"Die Methoden in den einschlägigen Internetforen entspringen einer Blockwart-Mentalität", sagte Koch-Mehrin. Das Internet dürfe den Rechtsstaat nicht untergraben: "Wo soll das hinführen – werden im Internet bald Plagiatsvorwürfe gegen den unfreundlichen Chef erhoben oder gegen den Nachbarn, weil er die Hecke nicht geschnitten hat?", sagte sie.
Staber hat geschrieben:Wenn sich wenigstens dieses eine mal die GdP auf die Hinterfüsse stellen würde und der Politik und den verantwortlichen Damen und Herren Richter die Verantwortung aufzeigen würde.Solche Fanatiker, die eine derartige, brutale Straftat begangen haben und die Gesundheit und das Leben von Polizeibeamten, selbst während des Prozesses in Frage stellen, sollten für mindestens 10 Jahre ins Gefängnis.
Wenn der Typ Dir wg. schlechter Laune an einer Bushaltestelle ein Messer ins Bein gerammt hätte, wäre dabei maximal ein Jahr auf Bewährung rumgekommen.
Arbeitslos hat geschrieben:Wenn der Typ Dir wg. schlechter Laune an einer Bushaltestelle ein Messer ins Bein gerammt hätte, wäre dabei maximal ein Jahr auf Bewährung rumgekommen.
Das ist jetzt nicht dein Ernst oder?
AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben:Wenn sich wenigstens dieses eine mal die GdP auf die Hinterfüsse stellen würde und der Politik und den verantwortlichen Damen und Herren Richter die Verantwortung aufzeigen würde.Solche Fanatiker, die eine derartige, brutale Straftat begangen haben und die Gesundheit und das Leben von Polizeibeamten, selbst während des Prozesses in Frage stellen, sollten für mindestens 10 Jahre ins Gefängnis.
Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung beträgt 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis. Was Du als Mindeststrafe ansiehst, ist also die theoretisch mögliche Höchststrafe.
Wenn der Typ Dir wg. schlechter Laune an einer Bushaltestelle ein Messer ins Bein gerammt hätte, wäre dabei maximal ein Jahr auf Bewährung rumgekommen.
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