Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon Excubitor » Sa 27. Okt 2012, 16:23

" Tatort Alexanderplatz: Osman A. belastet Komplizen Sie spuckten auf den leblosen Jonny K. (†20)"
Mehr dazu unter
http://www.bild.de/news/inland/mord/osm ... .bild.html

Anm.: Und solche, mutmaßlich von Grund auf asozialen, Typen werden in Deutschland, selbstverständlich nicht als Einzelfall, freigelassen. Einer der Täter soll sich bereits in die Türkei abgesetzt haben bevor er sich gestellt hat und die Stafdrohung lautet auf mindestens versuchten Totschlag in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge, obwohl versuchter Mord (aus niedrigen Beweggründen) angesichts der Vorgehensweise wohl korrekt wäre. Die bilden sich doch wohl nicht ein, dass der jetzt freiwillig auf seinen Prozess warten wird, oder sind die tatsächlich so naiv?

In einem Rechtsstaat wäre das ein Ding der Unmöglichkeit. Dort würde ein solcher Haftrichter, der anscheinend nur mit eingeschänktem Bezug zur Realität entscheidet, sofort seines Amtes enthoben oder wenigstens in die OWi-Abteilung versetzt, damit er kein Unheil anrichten kann und es eine Warnung für alle anderen Richter wäre die Bevölkerung schutzlos wieder solchen Kriminellen auszusetzen.

Falls immer noch jemand glauben sollte, dass Deuschland ein Rechtsstaat ist, muss der sich mittlerweile fragen lassen, ob sein Verhältis zur von Fakten geprägten Realität noch so ganz gesund sein kann...

Einer der dringend Tatverdächtigen läuft sogar trotz Haftbefehls gegen ihn frei durch Berlin.
Siehe dazu
http://www.bild.de/regional/berlin/taet ... .bild.html

Deutschland ist bereits ein Asozialstaat. Welche Beweise brauchen die verantwortlichen Versager, bzw. die anscheinend nur wenigen verbliebenen, vernünftigen Köpfte dieses Landes eigentlich noch?
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon maxikatze » Sa 27. Okt 2012, 17:13

In einem Rechtsstaat wäre das ein Ding der Unmöglichkeit. Dort würde ein solcher Haftrichter, der anscheinend nur mit eingeschänktem Bezug zur Realität entscheidet, sofort seines Amtes enthoben



Der Richter, der das veranlasst hat, gehört auf die Anklagebank!
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
Bild
Benutzeravatar
maxikatze
Administrator
 
Beiträge: 24123
Registriert: Di 16. Dez 2008, 16:01
Wohnort: Sibirien ;)

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon GasGerd » Sa 27. Okt 2012, 17:20

Excubitor hat geschrieben:Siehe dazu
http://www.bild.de/regional/berlin/taet ... .bild.html

Deutschland ist bereits ein Asozialstaat. Welche Beweise brauchen die verantwortlichen Versager, bzw. die anscheinend nur wenigen verbliebenen, vernünftigen Köpfte dieses Landes eigentlich noch?


Auszug aus dem Bild - Artikel:

Allerdings werde in Ermittlerkreisen bezweifelt, dass es überhaupt zur Mordanklage kommt. Die Tötungsabsicht werde schwer nachzuweisen sein, daher werde es wohl auf Totschlag hinauslaufen.


Herr schmeiß Hirn vom Himmel ... :roll:

Und ich hatte mich schon gewundert, wieso es heute auf gmx so schwierig war, einigen Teilnehmern zu erklären, dass der Unterschied zwischen bedingtem und direktem Vorsatz für die Einstufung einer Tötung als Mord keine Rolle spielt und dass es nur auf die Mordmerkmale des § 211 StGB ankommt. Die hatten den Blödsinn in der Bildzeitung gelesen ...

Vor diesem ganzen Palaver hatte ich aber noch diesen Beitrag geschrieben:

brylliantcorner
| 290 Beiträge
Dem ist NICHTS hinzuzufügen!
------------------------------------------------------------

Mord setzt Heimtücke vorraus.

Ob es aber Mord oder Totschlag ist, entscheidet der Richter und nicht der Haftrichter. Und du schon gar nicht!
-----------------------------

Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Zunächst einmal entscheidet der Gesetzgeber, was Mord und was Totschlag ist. Die Grundentscheidung steht also Parlamenten zu, damit den Wählern und damit auch dem Teilnehmer, den Du hier abkanzelst und seine Meinung als völlig irrelevant erklären möchtest. Das ist sie aber nicht. Er ist - soweit wahlberechtigt - Teil des Volkssouveräns und hat deshalb bei den Gesetzen durchaus ein Wörtchen mitzureden.

