "Die Achse des Guten" an Tobias Kaufmann spricht mit der politischen Zuordnung Herrn Kaufmanns als Libertärem gleichzeitig die politische Ausrichtung aller dortigen Autoren an:

“Was guckst Du?”

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

(...)

Ich verabscheue die verstehende Toleranz fast aller Journalisten, das Totschweigen von schändlichen brutalen Taten. Akif Pirincci hat Mut bewiesen mit seinem Artikel, hat vor allem die Wahrheit beim Namen genannt. Er passt sehr gut auf den Blog achgut, ich lese ihn gern, schon seine Ansichten über den “Idealen Staat” waren - trotz oder gerade wegen der drastischen Sprache - ein Genuß und haben aufhorchen lassen!

Da hilft es gar nicht, sich an Stil und Sprache auszulassen. Können Sie belegen, Herr Kaufmann, daß er womöglich nicht recht hat? Also ertragen Sie bitte auch künftig die Artikel von Akif Pirincci, als echter Libertärer müßten Sie sich über diesen Neuzugang auf achgut eigentlich freuen.

Beste Grüße
M-A. K.


http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/ ... guckst_du1

Da schreiben nämlich nur Liberale und Libertäre aller Schattierungen.

In einem liberal - libertärem Kreis ist ein Feigling das, was ein Rassist auf Eurer hiesigen rotanarchistischen Forenparty ist: fehl am Platze, ein politischer Fremdkörper.

Herr Kaufmann sollte sich also tatsächlich ein anderes Medium suchen, am besten unter den pekuniär attraktiven mainstream - Medien. Für freiheitsliebende Menschen ist Geld schließlich wichtig, da finanzielle Engpässe die Entfaltung der Persönlichkeit behindern.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Apr 2013, 17:55

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung “Sabah“ gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess teilweise stattgegeben.
Jetzt muss die Akkreditierung nach anderen Regeln gestaltet werden - oder zumindest ein Zusatzkontingent geschaffen werden.


http://www.tagesspiegel.de/politik/bund ... 60682.html

...Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu schaffen, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben würden. Auch bleibe dem Gericht die Möglichkeit, die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Apr 2013, 18:39

maxikatze hat geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung “Sabah“ gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess teilweise stattgegeben.
Jetzt muss die Akkreditierung nach anderen Regeln gestaltet werden - oder zumindest ein Zusatzkontingent geschaffen werden.


http://www.tagesspiegel.de/politik/bund ... 60682.html

...Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu schaffen, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben würden. Auch bleibe dem Gericht die Möglichkeit, die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.


Die Entscheidung des BVerfG habe ich mal auf politik-forum.eu kommentiert:

Und was wird nun aus dem Revisionsgrund?


Umgekehrt wird ein Schuh draus, mit dem dümmlichen Versuch, durch eine verfassungswidrige Art und Weise der Platzvergabe das Verfahren "revisionsfest" zu gestalten, hat der Herr Götzl erst einen Revisionsgrund geschaffen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht wäre, hätte der BGHSt später auf eine Revision der StA und / oder der Nebenkläger hin (falls irgendein Angeklagter da nicht lebenslänglich bekommen sollte) das Verfahren an eine andere Kammer des OLG München zurückverweisen müssen.

Aus der aktuellen Pressemitteilung des BVerfG:

„NSU-Verfahren“: Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich – weitere Anträge erfolglos


(...)

Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu
Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von
Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper
Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem
verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst
nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des
Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt. Dabei hat
dieser einen weiten Entscheidungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht
überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht
verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen
Anschauung
von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen.

(...)

Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts
aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis
festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an
Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern
der angeklagten Straftaten zu vergeben.

(...)


http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-024

Die ausdrückliche Erwähnung der Person des "Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts" im Zusammenhang mit der "grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts" gefällt mir dabei außerordentlich. ;)
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Apr 2013, 19:18

Man kann ja von dem Götzl halten was man will. Aber verfassungswidrig ist die Art der Platzvergabe definitiv nicht.

Dabei gebe es einen weiten Entscheidungsspielraum, räumte das Verfassungsgericht ein.
"Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden."
Drei weitere Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen.


http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 60724.html
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Apr 2013, 19:23

maxikatze hat geschrieben:Man kann ja von dem Götzl halten was man will. Aber verfassungswidrig ist die Art der Platzvergabe definitiv nicht.

Dabei gebe es einen weiten Entscheidungsspielraum, räumte das Verfassungsgericht ein.
"Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden."
Drei weitere Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen.


http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 60724.html



Das ist ein einstweiliges Verfahren, da wird materiellrechtlich nur grob geprüft, ob ein Verfassungsverstoß vorliegen könnte. Dementsprechend hat das BVerfG gesagt, dass ein Verstoß gegen Art. 3 und Art. 5 GG nicht ausgeschlossen sei, sonst wäre der Antrag wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen worden.

Das hätten sie auch so formuliert:

2. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde ist vorliegend weder von
vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Insbesondere
erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen
Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf
Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb, also auf
gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu
gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte.


... wenn der materiellrechtliche Verfassungsverstoß mit gegen 100 % laufender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde.
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Apr 2013, 19:24

Warum es zur Panne kam, ist mM noch nicht eindeutig geklärt. Dazu habe ich mich im Klabautermänneken geäussert:

http://www.klabautermaenneken.de/t2897f ... l#msg34585
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Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Apr 2013, 19:29

. wenn der materiellrechtliche Verfassungsverstoß mit gegen 100 % laufender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde.


Ja, wenn...
Die Zeit hat das BVG nicht, um das genauer zu prüfen. Oder man lässt den ersten Verhandlungstermin platzen.
Aber aus der Begründung des BVG geht klar hervor, dass deshalb so entschieden wurde, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu giessen. Nur so und nicht anders ist der Satz zu verstehen:
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