Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Beitragvon Erfahrener » Mo 4. Jun 2012, 21:19

Einer Kommission aus Systemkritikern und unabhängigen Wissenschaftlern sollten per Verfassung wirksame (!) Mitspracherechte gewährt werden.

Einige Beispiele zum bestehenden Machtmissbrauch mit Angriffen auf unsere Lebensqualität:

Dem Volk gegenüber wird propagiert und gelehrt, dass wir ein Rechtsstaatsprinzip haben und zum Rechtsstaatsprinzip das Gebot der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns gehört. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt, z.B. im Beschluss vom 30.4.2003 – 1 PBvU 1/02 – BVerfGE 107, 395. Tatsache ist, dass für niemanden die Bedingungen zum Bundesverfassungsgericht durchschaubar sind. Die Erfolgsquote liegt folglich im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Die Annahmebedingungen sind sogar für Rechtsexperten undurchschaubar (vgl. das Buch von Rüdiger Zuck „Das Recht der Verfassungsbeschwerde“, Kurzinfos unter http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassu ... 3406467237 . Im Beschluss BVerfGE 107, 395 ist auch die Gehörsrüge erwähnt. Von Richtern erwartet der Gesetzgeber, sie würden auf die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO ihre Fehler einräumen und berichtigen! Nach bisherigen Erfahrungen sind Anhörungsrügen fast aussichtslos. Das wird auch durch eine Aktenauswertung Vollkommers bestätigt (FS – Musielak, 2004, S 619 ff), vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/debat ... php?id=134 . Mit der Gehörsrüge wird man somit angeschmiert und mit 50 Euro abserviert. Professor Dr. Bernd Rüthers beanstandet in der FAZ vom 15.4.2002: „Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“(vgl. z.B. http://www.justizgeschaedigte.de/pdf/Au ... 6-4-11.pdf ). Wir haben einen Niedergang des Rechtsstaats, meint der ehemalige Richter Dr. Schneider (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepa ... php?id=134 ). Ex-Richter Frank Fahsel: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”- http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ). Über dienstrechtliche Verstöße entscheiden Richter. Ankläger und Richter in Personalunion - das kann nicht gut gehen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, wie es im Volksmund heißt. Und ein Staatshaftungsgesetz mit dem Ziel, zu verhindern, daß zahlreiche Bürger Tag für Tag entschädigungslos Justizunrecht hinnehmen müssen? Geht nicht, die Kassen sind leer. (http://www.lutzschaefer.com/index.php?i ... _thema=141 ). Anwälte fürchten den richterlichen Liebesentzug (vgl.
http://www.razyboard.com/system/morethr ... 610-0.html ). Weitere umfangreiche Informationen kann man z.B. unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/ finden.

Unter http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51Ao ... 3D18767345 kann man einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird man informiert, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Erfahrener
 
Beiträge: 5
Registriert: Sa 2. Jun 2012, 09:42

Re: Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Beitragvon AlexRE » Mo 4. Jun 2012, 21:39

Erfahrener hat geschrieben:Über dienstrechtliche Verstöße entscheiden Richter. Ankläger und Richter in Personalunion - das kann nicht gut gehen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, wie es im Volksmund heißt. Und ein Staatshaftungsgesetz mit dem Ziel, zu verhindern, daß zahlreiche Bürger Tag für Tag entschädigungslos Justizunrecht hinnehmen müssen? Geht nicht, die Kassen sind leer. (http://www.lutzschaefer.com/index.php?i ... _thema=141 ). Anwälte fürchten den richterlichen Liebesentzug (vgl.
http://www.razyboard.com/system/morethr ... 610-0.html ). Weitere umfangreiche Informationen kann man z.B. unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/ finden.


Nein, das kann es nicht. Das ist noch nirgendwo auf der Welt gutgegangen. In Deutschland wird der Rechtsbeugungstatbestand von der Rechtsprechung quasi wie ein Redaktionsirrtum des Gesetzgebers gehandhabt.

Nur - wer soll über richterliche Pflichtverletzungen befinden, wenn nicht Angehörige dieser Berufskaste? Jede Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung würde uns vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt in die Parteibuchkarrieristen - Jauchegrube führen.

Zumindest sollten diejenigen Richter, die das allerletzte Wort haben, ihr hohes Amt nicht ihrer Kaste zu verdanken haben, sondern vom Volkssouverän mandatiert werden:

1.
Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen.

(...)


http://grundgesetzaktiv.de/ziele.htm
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Beitragvon Erfahrener » Di 5. Jun 2012, 22:21

Ideen zur Gewaltenteilung:

Es sollten sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen dürfen oder es sollten alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber und über Handlungspläne abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.
Erfahrener
 
Beiträge: 5
Registriert: Sa 2. Jun 2012, 09:42

Re: Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Beitragvon AlexRE » Mi 6. Jun 2012, 10:57

Erfahrener hat geschrieben:Ideen zur Gewaltenteilung:

Es sollten sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen dürfen oder es sollten alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber und über Handlungspläne abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.


Wir haben schlechte Erfahrungen mit e-Petitionen gemacht, unbequeme Themen werden gar nicht erst angenommenn und auf dem Forum des Bundestages zur Diskussion gestellt.

Solange das Establishment selbst bestimmt, welche Nichtregierungsorganisationen was im Bundestag einbringen dürfen, werden wir voraussichtlich so nur eine neue Bühne für die alten Lobbyisten erhalten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Mitspracherechte für Systemkritiker und Wissenschaftler!

Beitragvon GasGerd » Mi 6. Jun 2012, 14:25

Bei der Wahlrechtsreform wären die Politiker gut beraten gewesen, sich auf (Rechts-) Wissenschaftler zu verlassen, statt ausgerechnet bei dem Thema ihre Hütchenspielereien auf die Spitze zu treiben:

So weit ist es mit dem Pfusch unserer politischen Hütchenspieler schon gekommen, selbst normalerweise todernste Verfassungsrichter sind vor Lachkrämpfen nicht mehr sicher:

"Heraus kam ein System, bei dem auf bundesweite Listenverbindungen verzichtet, sondern die Abgeordnetenzahl jeweils getrennt in den Bundesländern ermittelt wird. Um dabei auftretende Abrundungsverluste wieder auszugleichen, werden weitere Zusatzmandate vergeben - im Rahmen der «Reststimmenverwertung», deren Details die erfahrene Richterin Lübbe-W. zum Lachen brachten, und für die der Prozessvertreter der Bundestagsfraktionen von Grünen und SPD nur Spott übrig hatte: «Das ist das liederlichste Stück Wahlrecht, das ich je erlebt hatte», schimpfte der Berliner Staatsrechtsprofessor Hans Meyer."

http://www.oberpfalznetz.de/nachrichten/3273162-510,1,0.html


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... p=105#jump
Benutzeravatar
GasGerd
 
Beiträge: 674
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 18:33


Zurück zu Die Pflichten der Staatsdiener aus dem Rechtsstaatsprinzip sind eine Bringschuld!

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste

cron