Der Richter hat nun im Einzelfall festzustellen, unter welche gesetzliche Regelung eine bestimmte Tat fällt. Wenn dabei auf irgendwelchen gesellschaftlichen Konfliktfeldern eine Rechtspraxis einreißt, die von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, ist das eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung durch die Justiz. Das steht Richtern definitiv nicht zu und ist glatt verfassungswidrig.

In einigen Bundesländern muss man so langsam wirklich argwöhnen, dass im Bereich Gewaltkriminalität die Rechtspraxis von den gesetzlichen Vorgaben abweicht.

Hier in diesem Fall ging der Haftrichter offenbar ganz selbstverständlich davon aus, dass nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt, den 19-jährigen Tätern sowieso "Entwicklungsverzögerungen" zugebilligt und niedrige Jugendstrafen verhängt werden, so dass wegen der zu erwartenden Strafe keine Fluchtgefahr bestehe.

Tatsächlich ist aber ein blindwütiges Eintreten auf Menschen, die am Boden liegen, durchaus auf ein versuchtes Tötungsdelikt zu prüfen und Gewalt als Selbstzweck bzw. nur um Terror in der Öffentlichkeit zu verbreiten kann auch als "sonstiger niedriger Beweggrund" unter den Mord - § fallen.

Der Gesetzgeber hat das Jugendstrafrecht im Heranwachsendenalter von 18 - 20 Jahren ursprünglich auch nur als Ausnahme für echte Entwicklungsverzögerungen vorgesehen, die Justiz hat ohne Rechtsgrundlage eine Regel daraus gemacht.

Nach dem Gesetz - also dem Willen des Bundesparlaments und damit des Volkssouveräns - könnte den Tottretern hier also durchaus lebenslänglich drohen. Tatsächlich geht der Rechtspraktiker in der Funktion des Haftrichters aber von einer Pillepalle - Strafe aus, weswegen er den Haftbefehl aufgehoben hat.

Unter dem Strich ist das alles aus meiner Sicht keineswegs vorbildlich rechtsstaatlich.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16664471?sp=938#jump
Benutzeravatar
GasGerd
 
Beiträge: 674
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 18:33

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon Excubitor » So 28. Okt 2012, 18:05

GasGerd hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Siehe dazu
http://www.bild.de/regional/berlin/taet ... .bild.html

Deutschland ist bereits ein Asozialstaat. Welche Beweise brauchen die verantwortlichen Versager, bzw. die anscheinend nur wenigen verbliebenen, vernünftigen Köpfte dieses Landes eigentlich noch?


Auszug aus dem Bild - Artikel:

Allerdings werde in Ermittlerkreisen bezweifelt, dass es überhaupt zur Mordanklage kommt. Die Tötungsabsicht werde schwer nachzuweisen sein, daher werde es wohl auf Totschlag hinauslaufen.


Herr schmeiß Hirn vom Himmel ... :roll:

Und ich hatte mich schon gewundert, wieso es heute auf gmx so schwierig war, einigen Teilnehmern zu erklären, dass der Unterschied zwischen bedingtem und direktem Vorsatz für die Einstufung einer Tötung als Mord keine Rolle spielt und dass es nur auf die Mordmerkmale des § 211 StGB ankommt. Die hatten den Blödsinn in der Bildzeitung gelesen ...

Vor diesem ganzen Palaver hatte ich aber noch diesen Beitrag geschrieben:

brylliantcorner
| 290 Beiträge
Dem ist NICHTS hinzuzufügen!
------------------------------------------------------------

Mord setzt Heimtücke vorraus.

Ob es aber Mord oder Totschlag ist, entscheidet der Richter und nicht der Haftrichter. Und du schon gar nicht!
-----------------------------

Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Zunächst einmal entscheidet der Gesetzgeber, was Mord und was Totschlag ist. Die Grundentscheidung steht also Parlamenten zu, damit den Wählern und damit auch dem Teilnehmer, den Du hier abkanzelst und seine Meinung als völlig irrelevant erklären möchtest. Das ist sie aber nicht. Er ist - soweit wahlberechtigt - Teil des Volkssouveräns und hat deshalb bei den Gesetzen durchaus ein Wörtchen mitzureden.

