Thauris hat geschrieben:Sehr aufschlussreich!
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/staatsaffaeren-um-sex-und-macht?documentId=9019788
DieLara hat geschrieben:Thauris hat geschrieben:Sehr aufschlussreich!
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/staatsaffaeren-um-sex-und-macht?documentId=9019788
Danke für den Link!
Ja, SEHR aufschlussreich!
Und ich bin FELSENFEST davon überzeugt, dass das ZDF heutzutage NIEMALS so eine Reportage bringen würde!
maxikatze hat geschrieben:DieLara hat geschrieben:Thauris hat geschrieben:Sehr aufschlussreich!
http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/staatsaffaeren-um-sex-und-macht?documentId=9019788
Danke für den Link!
Ja, SEHR aufschlussreich!
Und ich bin FELSENFEST davon überzeugt, dass das ZDF heutzutage NIEMALS so eine Reportage bringen würde!
Die Reportage ist noch kein Jahr alt. Ich denke nicht, dass das ZDF heutzutage einen Rückzieher machen würde.
Wie soll ein Vergewaltigungsopfer seine erlittene Tat nennen?
Aus der persönlichen Sicht des Opfers war die Tat eine Vergewaltigung.
Die Tat ist auch aus moralischen und psychologischen Gesichtspunkten eine Vergewaltigung.
Nach Verfahrenseinstellung bzw. Freispruch gilt die Tat juristisch allerdings nicht als eine Vergewaltigung. Die Verwendung des Wortes ”Vergewaltigung” in Zusammenhang mit der erlittenen Tat kann zu einer Unterlassungsklage führen.
Meine Erfahrung ist auch, dass die Gesellschaft grundsätzlich auf das Wort “Vergewaltigung” reflexartig abwehrend reagiert.
Für das Opfer war die Tat aber kein Missverständnis, es leidet oft jahrelang - manchmal sogar lebenslang - unter den Tatfolgen.
Für das Opfer war die Tat auch kein schlechter Sex, es war auch kein gewaltsamer Sex (Sadomaso-Sex).
Wie soll ein Vergewaltigungsopfer dieses Erlebnis nennen, so dass es rechtlich korrekt ist und gleichzeitig klar ist, was geschehen ist?
“Sexuelle Nötigung” ist ein juristischer Begriff und passt hier nicht, insbesondere wenn es zum Geschlechts-, Oral- oder Analverkehr gekommen ist.
“Sexueller Übergriff” ist euphemistisch, denn es geht hier nicht ‘bloß’ um eine sexuelle Belästigung, sondern um gravierendere Taten.
“Sexuelle Gewalt” oder “sexualisierte Gewalt” ist auch nicht stimmig, denn die Tat wurde von der Justiz gerade deswegen nicht als eine Vergewaltigung anerkannt, weil eine “Gewalteinwirkung” im Sinne des §177 StGB nicht gesehen wurde.
“Notzucht”? Dieser Begriff wurde im Zuge der Sexualstrafrechtsreform durch den Begriff ”Vergewaltigung” ersetzt, um klarzustellen, dass es sich bei der Tat nicht um eine ’Ersatztriebsbefriedigung aus einer sexuellen Notlage heraus’ handelt.
“Stuprum violentum”? Auch wenn das in meinem Fall zutreffen würde, ist dieser Begriff (Zwangsentjungferung) obsolet.
“Sexueller Missbrauch”? Wenigstens drückt der Begriff aus, dass ein dauerhaft oder augenblicklich bestehendes Macht(un)verhältnis missbraucht wurde, um eine Penetration zu erzwingen. Die psychischen Komponente des Übergriffs werden hier richtigerweise betont. Allerdings ist der Begriff missverständlich, weil man bei dem Begriff in allererster Linie an kindliche Opfer denkt (sexueller Missbrauch ist bei Opfern unter 14 Jahren strafbar).
Mir wäre es lieber, wenn die Justiz für die spezielle strafbewehrte Form von Vergewaltigung nach §177 StGB einen gesonderten Fachbegriff finden würde. Dann könnten Opfer das Erlittene beim Namen nennen, nämlich ”Vergewaltigung”. Und es wäre auch klar, dass derzeit viele Formen von Vergewaltigungen gar nicht strafbar sind.
"Dass deshalb "Kriminell" und "Falschbeschuldigung" zwei paar Stiefel sind, leuchtet jedem ein."
