Und nochmal Daschner

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 25. Sep 2012, 07:51

moin zusammen :)

sorry, aber ich hätte den Täter frei in der stadt rumlaufen lassen, die Bürger und Bürgerinnen in dieser Stadt wo er rumläuft dene gesagt ihr dürft ihn jagen und sonstiges. da kenne ich nix.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 25. Sep 2012, 08:05

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:moin zusammen :)

sorry, aber ich hätte den Täter frei in der stadt rumlaufen lassen, die Bürger und Bürgerinnen in dieser Stadt wo er rumleuft dene gesagt ihr dürft ihn jagen und sonstiges. da kenne ich nix.



DAS meinst du hoffentlich nicht ernst! ;)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Di 25. Sep 2012, 11:03

Ja, den Film habe ich gesehen. Der war ja wegen der Gewaltandrohung schon fast ein MUSS. :shock:

Was mir wohl IMMER ein Rätsel bleiben wird:

Wie kann ein Student der Rechtswissenschaft tatsächlich glauben, dass in Deutschland, bei der eindeutigen Rechtslage in Sachen Gewaltandrohung, dass IHM das WIRKLICH REAL widerfahren würde, nur weil es ihm angedroht wurde?

Fakt ist erst einmal, dass - für eine lange Zeit- eigentlich überhaupt keine seiner Aussagen der Wahrheit entsprach. KEINE.

Fakt ist aber wohl auch, dass seine Jura-Kenntnisse sehr gut (gewesen) sind.

Fakt ist ebenso, dass er unmittelbar nach der Gewaltandrohung ein Geständnis abgelegt und die Ermittler zum Fundort geführt hat.

Ich sehe da eine deutliche Diskrepanz zwischen seinen juristischen Kenntnissen und seiner (angeblichen Todes-) Angst vor (angedrohter) Gewalt.

Im Übrigen sollte ein Jura-Student (der während des Studiums - für einige Stunden- die Möglichkeit erhält, den Knastalltag näher kennenzulernen), eigentlich wissen, in welcher "Rangfolge" Kinderschänder bzw. Kindermörder im Gefängnis stehen.

Ja, ein beklemmender Film; aber ein sehenswerter.

Jetzt warte ich noch auf den Film, den so einige am liebsten im Vorfeld verbieten würden. ;)
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon maxikatze » Di 25. Sep 2012, 13:51

Ali, ich kann dir das Buch nur ans Herz legen. Ich werde es jetzt auch nochmal lesen.

Mich haben Ennigkeits und Daschners Worte von Anfang an überzeugt. -
Ich weiss nicht, was sich das Gericht dabei gedacht hat, Daschner und Ennigkeit zu verurteilen. Das Kind haben sie dabei jedenfalls nicht im Auge gehabt, sondern nur die Unverletzbarkeit des Täters. Die Anklage und das Urteil gegen die beiden sind eine Schande.
Ich bin keinesfalls für Folter, sie gehört ins Mittelalter. Aber unter ärztlicher Aufsicht einem Mörder ein Serum zu verabreichen, was ihn gesprächig macht, damit ein Mensch, in diesem Fall ein 11 jähriges Kind, gerettet werden könnte, halte ich für legitim. Nicht nur das, sondern für dringend notwendig.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Di 25. Sep 2012, 13:58

Anlässlich der gestrigen Ausstrahlung des Films ist auf dem Forum politopia.de ein thread eröffnet worden. Ich habe dort geschrieben:

Diogenes hat geschrieben:Im konkreten Einzelfall durchaus. Und das passiert weit häufiger, als Du Dir anscheinend bewußt bist. Es wird ständig "abgewogen", was wichtiger ist. Und bei diversen Gesetzen wird der Tod von Menschen auch in Kauf genommen.



Blödsinn.


Nicht ich rede Blödsinn, sondern Ihr - Du und Kurt - kapiert einfach nicht, dass hier zwei gleichrangige Rechtsgüter auf Kollisionskurs sind, von denen Daschner eines verletzen musste, egal was er tat oder nicht tat.

Er konnte sich nur aussuchen, gegen das absolute Folterverbot und damit unabänderliches deutsches und internationales Recht (Menschenrechtserklärung zur UNO - Charta) zu verstoßen oder das Leben des Kindes in einer Weise preiszugeben, die in dieser speziellen Fallkonstellation dem eigenhändigen Töten gleichzustellen ist. Auf einfachgesetzlicher Ebene ist die Bewertung solcher Fallkonstellationen auch normiert:

http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html

Wer eine vertraglich übernommene oder gesetzlich zugewiesene Rechtspflicht hat, Menschen zu schützen, wird für die Verletzung dieser Pflicht nicht wegen unterlassener Hilfeleistung (Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis), sondern wie ein Täter bestraft, äußerstenfalls also mit einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe wegen Mordes.

