Schon wieder arme Opfer von Falschbeschuldigungen
http://www.bild.de/news/inland/news-inl ... .bild.html
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Thauris hat geschrieben:Schon wieder arme Opfer von Falschbeschuldigungen :twisted:
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Sui hat geschrieben:http://libertalia.forumieren.com/t36p20-hallo-allDass man jetzt noch anständige User wie diesen Mops oder die Dame auf Besuch oder den Nils als Interessent für, haha, das GG-Interne ausmachen möchte, möchte ich.................dürfte Very Happy Very Happy lachhaft und auszuschließen sein, haha Very Happy Very Happy
Man hat ja sonst nix zu tun, haha Very Happy Very Happy
Beste Grüsse, haha cheers
Bilanciare
Hahahaha,
getroffene Hunde bellen.
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maxikatze hat geschrieben:Das kommentiere ich mal nicht, sondern denke mir meinen Teil.
Eine Übertragung der im Strafverfahren erhobenen Tatsachen auf das zivilgerichtliche Verfahren ist aber nicht ohne weiteres möglich.
Zwar verfolgen sowohl Straf- als auch Zivilrichter das Ziel, ein Urteil auf der Basis der wahren Tatsachengrundlage zu erlassen. In dieser Gemeinsamkeit liegt jedoch zugleich einer der wesentlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten. Denn der Wahrheitsbegriff des Strafprozesses ist mit dem Wahrheitsprinzip des Zivilverfahrens nicht identisch.
Im Strafprozess gilt das Prinzip der materiellen Wahrheit. Nach dem dort geltenden Ermittlungsgrundsatz ist das Gericht dazu verpflichtet, den relevanten Sachverhalt vollumfänglich selbst zu ermitteln.
Im Zivilprozess bilden hingegen die Verfahrensgrundsätze der Dispositions- und Verhandlungsmaxime das Fundament für den dort vorherrschenden formellen Wahrheitsbegriff. Den Tatsachenstoff, aufgrund dessen der Sachverhalt ermittelt wird, bringen ausschließlich Parteien bei. Auch die Wahrheit, welche der Richter seiner Entscheidung zugrunde legt, kann er also ausschließlich dem Vortrag der Prozessbeteiligten entnehmen.
So gilt vor dem Zivilrichter uneingeschränkt die Wahrheitspflicht, während dem Angeklagten im Strafverfahren nicht nur das Schweigerecht zu Gute kommt.
Ihm gewährt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss (nemo tenetur se ipsum accusare) im Strafverfahren nicht nur ein Schweigerecht im Hinblick auf ihn möglicherweise belastende Tatsachen. Vielmehr räumt diese Maxime des Strafverfahrens dem Angeklagten dadurch sogar unmittelbar ein Recht zur Lüge ein.
Ein Freispruch im Strafverfahren kann also nicht ohne weiteres auch einen Schadensersatzanspruch im Zivilprozess begründen. Allein der Freispruch belegt noch lange nicht, dass das Gericht von den vorgetragenen Tatsachen überzeugt war. Im Gegenteil: Bei Anwendung des in dubio pro reo-Grundsatzes ergeht er gerade auf Grund von Zweifeln.
Der Freispruch von Jörg Kachelmann durch das LG Mannheim belegt also noch nicht die Unwahrheit der Zeugenaussage von Claudia D. Vielmehr erging das Urteil zugunsten des Wettermoderators gerade, weil die vom Wahrheitsgehalt ihrer Aussage nicht vollständig überzeugt waren. Im zivilrechtlichen Prozess ist die Klärung der Frage, ob Claudia D. falsch ausgesagt hat, jedoch essentiell für die Entscheidung über den Schadensersatzanspruch. Die Beweislast für diese Tatsache liegt bei Jörg Kachelmann.
Es ist nun Aufgabe des ehemaligen Wettermoderators, das Gericht davon zu überzeugen, dass Claudia D. vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Die Frankfurter Richter müssen hierzu zwar die Akten des Mannheimer Strafverfahrens beiziehen. Ihre eigene richterliche Überzeugung aber müssen sie sich völlig selbständig erarbeiten.
Himbeer Toni Yazmin, ich mache mir da auch keine Sorgen, sondern ich sage, mir wäre für so einen Quark die Zeit zu schade. Gerade vor Weihnachten, das Fest ist ja nur noch rund einen Monat entfernt, habe ich doch ansatzweise vier Millionen Dinge zu tun, die weitaus wichtiger sind, als mich virtuell mir irgendwelchen Alu-Hüten zu keilen.
Thauris hat geschrieben:Hahaaaa Klasse JM, so kenn ich Dich!Himbeer Toni Yazmin, ich mache mir da auch keine Sorgen, sondern ich sage, mir wäre für so einen Quark die Zeit zu schade. Gerade vor Weihnachten, das Fest ist ja nur noch rund einen Monat entfernt, habe ich doch ansatzweise vier Millionen Dinge zu tun, die weitaus wichtiger sind, als mich virtuell mir irgendwelchen Alu-Hüten zu keilen.
Grüße übern Zaun
AlexRE hat geschrieben:Thauris hat geschrieben:Hahaaaa Klasse JM, so kenn ich Dich!Himbeer Toni Yazmin, ich mache mir da auch keine Sorgen, sondern ich sage, mir wäre für so einen Quark die Zeit zu schade. Gerade vor Weihnachten, das Fest ist ja nur noch rund einen Monat entfernt, habe ich doch ansatzweise vier Millionen Dinge zu tun, die weitaus wichtiger sind, als mich virtuell mir irgendwelchen Alu-Hüten zu keilen.
Grüße übern Zaun
Was ist denn daran "klasse", sich virtuell mit Aluhüten zu keilen und zwischenzeitlich einzustreuen, dass man viel wichtigere Dinge zu tun hat als die, die man tut?
Der Hohlschwätzer kann wirklich mit dem "ehemals jüngsten Notar Niedersachens" zusammen einen Club aufmachen.
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