Wie eine Aussage rechtlich zu bewerten ist, richtet sich nach dem durchschnittlichen Empfängerhorizont unter Berücksichtigung des Kontextes.
So ist z. B. erkennbar unerwünschtes Duzen fremder Personen in den meisten Fällen eine tatbestandliche Beleidigung. Dasselbe "Du" gegen den Willen des Angesprochenen kann aber unter bestimmten Umständen legal sein. Es gibt zwei bekannte Fälle, in denen Polizeibeamte deswegen Beleidigungsanzeige erstattet und Strafanträge gestellt hatten, die mit Freisprüchen endeten. Der eine betraf eine Münchener Marktfrau, der andere Dieter Bohlen. In beiden Fällen haben die Gerichte gesagt, dass keine vorsätzliche Beleidigung vorliege, weil die Angeklagten allgemein dafür bekannt seien, dass sie jeden duzen und von jedem geduzt werden.
Umgekehrt kann eine scheinbar unverfängliche Formulierung durch den Kontext zur Beleidigung werden. Die Bezeichnung "Falschbeschuldigerin" ist schon unabhängig vom Kontext höchst bedenklich, wenn keine Falschaussage nachgewiesen werden kann. Im Kontext mit einem ganz konkreten Strafprozess und einer konkreten Anzeige sowie der von den Verwendern des Ausdrucks "Falschbeschuldigerin" vertretenen These, dass die meisten Strafanzeigen wegen Vergewaltigung in festen Beziehungen strafbare falsche Verdächtigungen seien, ist der Begriff eindeutig eine üble Nachrede und das Urteil insofern unvertretbar.
Wartet mal lieber das Ende ab, anstatt Euch hier als Experten aufzublasen und Leuten, die mehr von der Sache verstehen als ihr jeden Sachverstand abzusprechen. Mit sowas macht man sich langfristig gesehen nur lächerlich.
DieLara hat geschrieben:Antwort an m198 über´m Zaun:
"top secret" lehne ich ab, sorry, Öffentlichkeit ist das probateste Mittel für mich, um Diskussionen nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
Ich mache dir ein Forenangebot, in dem wir beide uns fast privat unterhalten können. Angenehme Atmosphäre, keine Beleidigungen, garantierte Meinungsfreiheit und natürlich anonym.
Ich erwarte dich also hier:
http://35828.forendienst.de/
Überleg´s dir!
Eine Begrüßung gibts schon im Voraus:
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GasGerd hat geschrieben:Zu der angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckten Bezeichnung "Falschbeschuldigerin":"Dass deshalb "Kriminell" und "Falschbeschuldigung" zwei paar Stiefel sind, leuchtet jedem ein."
Wie eine Aussage rechtlich zu bewerten ist, richtet sich nach dem durchschnittlichen Empfängerhorizont unter Berücksichtigung des Kontextes.
So ist z. B. erkennbar unerwünschtes Duzen fremder Personen in den meisten Fällen eine tatbestandliche Beleidigung. Dasselbe "Du" gegen den Willen des Angesprochenen kann aber unter bestimmten Umständen legal sein. Es gibt zwei bekannte Fälle, in denen Polizeibeamte deswegen Beleidigungsanzeige erstattet und Strafanträge gestellt hatten, die mit Freisprüchen endeten. Der eine betraf eine Münchener Marktfrau, der andere Dieter Bohlen. In beiden Fällen haben die Gerichte gesagt, dass keine vorsätzliche Beleidigung vorliege, weil die Angeklagten allgemein dafür bekannt seien, dass sie jeden duzen und von jedem geduzt werden.
Umgekehrt kann eine scheinbar unverfängliche Formulierung durch den Kontext zur Beleidigung werden. Die Bezeichnung "Falschbeschuldigerin" ist schon unabhängig vom Kontext höchst bedenklich, wenn keine Falschaussage nachgewiesen werden kann. Im Kontext mit einem ganz konkreten Strafprozess und einer konkreten Anzeige sowie der von den Verwendern des Ausdrucks "Falschbeschuldigerin" vertretenen These, dass die meisten Strafanzeigen wegen Vergewaltigung in festen Beziehungen strafbare falsche Verdächtigungen seien, ist der Begriff eindeutig eine üble Nachrede und das Urteil insofern unvertretbar.
Wartet mal lieber das Ende ab, anstatt Euch hier als Experten aufzublasen und Leuten, die mehr von der Sache verstehen als ihr jeden Sachverstand abzusprechen. Mit sowas macht man sich langfristig gesehen nur lächerlich.
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