Uel hat geschrieben:Die Firma Rheinmetall ist da schon weiter: sie bezweifelt, dass ihre weiterentwickelten Streubomben überhaupt als Streubomben bezeichnet werden dürfen. Das haben sie sogar gerichtlich durchgesetzt.
Die Norweger, die diesen Vertrag auf den Weg brachten, haben eine klare Meinung: Da Unterstützen nach dem Vertrag verboten ist, gehöre automatisch Finanzieren dazu. Wortklaubende Juristen in andern Staaten meinen, Finanzieren sei nicht automatisch Unterstützen, es habe extra erwähnt werden müssen.
Dass Finanzieren kein Unterstützen sei, ist natürlich eine lächerliche Wortklauberei. Darüber sind wir uns sicher alle einig.
Das Gerichtsurteil dagegen beruht auf aus juristischer Sicht sehr ernsthaften Gründen. Streubomben wurden deshalb geächtet, weil sie in der ursprünglichen technischen Ausführung mit einer hohen Blindgänger - Quote (bis zu 30 %) ebenso wie die kleinen und ebenfalls geächteten Anti - Personen - Minen noch Jahrzehnte nach den Gefechten eine große Gefahr für Zivilpersonen sind.
In die Bomblets der neuartigen Rheinmetall - Streubomben (Israel hat diese neue Technik zuerst entwickelt) sind aber Chips eingebaut, die einen einstellbaren Selbstzerstörungsmechanismus von Blindgängern steuern. Das beseitigt (angeblich) die Gefahr für Zivilisten, wegen der allein Streubomben geächtet wurden. Dass das Gericht in dieser Technik keine Streubomben in dem ursprünglichen Sinne der Ächtung sehen wollte, ist also nicht so willkürlich wie die Definition "Finanzierung ist keine Förderung".
Ich muss allerdings noch ergänzen, dass die technische Zuverlässigkeit der Selbstzerstörung von Blindgängern von Fachleuten angezweifelt wird, so dass die neuartigen Bomben weiterhin stark umstritten sind.