Der Schutz von Leib und Leben seiner Bürger ist ohnehin schon die höchste staatliche Pflicht, wenn wie hier in einer konkreten Gefahrensituation das staatliche Gewaltmonopol auch noch jede Selbsthilfe der gefährdeten Menschen oder ihrer Angehörigen ausschließt, gibt es überhaupt keinen Unterschied mehr zwischen dem Unterlassen der Rettung des Kindes und der Tötung durch aktives staatliches Handeln.

Die Tötung unschuldiger Menschen mit dem Ziel, irgendwelche anderweitigen Rechtsgüter zu schützen, ist aber nicht "nur" eine Verletzung des Rechts auf Leben nach Art. 2 GG, sondern ein Volltreffer in den Kernschutzbereich des Artikels 1 GG, also eine Verletzung unabänderlichen Verfassungsrechts ( "ewiges Verfassungsrecht", siehe Art. 79 Abs. 3 GG ). Das BVerfG hat zuletzt im Urteil zum Lufsicherheitsgesetz deutlich gesagt, dass es mit dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar ist, das Leben eines Menschen als Instrument zum Schutz der Rechtsgüter Dritter zu benutzen bzw. aufzubrauchen. In so einer Verfügung über das Lebensrecht liegt also immer auch eine schwere Verletzung der Menschenwürde.

Im Ergebnis musste Daschner sich also entscheiden, entweder die Menschenwürde des entführten Kindes oder die des Verdächtigen zu verletzen. Ein Rückzug aus diesem Dilemma innerhalb der Rechtsordnung war nicht möglich, weil eben das Unterlassen jeglichen Eingriffes der aktiven Tötung des Kindes gleichgekommen wäre.

Mithin bleibt nur noch der Rückzug der Rechtsordnung selbst von dem Konfliktfeld insgesamt übrig. Wenn der Staat aber weg ist - und das war er in diesem Fall - hat er keinerlei Hoheitsrechte mehr, irgendeinen der Akteure für seinen Anteil an der Tragödie zu bestrafen, also weder Daschner für sein rein mitmenschliches Handeln noch den Entführer, dem er kein rechtsstaatliches Verfahren gewähren konnte.

Es bliebe nur noch zu prüfen, ob ein Gewaltverbrecher in so einer Situation nach Erstellung forensischer Gutachten zur Abwehr akuter und zukünftiger Gefahren in Sicherungsverwahrung genommen werden könnte. Das allerdings auch zu seinem eigenen Schutz, denn die Abwesenheit des Staates auf dem gesamten Konfliktfeld ist m. M. n. so absolut und final, dass er noch nicht mal einen Racheakt der Hinterbliebenen des Opfers an dem freizulassenden Täter bestrafen dürfte.

http://www.politopia.de/innenpolitik/10 ... post504843
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Di 25. Sep 2012, 14:06

Diogenes hat geschrieben:Das ist die Auslegung eines Winkeladvokaten. Verantwortlich für das Schicksal des Kindes ist einzig und allein der Täter, nicht der Polizist, so lange er im Rahmen der Gesetze handelt. Niemand hätte Daschner auch nur den geringsten juristischen Vorwurf machen können, wenn er die Folter nicht angedroht hätte.


Doch, die Familienangehörigen des entführten Kindes und alle mit diesen Menschen sympathisierenden Angehörigen des deutschen Volkssouveräns hätten ihm jeden Vorwurf machen können, auch den, ein Unterlassungstäter im juristischen Sinne zu sein.

Dass eine Justiz, die sich anmaßt, ihn für sein Handeln zu verurteilen, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen, ihn für das Unterlassen nicht verurteilt hätte, ist ein ganz anderes Thema.

Was nach dem Grundgesetz und übergeordneten Naturrecht Recht ist und was die aktuelle politisierte Richtergeneration behauptet, dass es Recht sei, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Das Frankfurter Urteil fängt ja schon mit Folter & Nationalsozialismus - Argumenten an, die Staatspflicht, Leib und Leben der Bürger zu schützen und nicht selbst zu verletzen, kann aber in Deutschland nicht aus politischen Gründen geringer sein als anderswo auf der Welt. Das ist eine absolute Pflicht, die auch aus noch so gravierenden geschichtlichen Gründen nicht relativiert werden kann.

Übrigens ist das mit der "Winkeladvokaten - Auslegung" ein Vorhalt, den ich volley zurückgeben muss. Irgendwelche §§ herbeizuzerren, um die Tötung eines unschuldigen Kindes durch die Staatsmacht zu rechtfertigen, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus und Winkeladvokatentum der alleruntersten Schublade.

