Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon maxikatze » So 22. Mär 2009, 11:45

Alex schrieb:

....Ein Schwerverbrecher schickt vor seiner Entlassung Mordrohungen aus dem Gefängnis an das Opfer und die Zeugen, die Staatsmacht kann aber leider gaaaar nichts machen, ausser den bedrohten Menschen die erbetene Waffenerlaubnis zu versagen, soviel Staatsmacht muss dann doch sein, wo kämen wir da denn sonst hin?....
***

Bin allerdings auch der Auffassung, wenn Morddrohungen ausgesprochen werden, andere Mittel zum Schutz der Zeugen anzuwenden sind. ( Stichwort : Zeugenschutzprogramm )
Die Sicherheit des Betreffenden ist mit Erlaubnis des Waffenbesitzes bestimmt nicht gewährleistet. Er müsste eben diese Waffe stets bei sich tragen. Aber auch dann bezweifle ich einen ausreichenden Schutz. Denn niemand ist in der Lage , vorherzusagen wann und wie er angegriffen wird. Da nützt die beste Schusswaffe nichts.
Ich möchte keine Gesellschaft, die bewaffnet ist und erst recht nicht , dass Waffen ganz legal öffentlich getragen werden.
Ich sage deshalb auch: Wo kämen wir denn da hin ?
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » So 22. Mär 2009, 15:01

maxikatze hat geschrieben:Bin allerdings auch der Auffassung, wenn Morddrohungen ausgesprochen werden, andere Mittel zum Schutz der Zeugen anzuwenden sind. ( Stichwort : Zeugenschutzprogramm )
Die Sicherheit des Betreffenden ist mit Erlaubnis des Waffenbesitzes bestimmt nicht gewährleistet. Er müsste eben diese Waffe stets bei sich tragen. Aber auch dann bezweifle ich einen ausreichenden Schutz. Denn niemand ist in der Lage , vorherzusagen wann und wie er angegriffen wird. Da nützt die beste Schusswaffe nichts.


1. Die Leute in Arnsberg hatten doch zuerst Polizeischutz verlangt und erst nach der Ablehnung (zu wenig Personal) nach einem Waffenschein gefragt. Das wurde dann auch abgelehnt. Das heisst im Ergebnis: Wir können Euch nicht helfen, aber wir verbieten Euch, Euch selbst wirksam zu schützen.

2. Dass die Waffe keinen ausreichenden Schutz bietet, kann schon sein. Aber es besteht ein Unterschied zwischen einer nicht perfekten Verteidigungsfähigkeit und völliger Wehrlosigkeit, besonders wenn aussenstehende Dritte - der Staat, der nicht schützen will oder kann - die Bedrohten zur völligen Wehrlosigkeit zwingen. Wenn mich jemand ernsthaft bedroht, dann möchte ich schon selbst entscheiden, ob ich lieber völlig wehrlos sein will oder die mit einer Waffe verbundenen Risiken und "Sicherheitslücken" in Kauf nehme. Und am wenigsten akzeptiere ich die unverschämte Anmaßung derjenigen, deren allererste Pflicht als Staatsdiener wäre, mich in dieser Situation zu schützen und die das nicht tun, mich dann auch noch zur völligen Wehrlosigkeit zu zwingen.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon maxikatze » So 22. Mär 2009, 15:14

Wir sind da unterschiedlicher Auffassung und ich kann mich nur wiederholen was ich oben bereits aus tiefer Überzeugung geschrieben habe:
Ich möchte keine Gesellschaft, die bewaffnet ist und erst recht nicht , dass Waffen ganz legal öffentlich getragen werden. Denn das wäre die Konsequenz für eine " Rund-um-die-Uhr-Sicherheit ", die eine Schusswaffe nicht bietet.
Ich sage deshalb auch: Wo kämen wir denn da hin ? Es gibt andere Möglichkeiten des Opferschutzes.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » So 22. Mär 2009, 16:03

maxikatze hat geschrieben:Wir sind da unterschiedlicher Auffassung und ich kann mich nur wiederholen was ich oben bereits aus tiefer Überzeugung geschrieben habe:
Ich möchte keine Gesellschaft, die bewaffnet ist und erst recht nicht , dass Waffen ganz legal öffentlich getragen werden. Denn das wäre die Konsequenz für eine " Rund-um-die-Uhr-Sicherheit ", die eine Schusswaffe nicht bietet.
Ich sage deshalb auch: Wo kämen wir denn da hin ? Es gibt andere Möglichkeiten des Opferschutzes.



