Die Außerparlamentarische Opposition hat eine Adresse

Der Münchener Verein strebt ein Verfassungsreferendum zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes am 08. Mai 2009 an.

Die Außerparlamentarische Opposition hat eine Adresse

Beitragvon Helmut Krause » Fr 10. Apr 2009, 18:03

Die Außerparlamentarische Opposition (APO) in Deutschland hat eine Adresse

Am 22. Oktober 2008 wurde der am 21. Oktober 2008 in Puchheim bei München gegründete Verfassungsreferendum e.V. unter VR 201876 im Vereinsregister München eingetragen


Über den Verfassungsreferendum e.V. sollen gute Ideen und die richtigen Menschen zum richtigen Zeitpunkt zusammengebracht und verwertbare Lösungsansätze für wichtige politische und gesellschaftliche Fragen erarbeitet werden.

Der Verfassungsreferendum e.V. unterstützt die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden mit dem Ziel, die Landesregierungen zu veranlassen, über den Bundesrat im Bundestag einen Gesetzentwurf für ein Verfassungsreferendums-Durchführungsgesetz einzubringen.

Der Verfassungsreferendum e.V. kümmert sich darum, dass am 23. Mai 2009, dem 60sten Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, ein Verfassungsreferendum stattfindet, in dem das deutsche Volk in freier Entscheidung gemäß Artikel 146 Grundgesetz (GG) seine Verfassung beschließt.

Der Verein unterhält die Internetpräsenz Verfassungsreferendum. Er wird im November 2008 eine Umfrage durchführen zum Thema: "Brauchen wir eine richtige Verfassung?"

Am 29. und 30. November 2008 findet in Berlin die erste Mitgliederversammlung statt, zu der alle Vertreter der außerparlamentarischen Opposition in Deutschland eingeladen sind.

Zum ersten Vorsitzenden wurde Helmut P. Krause, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Puchheim bei München, gewählt, der über die Seite Querdenkerforum bereits seit geraumer Zeit für die Durchführung eines Verfassungsreferendums am 23. Mai 2009 wirbt.

Krause, der früher mal Lehrbeauftragter für Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule war:

"Unsere politische und wirtschaftlich Klasse hat im wahrsten Sinne das Wortes abgewirtschaftet.

Ihre Angehörigen gelten vielfach als verlogen, korrupt und eher eigennutz- als gemeinwohlorientiert.

Wenn nicht endlich das in Artikel 146 Grundgesetz gegebene Versprechen eingelöst und dem deutschen Volk Gelegenheit gegeben wird, in freier Entscheidung über seine Verfassung abzustimmen, sehe ich für Deutschland schwarz.

Nur eine gemeinsame Anstrengung aller Demokraten kann Deutschland vor dem sich abzeichnenden Chaos bewahren.

Nur mit einer verstärkt am Gemeinwohl orientierten Politik wird es in den nächsten Jahren gelingen, den Einfluss radikaler Parteien in Grenzen zu halten. Es kann einfach nicht sein, dass eine kleine Clique aus Eigennutz Deutschland ruiniert.

Wenn die politische und wirtschaftliche Klasse nicht ganz fix dem deutlich geäußerten Willen des deutschen Volkes nach echter Mitbestimmung in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen – Stichwort direkte Demokratie – nachkommt, wird ihr der angesammelte 'Sprengstoff' 'um die Ohren fliegen'!"


Fragen beantwortet:

Helmut P. Krause
Frühlingstraße 29
82178 Puchheim
Telefon: 089 1238754
e-Mail: rakrause [at] querdenkerforum [Punkt] de


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Re: Die Außerparlamentarische Opposition hat eine Adresse

Beitragvon maxikatze » Di 28. Jul 2009, 14:08

Es ist für Aussenstehende schwer zu beurteilen, ob in der neugegründeten Partei *Freie Union* Rechtspopulisten in den Landesvorständen zu finden sind oder waren. Zumindest wird das in der ARD-Sendung *Report München* dargestellt.

http://www.br-online.de/das-erste/repor ... 433751.xml

Ich wünsche auch im Namen der gg-aktiv Mitglieder Frau Pauli die nötige Kraft und Ausdauer um diese Querelen durchzustehen. Auch wenn dabei ein Neuanfang ohne Rechtsnationale, sollten sie vorhanden sein, unumgänglich ist.
Es wäre bedauerlich, wenn eine kleine aufmüpfige Partei aufgrund innerparteilicher Zankerei sich selbst zerstört. Einen grösseren Gefallen kann man den etablierten Parteien nicht erweisen.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Die Außerparlamentarische Opposition hat eine Adresse

Beitragvon AlexRE » Di 20. Sep 2011, 21:57

Nach längerer Zeit habe ich heute mal wieder etwas Grundsätzliches auf dem Querdenkerforum geschrieben:

Ich kopiere mal einen Beitrag von mir zu dem entsprechenden Thema auf Facebook hierher:

Ersetzung des demokratischen Diskurses durch eine Agenda von Alternativlosigkeiten, Durchsetzung dieser Ersetzung unter Androhung von Gewalt durch Dritte ("neue Kriege in Europa") - da sollte man doch glatt mal im Strafgesetzbuch blättern, ob da was steht, worunter man das Abschalten des Demokratieprinzips unter Gewaltandrohung subsumieren könnte ...


Wer weiß, ob nicht der Milliardenkonzern Facebook irgendwann den für ihre Milliardärsfreundlichkeit weltweit berühmten deutschen Berufspolitikern zuliebe Säuberungen durchführt.

Im Internet veröffentlichte Texte, an denen dem Autor etwas liegt, sollte er auch noch auf vertrauenswürdigen Seiten sichern.

Noch etwas zum Eingangsbeitrag:

§ 1 StGB [Keine Strafe ohne Gesetz] erhält folgende Fassung.

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dies gilt nicht, wenn die begangene Tat so ungeheuerlich ist, das jeder anständige Mensch von vornherein wusste, dass man diese Tat nicht begehen durfte.


Der mit dem § 1 StGB wortgleiche Artikel 103 Abs. 2 GG dürfte wegen seiner unauflösbaren rechtssystematischen Verbindung mit dem Artikel 20 Abs. 3 GG schwieriger zu relativieren sein als ein StGB - §. ;)

Das Problem hat aber schon jemand aufgedröselt, darüber müssen wir uns nicht mehr den Kopf zerbrechen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch

Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[14]


Es finden sich immer Wege zum materiellen Recht, wenn sie nicht von einem machtvollen politischen Willen zum Unrecht verlegt werden.

Solche Mächte können aber auch dem positiven Recht alle Wege verlegen, s. o. meine Anmerkung zum Thema Hochverrat. Wer sollte Anklage gegen die herrschende politische Klasse erheben oder sie verurteilen?

Letztendlich kommt es also immer darauf an, ob die aktuelle politische Macht das Recht will - dann ist kein technischer Fehler im Gesetz ein unüberwindliches Hindernis - oder ob das Unrecht herrscht - dann nützen die perfektesten Gesetze absolut nichts.

Ein würdiger Volkssouverän, der den aufrechten Gang beherrscht, kommt notfalls auch ohne smarte §§ - Klempner zurecht, einem unwürdigen Volkssouverän können auch die brilliantesten Rechtsbeistände nicht auf die Beine helfen.


http://www.querdenkerforum.de/forum/sho ... 56#pid9656
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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