GKV und systemimmanente Anstiftung zum Betrug

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

GKV und systemimmanente Anstiftung zum Betrug

Beitragvon Ricarda » Sa 12. Feb 2011, 16:44

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es offenbar eine bedenkliche Schwachstelle.

Leute, die während des Bezugs von ARGE-Leistungen länger als 6 Wochen krank sind, erhalten Krankengeld. Dann bezahlt - da nicht mehr arbeitssuchend - nicht mehr die ARGE, sondern die Versicherung sich selbst. Sie teilt den Leuten jeweils mit dem neuen Auszahlungsschein mit, wann sie beim nächsten Mal beim Arzt vorstellig werden sollen.

Verpassen sie den Termin um einen Tag - beispielsweise weil sie eine Depression haben und den Arztbesuch einfach nicht schaffen - kriegen sie mitgeteilt, dass Krankengeldgeldbezug wegfällt und damit auch die Versicherung gekündigt ist.

Dann rät man ihnen, sich wieder arbeitssuchend zu melden, damit die ARGE sie wieder neu pflichtversichert. Das dürfte Anstiftung zum Betrug sein. Die Krankenkasse würde natürlich vermutlich behaupten, sie sei davon ausgegangen, dass dies auch tatsächlich der Fall sei.

Das heißt, Kranke werden wegen ihrer Krankheit diffamiert und müssen sich unredlich gesundmelden, damit sie weiter versichert sind. Menschen, die keine Kraft zum Kämpfen haben, müssen lügen, um überleben zu können.

Der Kampf muss aber geführt werden, damit derartige Entwicklungen entlarvt und abgestellt werden können.
Zuletzt geändert von Ricarda am Sa 12. Feb 2011, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
Ricarda
 

Re: GKV und systemimmanente Anstiftung zum Betrug

Beitragvon AlexRE » Sa 12. Feb 2011, 16:50

Ricarda hat geschrieben:Dann rät man ihnen, sich wieder arbeissuchend zu melden, damit die ARGE sie wieder neu pflichtversichert. Das dürfte Anstiftung zum Betrug sein. Die Krankenkasse würde natürlich vermutlich behaupten, sie sei davon ausgegangen, dass dies auch tatsächlich der Fall sei.


Das sehe ich auch so. Die Betroffenen werden ja gezwungen, gegenüber der ARGE falsche Angaben hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit zu machen.

Die Frage ist nur, ob man in so einem Fall den Sachverhalt beweisen kann. Möglicherweise sind diese Methoden bereits so weit "eingeschliffen", dass sie den gekündigten Versicherten die rechtswidrigen "Tipps" schriftlich geben....
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Re: GKV und systemimmanente Anstiftung zum Betrug

Beitragvon Ricarda » Sa 12. Feb 2011, 16:52

Man müsste wohl schon bei der rigorosen Konsequenz für einmalige Pflichtverletzung ansetzen. Wo es nur die Alternative zwischen Krankengeld und ARGE-Leistungen gibt, müsste eine Möglichkeit gefunden werden, dass die Versicherung "durchläuft" und ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt geprüft wird, wer für die Bezahlung der Prämie zuständig ist.

Kann es denn überhaupt verfassungsgemäß sein, wenn kranke Menschen derartig überfordert werden, dass ihnen tatsächlich nur die Wahl zwischen Betrug und Aussichtslosigkeit bleibt?
Ricarda
 

Re: GKV und systemimmanente Anstiftung zum Betrug

Beitragvon AlexRE » Fr 8. Jul 2011, 16:06

Zu dem generellen Thema "systemimmanente Anstiftung" nicht nur zum Betrug, sondern zur Unehrlichkeit in allen Lebenslagen zumindest gegenüber dem Staat möchte ich noch einen Auszug aus dem Buch "Ihr Schicksal verwalte ich", Seite 168, hinzufügen:

Ich sehe eine Rechtsprechung, die durch Entscheidungen, die dem
Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit widersprechen, die Rechtstreue
unterminiert und die Menschen dazu bringt, Rechtsbrüche wie Schwarzarbeit
und Steuerhinterziehung zunehmend als Akt der Notwehr zu betrachten.

Und ich sehe die weitgehende Unmöglichkeit, die Schwächsten der
Schwachen zu schützen. Ich darf keine heimlichen Kameras installieren, um
zu dokumentieren, wie der Pflegedienst oder das Pflegepersonal im Heim
mit meinen Betreuten umgeht, wenn es sich unbeobachtet wähnt.

Wir leben in einem Gemeinwesen, das nicht darauf abzuzielen scheint,
jedem das Seine zukommen zu lassen, sondern viel eher darauf hofft, es ihm
aufgrund formaler Rechtspositionen streitig machen zu können. Daten, die
aufgrund vorhandener Vernetzungen bereits bei Antragstellung ermittelt
werden könnten, werden zur Kontrolle dessen eingesetzt, den man bei einer
Lüge oder bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten zu ertappen hofft,
um ihm die Leistung kürzen oder verweigern zu können.
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