Der Richter hat nun im Einzelfall festzustellen, unter welche gesetzliche Regelung eine bestimmte Tat fällt. Wenn dabei auf irgendwelchen gesellschaftlichen Konfliktfeldern eine Rechtspraxis einreißt, die von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, ist das eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung durch die Justiz. Das steht Richtern definitiv nicht zu und ist glatt verfassungswidrig.

In einigen Bundesländern muss man so langsam wirklich argwöhnen, dass im Bereich Gewaltkriminalität die Rechtspraxis von den gesetzlichen Vorgaben abweicht.

Hier in diesem Fall ging der Haftrichter offenbar ganz selbstverständlich davon aus, dass nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt, den 19-jährigen Tätern sowieso "Entwicklungsverzögerungen" zugebilligt und niedrige Jugendstrafen verhängt werden, so dass wegen der zu erwartenden Strafe keine Fluchtgefahr bestehe.

Tatsächlich ist aber ein blindwütiges Eintreten auf Menschen, die am Boden liegen, durchaus auf ein versuchtes Tötungsdelikt zu prüfen und Gewalt als Selbstzweck bzw. nur um Terror in der Öffentlichkeit zu verbreiten kann auch als "sonstiger niedriger Beweggrund" unter den Mord - § fallen.

Der Gesetzgeber hat das Jugendstrafrecht im Heranwachsendenalter von 18 - 20 Jahren ursprünglich auch nur als Ausnahme für echte Entwicklungsverzögerungen vorgesehen, die Justiz hat ohne Rechtsgrundlage eine Regel daraus gemacht.

Nach dem Gesetz - also dem Willen des Bundesparlaments und damit des Volkssouveräns - könnte den Tottretern hier also durchaus lebenslänglich drohen. Tatsächlich geht der Rechtspraktiker in der Funktion des Haftrichters aber von einer Pillepalle - Strafe aus, weswegen er den Haftbefehl aufgehoben hat.

Unter dem Strich ist das alles aus meiner Sicht keineswegs vorbildlich rechtsstaatlich.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16664471?sp=938#jump


Bei solchen Delikten sucht man bekannter Maßen viel zu oft irgendwelche Ausreden, um von einer Anklage wegen Mordes (hier möglicherweise Mordversuch, wegen späteren Todeseintritts in Tateinheit mit vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge) absehen zu können. Das Mordmerkmal "sonstige niedrige Beweggründe" wurde hier meines Erachtens aufgrund des Tathergangs verwirklicht. Die wichtigsten Passagen im zitierten Beitrag habe ich noch einmal hervorgehoben.
Zuletzt geändert von Excubitor am Mo 29. Okt 2012, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon AlexRE » So 28. Okt 2012, 18:29

Excubitor hat geschrieben:Bei solchen Delikten sucht man bekannter Maßen viel zu oft irgendwelche Ausreden, um von einer Anklage wegen Mordes (hier Mordversuch wegen späteren Todeseintritts in Tateinheit mit vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge) absehen zu können. Das Mordmerkmal "sonstige niedrige Beweggründe" wurde hier meines Erachtens aufgrund des Tathergangs verwirklicht. Die wichtigsten Passagen im zitierten Beitrag habe ich noch einmal hervorgehoben.


Manchmal verbreitet die Presse aber auch rechtstechnischen Unfug, weil sich ein Journalist den §§ - Salat selbst ausgedacht oder nicht kapiert hat, was Gerichts- und StA - Sprecher gesagt haben.

Versuchter Mord in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge kommt nur in Betracht, wenn die Kausalität zwischen Gewalteinwirkung und Todeseintritt nicht gegeben oder nicht beweisbar ist. Zu dieser Voraussetzung der "rechtlichen Würdigung" des Falles ist aber keiner Presseveröffentlichung irgendetwas zu entnehmen.

Dazu kommt, dass die Bildzeitung hier die rechtlichen Voraussetzungen des Mordes völlig falsch dargestellt hat ( "Tötungsabsicht schwer nachzuweisen" ) und dass viele Zeitungen mangels Personal für Recherchen bei der Bildzeitung abschreiben.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon Excubitor » So 28. Okt 2012, 18:36

AlexRE hat geschrieben:[...]
Versuchter Mord in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge kommt nur in Betracht, wenn die Kausalität zwischen Gewalteinwirkung und Todeseintritt nicht gegeben oder nicht beweisbar ist. Zu dieser Voraussetzung der "rechtlichen Würdigung" des Falles ist aber keiner Presseveröffentlichung irgendetwas zu entnehmen.