Wenn diese "anderen Möglichkeiten" ausgeschöpft würden, könnte man guten Gewissens und rechtlich sauber das heutige restriktive Waffenrecht vertreten. Aber eindeutig notwendigen Polizeischutz einfach aus Gründen von Personalknappheit zu versagen und dann auch noch den alternativ erbetenen Waffenschein zu verweigern, halte ich für eine ausgwachsene Menschenrechtsverletzung. Die Wehrlosigkeit des künftigen Opfers wird so durch den Staat aktiv hergestellt, das ist das Gleiche, als wenn zwei Polizeibeamte einen auch unbewaffnet wehrhaften Menschen festhalten würden, damit ihn ein Verbrecher verletzen oder töten kann.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon maxikatze » So 22. Mär 2009, 20:52

Diese Debatte werde ich von meiner Seite aus nicht fortsetzen, da ich Gegenargumente für nicht vertretbar halte. Sicherlich ist vieles verbesserungswürdig, halte aber daran fest, dass mit Erwerb von Schusswaffen nichts sicherer ist.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Uel » Sa 28. Mär 2009, 19:38


Liebe Leute,
hier kann ich nur Maxi zustimmen, dies ist mein erster und lezter Beitrag zu diesen Thema:

Üblicher Weise kühlen sich die Bürger nach Streitereien auf dem Weg nach Hause wieder ab, ... es sei denn sie haben dort eine Knarre liegen, können sich auf dem Heimweg nicht von der >>>Lösug<<< freimachen, die dort im Waffenschrank wartet, ... dann läufts anders. Gnade uns Gott, wenn zu viele Knarren zu Hause haben. Selbst die Schweiz überlegt, die Tradition abzuschaffen, dass ihre Soldaten zu Hause ihre Waffen aufbewahren. In lezter Zeit ist zuviel geschehen, offenbar hat sich eine Verhaltensänderung beim Verletzfühlen durchgesetzt.

Natürlich nimmt das Risiko für den Täter zu, je mehr Waffenträger unter die Bevölkerung gemischt sind, aber wenn s wirklich was nützen soll, so müssen es verdammt viele sein, - undurchführbar! Man könnte sich behelfen, nur in heiklen Bereichen zusätzlich Funktionsträger mit Waffen auszustatten, es muss aber bei Dienstschluss sicher sein, dass sie die Waffe auch wieder abgeben, denn sonst siehe oben....

Generell muss es Ziel des Staates sein, möglichst viele Waffen aus dem Verkehr zu ziehen und empfindlichste Strafen bei illegalem Besitz zu verhängen. Kein Sportschütze sollte das Privileg haben, Waffen ausserhalb den entsprechenden Sporteinrichtungen zu tragen. Auch kein VIP darf eine Waffe tragen, wenn er wirklich ein VIP ist und sich bedroht fühlt, dann hat er kundige Bodyguards an zu stellen.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » So 29. Mär 2009, 11:40

Uel hat geschrieben:
Liebe Leute,
hier kann ich nur Maxi zustimmen, dies ist mein erster und lezter Beitrag zu diesen Thema:

Üblicher Weise kühlen sich die Bürger nach Streitereien auf dem Weg nach Hause wieder ab, ... es sei denn sie haben dort eine Knarre liegen, können sich auf dem Heimweg nicht von der >>>Lösug<<< freimachen, die dort im Waffenschrank wartet, ... dann läufts anders. Gnade uns Gott, wenn zu viele Knarren zu Hause haben. Selbst die Schweiz überlegt, die Tradition abzuschaffen, dass ihre Soldaten zu Hause ihre Waffen aufbewahren. In lezter Zeit ist zuviel geschehen, offenbar hat sich eine Verhaltensänderung beim Verletzfühlen durchgesetzt.

Natürlich nimmt das Risiko für den Täter zu, je mehr Waffenträger unter die Bevölkerung gemischt sind, aber wenn s wirklich was nützen soll, so müssen es verdammt viele sein, - undurchführbar! Man könnte sich behelfen, nur in heiklen Bereichen zusätzlich Funktionsträger mit Waffen auszustatten, es muss aber bei Dienstschluss sicher sein, dass sie die Waffe auch wieder abgeben, denn sonst siehe oben....

Generell muss es Ziel des Staates sein, möglichst viele Waffen aus dem Verkehr zu ziehen und empfindlichste Strafen bei illegalem Besitz zu verhängen. Kein Sportschütze sollte das Privileg haben, Waffen ausserhalb den entsprechenden Sporteinrichtungen zu tragen. Auch kein VIP darf eine Waffe tragen, wenn er wirklich ein VIP ist und sich bedroht fühlt, dann hat er kundige Bodyguards an zu stellen.