Guck mal, was die Verfasser der Menschenrechtserklärung zur UNO - Konvention von Winkeladvokaten gehalten haben:

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


http://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Die kannten ihre juristischen Pappenheimer und haben deshalb vorsichtshalber ausdrücklich gesagt, dass man als absolut ausgewiesene Menschenrechte nicht mit irgendeiner Interpretation anderer Menschenrechte relativieren darf.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 25. Sep 2012, 16:50

Ali hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:moin zusammen :)

sorry, aber ich hätte den Täter frei in der stadt rumlaufen lassen, die Bürger und Bürgerinnen in dieser Stadt wo er rumleuft dene gesagt ihr dürft ihn jagen und sonstiges. da kenne ich nix.



DAS meinst du hoffentlich nicht ernst! ;)
Muss jetzt los, bis später!


Naja Ali, du kennst mich ja ein wenig ;) aber da sorry hab ich kein Verständnis für die Täter. Wer Menschen umbringt und vor allem wenn man Kinder Behinderte usw. umbringt. ne sorry, bei allem Verständnis geht gar nicht.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 25. Sep 2012, 21:04

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
Ali hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:moin zusammen :)

sorry, aber ich hätte den Täter frei in der stadt rumlaufen lassen, die Bürger und Bürgerinnen in dieser Stadt wo er rumleuft dene gesagt ihr dürft ihn jagen und sonstiges. da kenne ich nix.



DAS meinst du hoffentlich nicht ernst! ;)
Muss jetzt los, bis später!


Naja Ali, du kennst mich ja ein wenig ;) aber da sorry hab ich kein Verständnis für die Täter. Wer Menschen umbringt und vor allem wenn man Kinder Behinderte usw. umbringt. ne sorry, bei allem Verständnis geht gar nicht.


Ja eben, ich kenn dich und weiss, DU könntest keiner Fliege was zuleide tun. ;)

Dafür macht Alice jetzt alle platt. :mrgreen:
Oh là là :D WER zum Himmel ist ihr Anwalt, der muss ja ein gerissenes Kerlchen sein? :twisted:
Ein tapferes Schneiderlein???? :o 8-) :lol:
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 26. Sep 2012, 08:14

Ali hat geschrieben:
Ja eben, ich kenn dich und weiss, DU könntest keiner Fliege was zuleide tun. ;)


Moin zusammen :)

Servus Alichen :D

Nennen wir es mal so,Tiere tue ich eh nix nur Rindviecher Zweibeinige ;) Männlich natürlich :lol: und dann nur wenn ich meine es reicht für mich.Aber das kann dauern oder auch nicht.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Di 2. Okt 2012, 18:34

Es gibt noch eine Variante, aus dem Schutz der Menschenwürde von Verbrechern im '"besonderen staatlichen Gewaltverhältnis" wie z. B. U-Haft oder Strafhaft schwerste Verletzungen der Menschenwürde Dritter erwachsen zu lassen. Dass Gewaltverbrecher der übelsten Sorte nicht gewalttätige "kleine Fische" in der Haft misshandeln oder gar ermorden, könnte man nämlich nur mit letzter Sicherheit verhindern, wenn Strafgefangene grundsätzlich in Einzelhaft genommen würden. Ein entsprechendes Gesetz würde dann aber sehr wahrscheinlich als "Isolationsfolter" rechtspolitisch nicht durchsetzbar sein oder vom BVerfG bzw. EGHMR kassiert werden.

Eine Horrorgeschichte aus Deutschland:

STRAFVOLLZUG
Die Schlechterungsanstalt

Deutsche Gefängnisse sind ein rechtsfreier Raum: Dort wird misshandelt, vergewaltigt, getötet. Erstmals beschreibt eine Studie die Zustände in den Haftanstalten. Der Staat hat sein Ziel der Resozialisierung aufgegeben

Da ist ein junger Mann. Er hat nicht viel angestellt. Ein bisschen gelogen und gestohlen. Deshalb kam er für einige Monate in ein nordrhein-westfälisches Gefängnis. Dort gab es Vollzugsbeamte, gab es Pfarrer, Sozialarbeiter, Psychologen, wie überall, und wie überall viel zu wenige. Jedenfalls bekam niemand mit, dass der junge Mann von seinen Mithäftlingen gefoltert wurde, unvorstellbar grausam, stundenlang. Am Ende war er tot, die Zimmerkameraden hatten ihn erhängt. Die Schwester des jungen Mannes sagt, das System Gefängnis habe ihren Bruder umgebracht. Doch das System will so was nicht hören. Die Schwester sagt: Wichtig war nur, dass die Aufregung rasch wieder vorbeigeht und dass alles bleibt, wie es ist.

(...)


http://www.zeit.de/2012/34/DOS-Gefaengn ... and-Gewalt
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