Livia hat geschrieben:Alex schrieb
Mehrere Fahnder wurden indes gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt - mit Hilfe von Gutachten, die der jetzt verurteilte Psychiater Thomas H. aus Frankfurt am Main verfasst hatte. In den Expertisen werden den Beamten "Anpassungsstörungen" oder eine "paranoid querulatorische Entwicklung" unterstellt, für die es keinerlei Aussicht auf Besserung gebe. Obwohl zum Teil erst 36 Jahre alt, wurden die Fahnder daraufhin in den Ruhestand versetzt - zwei von ihnen verdienen inzwischen ihr Geld als Steuerberater.
Vier Fahnder wehrten sich jedoch gegen die Entfernung aus dem Amt und legten die Gutachten der Landesärztekammer vor. Die erkannte schon nach einer ersten Durchsicht der dürren Expertisen den "hochgradigen" Verdacht einer "Gefälligkeitsbegutachtung". Die Kammer leitete ein berufsständisches Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht Gießen ein, das den Verdacht jetzt bestätigte. Der Gutachter H. wurde wegen "fehlerhafter Erstattung von Sachverständigengutachten" für schuldig befunden. Er habe, so das Gericht, gegen ärztliche Sorgfaltspflichten verstoßen.
Das war geradezu typisch bundesrepublikanische Staatskriminalität unter Beteiligung der dritten Gewalt.
Deutschland gehört zu einer Minderheit von Staaten, die die UN - Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert haben:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvent ... Korruption
Dann müssten bestechliche Abgeordnete nämlich genauso verfolgt werden wie bestechliche Beamte.