Da sind wir einer Meinung, die Meinungsverschiedenheit zwischen maxi und mir bezog sich ausschließlich auf die Frage von Waffenscheinen für Menschen, die durch Gewaltkriminelle besonders gefährdet sind, siehe den Ausgangsfall der Diskussion, den Arnsberger Prozess von 1990.

Dass privater Waffenbesitz zu Sport- und Hobbyzwecken mit den durch legale Waffen ausgehenden Gefahren nicht abwägungsfähig ist und diese Waffen zumindest zentral gelagert werden müssten, habe ich in den letzten Tagen auf einem ellenlangen thread bei politikforen.net nachhaltig vertreten und mir von den Waffenfreunden anhören müssen, dass ich ein "linksgrüner Sozialpädagogentyp" sei. Bild

Hier übrigens noch ein Beitrag von dem genannten Forum, in dem ich die Gesamtproblematik in einem umfassenden politischen Kontext erörtert habe, das ist eine Antwort an einen Waffenbesitzer, der auf die besondere Gesetzestreue von Sportschützen hingewiesen hatte, angeblich würden die nicht einmal falsch parken, um ihre Lizenz nicht zu verlieren:

Das mit dem Parkverbot ist sicher etwas übertrieben, man darf als Waffenbesitzer nur nicht mehr als 60 Tagessätze Geldstrafe bzw. mehrere kleine Geldstrafen in dieser Gesamthöhe innerhalb von 5 Jahren kassieren, sonst ist die Waffenbesitzkarte weg. Auf Falschparken steht ja nur ein Bussgeld, das führt keineswegs zum Einzug der Waffenerlaubnis.

Dass die Politiker (und auch die Justiz) wie von Dir beschrieben mit rigorosem Vorgehen gegen "brave Bürger" von ihrem Unvermögen bei der Bekämpfung gefährlicher Gewaltverbrecher oder besonders schädlicher Wirtschaftsverbrecher ablenken, ist sicher nicht ganz falsch. Das fügt sich in ein politisches Verhaltensmuster ein, das man schon aus dem Steuer- Sozial- und Unterhaltsrecht kennt, wenn die Politik da auf lobbystarken Widerstand stößt, sucht sie sich einen Schwächeren und holt sich da die Kohle, auch wenn das die Grundrechte der Schwächeren arg anspannt. Das hat ein kluger Journalist vor Jahren einmal als "hydraulische Gesellschaft" bezeichnet.

Besonders vergiftet ist dieses politische Muster im Zusammenhang mit dem Notwehrrecht, das wird zu Lasten von Menschen, die sich erfolgreich selbst verteidigen, immer restriktiver. Ich befürchte fast, dass durch eine Restriktion des Notwehrrechts unter das grundgesetzlich gebotene Minimum eine Gewaltspirale vermieden werden soll, die typischen Aggressoren sind ja kaum abzuschrecken, wenn man ihre Grund- und Menschenrechte nicht in Frage stellen will, die Normalbürger allerdings schon, für die wird es teuer, wenn sie das Notwehrrecht tatsächlich oder angeblich überschreiten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es kommt auf die Wertigkeit der widerstreitenden Rechtsgüter an, nicht auf die Anzahl der Toten durch Amokläufe. Die Fragen um das Notwehrrecht und des Rechts auf einen Waffenschein für durch Gewalt besonders gefährdete Menschen sind ein politisches und verfassungsrechtliches Riesenproblem, das Recht auf ein lebensgefährliches Hobbygerät dagegen nicht. Das ist nur eine Frage des Mehrheitswillens, wenn die Lobby der Waffenbesitzer irgendwann einmal schwächelt, ist es um den privaten Waffenbesitz geschehen - zumindest wird dann die zentrale Lagerung der Waffen obligatorisch werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Santo » Sa 4. Apr 2009, 16:27

Maxikatze schrieb:[...]
Bin allerdings auch der Auffassung, wenn Morddrohungen ausgesprochen werden, andere Mittel zum Schutz der Zeugen anzuwenden sind. ( Stichwort : Zeugenschutzprogramm )


Na wenn hier mal die Tauglichkeit des Zeugenschutzprogramms zu tatsächlich effektivem Schutz nicht überschätzt wird... Gegen "Normaltäter" mag das gerade noch ausreichen, bei Tätern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, die zum Teil weit besser ausgestattet ist als die "Ordnungshüter" wird's schon eher bedenklich...

Die Sicherheit des Betreffenden ist mit Erlaubnis des Waffenbesitzes bestimmt nicht gewährleistet. Er müsste eben diese Waffe stets bei sich tragen. Aber auch dann bezweifle ich einen ausreichenden Schutz. Denn niemand ist in der Lage , vorherzusagen wann und wie er angegriffen wird. Da nützt die beste Schusswaffe nichts.


