Gute Nachrichten für Schnäppchenjäger, die auf H 4 abstürzende Bevölkerungsschicht muss Wertsachen künftig auch mit großen Verlusten veräußern:
Hartz IV: Arbeitslose müssen Münzsammlung auch mit Verlust verkaufen
Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Empfänger: Arbeitslose müssen wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Hartz IV bewilligt wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) auch dann, wenn ein Verkauf nur mit großen Verlusten möglich ist. Im verhandelten Fall lag der aktuelle Verkehrswert einer Münzsammlung um mindestens 20 Prozent unter den ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von 27.400 Euro (Aktenzeichen: B 14 AS 100/11 R).
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Laut Gesetz müssen Arbeitslose Vermögenswerte nicht verkaufen, wenn dies "offensichtlich unwirtschaftlich" ist. Damit wolle der Gesetzgeber "einen wirtschaftlichen Ausverkauf verhindern", stellte das BSG nun klar. Nach bisheriger BSG-Rechtsprechung müssen Arbeitslose beispielsweise eine Lebensversicherung nicht verkaufen, wenn ihr Rückkaufwert noch deutlich unter den bisherigen Einzahlungen liegt.
Auf frei verkäufliche Vermögenswerte mit frei schwankenden Preisen sei dies aber nicht voll übertragbar, urteilten nun die Kasseler Richter. Die Schwelle zur "offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit" sei hier noch schwerer auszumachen und liege in jedem Fall deutlich tiefer. Im konkreten Fall sei der Verkauf noch zumutbar gewesen.
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http://wirtschaft.t-online.de/hartz-iv- ... 3494/indexAußerdem:
Auch Bausparzinsen gelten als Einkommen
Aus einem anderen Urteil zu Hartz-IV-Leistungen geht hervor, dass sich Langzeitarbeitslose auch die Zinsen bei einem Bausparvertrag als Einkommen anrechnen lassen müssen, selbst wenn die Zinsgutschrift allein nicht ausgezahlt werden kann. Um die Zinseinkünfte für den Lebensunterhalt nutzen zu können, ist den Betroffenen sogar die Kündigung des Bausparvertrags zuzumuten, entschied das LSG Baden-Württemberg in Stuttgart in einem gerade veröffentlichten Urteil vom 02.04.2012 (Az.: L 1 AS 5113/11).
Wirklich eine geniale Arbeitsteilung, die Politiker können auf die von ihnen ins Gesetz aufgenommene Regelung verweisen, nach der den Sozialleistungsempfängern "grobe Unwirtschaftlichkeit" nicht zugemutet werden darf, und die Sozialgerichte fabulieren die "grobe Unwirtschaftlichkeit" anschließend einfach weg. Solange wir uns eine integrierte Politiker- und Justizkaste leisten und uns eine echte Gewaltenteilung vorenthalten lassen, wird diese Methode noch viele Anwendungen finden.