von AlexRE » Di 22. Mär 2011, 18:13
Uel hat geschrieben:BGH-Grundsatzurteil: Die Deutsche Bank hat bei Produkten, die im Prinzip Zinswetten waren, die Beratungspflicht verletzt und muss einer Firma Zahlungsersatz leisten. Es könnte Folgeprozesse geben.
Das Urteil ist natürlich zu begrüßen, aber es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Hier ist in jahrzehntelanger rechtswidriger Praxis einer sehr großen Zahl von Menschen schwerer Schaden zugefügt worden und die Schadensverursacher sind fast immer mit ihrer Beute davongekommen. Die meisten Schadensersatzansprüche sind heute verjährt.
Wenn eine rechtswidrige Praxis in einem Wirtschaftsbereich nicht nur irgendwie eingerissen ist, sondern von hochkompententen verantwortlichen Leuten in Vorständen großer Unternehmen planvoll systematisch eingerichtet wurde, sollte man vielleicht über Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährung nachdenken.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.