Im Fall des Rechtsradikalen sieht es stark nach einer Revision aus:
"Den vier anderen Jugendlichen sei dies schließlich auch gelungen. Auch ignoriere die Kammer nicht, dass S. anstatt nach links, auf die fünf jungen Leute zu, auch nach rechts hätte fahren können. Doch für diese Entscheidung hätte der Angeklagte nur eine Sekunde zum Überlegen Zeit gehabt, zu wenig für eine rationale Entscheidung, wie die Richterin meinte.
Selbst die drei Tage vor der Tat von dem Angeklagten auf Facebook hinterlassenen Äußerungen, wie sehr er sich freuen würde von den „linken Zecken“ endlich mal attackiert zu werden, um sie dann „in Notwehr mal die Klinge fressen zu lassen“, führte die Kammer offensichtlich nicht zu einer anderen Rechtsauffassung. Wir könnten den Angeklagten nur verurteilen, wenn wir zu hundert Prozent von seiner Schuld überzeugt wären, betonte die Vorsitzende."
http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meld ... gen-rechts
Da müsste man mal gucken, welcher Senat des BGH für den Fall zuständig ist. Nach dem bisherigen Stand verleugnet der 1. Senat selbst so eindeutig bestehende Notwehrlagen wie im Fall des Informatikstudenten, während der 2. Senat noch Notwehr sieht, wo sie wie im Fall des Hells Angel eindeutig überschritten war.
Ist also ein reines Glücksspiel für den Fascho.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=203#jump