Dazu kommt, dass die Bildzeitung hier die rechtlichen Voraussetzungen des Mordes völlig falsch dargestellt hat ( "Tötungsabsicht[/color] schwer nachzuweisen" ) und dass viele Zeitungen mangels Personal für Recherchen bei der Bildzeitung abschreiben.


Einverstanden, das dürfte hier anders gewesen sein. Nach allen mir bekannten Nachrchten kann an der Kausalität zwischen Tritten und Todesfolge eigentlich kaum oder kein vernünftiger Zweifel bestehen.

Dass einige Pressevertreter sich ab und zu ein paar "kreative Missgriffe" erlauben steht ebenfalls außer Zweifel.
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon Arbeitslos » So 28. Okt 2012, 20:16

"Tötungsabsicht schwer nachzuweisen"


? Das soll mal ein Ortsunkundiger verstehen ? Was für eine Absicht wäre es denn, wenn man einen schon am Boden liegenden, wehrlosen Menschen weiter tracktiert? Das ist doch Mord.

Jetzt habe ich mir mal den Gesetzestext zu Totschlag angesehen, also das fass ich nicht, ehrlich:

§ 212 Strafgesetzbuch
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


Wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein? OK, les ichmal was bei Mord steht.



§ 211 Strafgesetzbuch
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
............................................

Eigentlich doch eine klare Aussage, wie kann man bei den Berliner Tätern Totschlag vermuten? Um sowas zu verstehen bin ich zu blöde.
Arbeitslos
 
Beiträge: 312
Registriert: Mo 15. Okt 2012, 20:48

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon AlexRE » So 28. Okt 2012, 20:54

Arbeitslos hat geschrieben:Eigentlich doch eine klare Aussage, wie kann man bei den Berliner Tätern Totschlag vermuten? Um sowas zu verstehen bin ich zu blöde.


Vielleicht lässt diese Aussage eines relativ medienpräsenten Jugendrichters (ein Bekannter der verstorbenen Frau Heisig) ungewollt einen kleinen Einblick darauf zu, wie die hohen Herrschaften bei Gericht wirklich ticken:

Ich habe damals mal in einem Prozess gegen Skinheads vor der versammelten Szene gesagt, wenn hier noch ein einziger ins Gesicht eines anderen tritt, dann geht ihr dafür nicht nur in den Knast, sondern vors Landgericht – und zwar wegen versuchten Mordes. Danach haben die dreimal überlegt, ob sie noch einmal zutreten.


http://www.heute.de/ZDF/zdfportal/web/h ... ny-K..html

Mit anderen Worten: "Wenn die Kopftreterei hier in der Gegend nicht aufhört, mache ich das mit Euch, was das Gesetz tatsächlich vorsieht."

Umkehrschluss: Die hohen Herrschaften bilden sich ganz im Ernst ein, dass sie im Sinne ihrer ideologischen Postulate Marke "die Gesellschaft ist schuld" nach freiem Belieben von gesetzlichen Vorgaben abweichen bzw. diese völlig ausblenden dürfen. Wenn sie dann irgendwann meinen, dass in bestimmten Fällen die Täter selbst die Schuldigen sein könnten, drohen sie die Anwendung des Gesetzes an.

Das ist eine Machtanmaßung, die mit der Unabhängigkeit des Richters im Sinne des Grundgesetzes nichts mehr zu tun hat:

Artikel 97

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

(...)


http://dejure.org/gesetze/GG/97.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon DJ_rainbow » So 28. Okt 2012, 21:04

Ja nun, dass die Justiz-Vollhonks nur die Hure der Mächtigen sind, sollte doch bekannt sein.

Oder etwa nicht?
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

Bild
DJ_rainbow
Administrator
 
Beiträge: 767
Registriert: Di 16. Dez 2008, 21:28

Re: Tödliche Prügelattacke, zwei Verdächtige frei

Beitragvon Arbeitslos » So 28. Okt 2012, 22:27

Ja nun, dass die Justiz-Vollhonks nur die Hure der Mächtigen sind, sollte doch bekannt sein.


Welcher Mächtige hätte denn ein Interesse solche Täter laufen zu sehen? Ich glaube die machen sich die Hosen voll, mal endlich richtige Strafen (in richtiger Höhe) anzusetzen. Ich verstehe ja, dass man eine Rahmen *von/bis* braucht, da nicht jede Tat gleich ist, aber die Tottreterei, das ist Mord.
Arbeitslos
 
Beiträge: 312
Registriert: Mo 15. Okt 2012, 20:48

VorherigeNächste

Zurück zu Weitere aktuelle Themen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 73 Gäste