Das ist ja gerade der Grund warum nicht jeder, sondern nur ein sehr eingeschränkter Kreis von tatsächlicher Bedrohung Betroffener, die dann auch noch eine persönliche Eignung nachweisen müssen einen Waffenschein zum Führen von Schusswaffen erhalten können.
Was jedoch gar nicht geht, ist, dass einem bedrohten Bürger seitens der Verantwortlichen erst der pflichtgemäße Schutz versagt wird und er dann nicht nur schutzlos zurückgelassen, sondern er auch noch im möglichen Selbstschutz höchstmöglich beschränkt wird.
Hier stellt sich noch zusätzlich die Frage, die sich mittlerweile allerdings jeder beantworten können sollte, der sich ein wenig mit den Funktionsabläufen dieses Staatswesens beschäftigt hat, wieso die Verantwortlichen der vorsätzlichen Pflichtverletzung, einen bedrohten Bürger nicht geschützt zu haben, keine Konsequenzen zu fürchten haben...


Maxi schrieb: "Ich möchte keine Gesellschaft, die bewaffnet ist..."

Ich auch nicht, s.o. meine obigen Ausführungen. Zum Selbstschutz notwendige Ausnahmen sind jedoch unverzichtbar.

Ein anderes Problem ist, dass man es seitens der Verantwortlichen gar nicht so weit kommen lassen darf, dass es bedenklich viele Bedrohte und damit Selbstschutzbedürftige in diesem Land gibt. Das Versagen der insoweit Zuständigen und ihre Pflichtverletzungen kann man keinesfalls den Schutzbedürftigen anlasten.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Apr 2009, 18:04

Santo hat geschrieben:Ein anderes Problem ist, dass man es seitens der Verantwortlichen gar nicht so weit kommen lassen darf, dass es bedenklich viele Bedrohte und damit Selbstschutzbedürftige in diesem Land gibt. Das Versagen der insoweit Zuständigen und ihre Pflichtverletzungen kann man keinesfalls den Schutzbedürftigen anlasten.




[/quote]

Die haben keinen Platz mehr im Knast für die gefährlichen Gewalttäter, das sitzen schon lauter Schwarzfahrer:

http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abendschau%21abendschau_200903270.html Bild

Vielleicht ein Licht am Ende des Tunnels, es trauen sich wieder Wissenschaftler ohne ideologische Scheuklappen an das Thema "Gewaltkriminalität" heran:

http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Santo » So 5. Apr 2009, 17:11

AlexRE hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:Ein anderes Problem ist, dass man es seitens der Verantwortlichen gar nicht so weit kommen lassen darf, dass es bedenklich viele Bedrohte und damit Selbstschutzbedürftige in diesem Land gibt. Das Versagen der insoweit Zuständigen und ihre Pflichtverletzungen kann man keinesfalls den Schutzbedürftigen anlasten.

Die haben keinen Platz mehr im Knast für die gefährlichen Gewalttäter, das sitzen schon lauter Schwarzfahrer:

http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.%21etc%21medialib%21rbb%21rbb%21abendschau%21abendschau_200903270.html Bild

Vielleicht ein Licht am Ende des Tunnels, es trauen sich wieder Wissenschaftler ohne ideologische Scheuklappen an das Thema "Gewaltkriminalität" heran:

http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~EB3D4C27658684CF0977BF2D67FFB543C~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Ich sehe da nur wenig Licht am Ende des Tunnels, da sich die Forscher in Ihrer Analyse zumindest teilweise selbst widersprechen und so den "Weichzeichnern" in diesem Land wieder Wasser auf deren Mühlen geben.
Einerseits kommt man zu dem Schluss, dass Milde, insbesondere in Form von zu vielen Verfahrenseinstellungen, also keine Bestrafung, zu mehr Kriminalität führen soll. Demgegenüber behauptet man, dass Bewährungsgewährungen nicht signifikant zur Kriminalitätssteigerung beigetragen haben sollen. Das ist nicht wirklich nachvollziehbar, da gerade die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Bewährungsgewährungen und insbesondere deren mehrfache Wiederholung bei demselben Täter faktisch einer Nichtbestrafung gleichkommen und daher erheblich zu der übertriebenen täterfreundlichen Milde in diesem Land beitragen, die Kriminelle geradezu zur Begehung von Straftaten einlädt, insbesondere diejenigen, die erst noch auf dem Weg zu Mehrfachstraftätern sind...
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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