Alex hat geschrieben
Ich hatte mein ganzes Leben lang meinen 1. Wohnsitz in Recklinghausen, aber als Geburtsort ist der Nachbarort Herten in meinem Pass eingetragen, weil zur Zeit meiner Geburt meine Eltern an der Stadtgrenze zu Herten wohnten und das nächste Krankenhaus mit Kreißsaal dort war.
Schon gut Alex, aber hier wurde etwas ganz anderes beschrieben und das fand ich wirklich lustig. In der Schweiz erhalten die Kinder immer den Heimatort vom Vater, der von seinem Vater usw. bis weit zurück. Die Ehefrau bekommt bei der Heirat auch den Heimatort des Ehemannes. Ausnahme bei ausländischen Väter, da erhalten die Kinder den Heimatort der Mutter, sofern sie vor der Heirat mit ihrem ausländischen Ehemann beim Zivilstandsamt schriftlich bestätigte, dass sie ihr Schweizer Bürgerrecht beibehalten will. Wenn nicht, bekommen die Kinder den Heimatort vom ausländischen Vater und sind Ausländer, ebenso auch die Mutter. Noch vor Jahren waren die Kinder immer Ausländer, man konnte sie erst nach einem ununterbrochnen Aufenthalt nach zehn Jahren in der Schweiz, erleichtert einbürgern. Erleichterte Einbürgerung hiess damals, dass diese Kinder mit Schweizer Mutter nur eine Pauschalsumme bezahlen mussten, nicht den vollen Betrag.
Heute sind Kinder mit Schweizer Mutter und ausländischem Vater automatisch Schweizer, sofern der Vater zustimmt. Es gibt jedoch viele Ausländer die das verweigern, weil sie nicht wollen, dass die Kinder Schweizer werden. Heimatort heisst eigentlich den Geburtsort vom Uuuuuuuurgrossvater. Noch vor Jahren wurden Sozialabhängige an ihren Heimatort überwiesen, auch gegen deren Willen und auch weil sie mit dem Heimatort ihrer Vorfahren keine Beziehungen hatten. Jetzt hat man dieses Gesetz endlich geändert, da die Heimatorte bezahlen mussten, auch wenn der Abhängige nie dort gewohnt und Steuern bezahlt hat.
Es gibt noch viele solche alte Zöpfe, die man ändern sollte.