Die "Insellösung"

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Sa 17. Jan 2009, 15:04

Zunächst kopiere ich die Grundidee des Teilnehmers "JessyJames" von meinem Forum hierher, dann kann jeder Teilnehmer beider Foren selbst entscheiden, welchen Beitrag er von dort hierherkopieren möchte.
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bei der Insellösung handelt es sich um einen geschlossenen Lebensraum für Gewalt und Triebtäter der ausschließt das selbige je wieder zu einer Bedrohung von unschuldigen Bürgern werden.sie werden den Rest ihres Lebens auf der Insel verbringen.hier wird ihnen ermöglicht sich eine Gesellschaftsform zu schaffen der ihrem abnormen Geist entspricht,und sie trotz ihrer verbrechen ein leben in relativer Freiheit führen können.es ist ihnen möglich sich beruflich und privat frei zu Entfalten. so sind ihre Menschenrechte gewahrt ebenso wie das recht unschuldiger Bürger unter maximalem Schutz zu leben.sie können sollen sich eigene gesellschaftliche,wirtschaftliche und soziale Rahmen schaffen und in begrenztem Ausmaß auch Handel mit er freien Welt führen.soll heißen ihre waren gegen das von ihnen benötigte tauschen.

ich werde nun einige fragen aufgreifen die mir häufiger gestellt wurden.

warum sollten wir solchen Leuten so ein leben ermöglichen,wo sie es doch verdient hätten ihr leben in einer Zelle zu fristen,wenn nicht sogar den tot?

weil wir unter allen Umständen auch für die schlimmsten Menschen die Menschenrechte wahren müssen,da unsere Verfassung ein anderes handeln nicht zulässt.auch die Todesstrafe ist keine Option weil:

a)wir uns da auf eben das Niveau herablassen würden das wir aus der Gesellschaft bannen wollen.

b)es immer wieder vorkommt das nach vielen Jahren doch noch die Unschuld einzelner festgestellt wird,
und die Gesellschaft somit zum Mörder würde.


warum eine Insel?

weil eine Insel die beste Möglichkeit gegen flucht bietet die es auf unserem Planeten gibt.und weil für dessen Überwachung ein halbes Dutzend Schnellboote mit entsprechender technischer Ausrüstung ausreichend ist.man bedenke den derzeitigen Aufwand,welcher so enorm ist das für Opferhilfe quasi nix übrig bleibt.


wo sollte die Insel sein?

ich persönlich favorisiere eine Grönland Insel weil:

a) die eisigen Wetterbedingungen jeden noch so kühnen Fluchtversuch unterbinden.

b)es eine sehr gute Möglichkeit wäre die Energie Probleme die mit diesem Konzept verbunden sind zu
lösen,nämlich mit windenergie.platz und Wind sind in Überfluss vorhanden und niemand stört es.


c)Grönland derzeit die Autonomie von Dänemark anstrebt,und sicher bereit wäre uns zu helfen,
wenn wir im Gegenzug die Autonomie Grönlands in der EU unterstützen.schließlich dürfte niemand
versessen drauf sein solche Leute in seinem Land zu haben,und wenn doch dann für teures Geld.
und das haben wir derzeit nicht!


gibt es noch weitere Möglichkeiten?

ja, zb Indonesien oder Neuseeland ob diese bereit wären uns zu unterstützen wage ich zu bezweifeln.
auch wäre dort die Lösung des Energie Problems nicht Grad einfach oder günstig.


warum nicht auf dem EU-Festland?

weil zum einen keine entsprechend großen Flächen unbesiedelt sind,und eine Enteignung ehrlicher Bürger moralisch nicht zu vertreten wäre.zum anderen weil dies mit enormen Bau-kosten verbunden wäre,denn es müsste ein Gebiet um mauert werden das riesig wäre.es muss schließlich nicht nur platz für die derzeitigen Täter bieten sondern auch für die kommenden.dazu kommt noch das auch ausreichend platz für eine wirtschaftliche Entwicklung vorhanden sein muss.

zum anderen weil die Unterhalts kosten auf dem Festland astronomisch wären,hier müssten hunderte Wachleute und anderes personal permanent vor Ort sein.und selbst dann besteht noch die Gefahr von tunnelbauten.dies würde andauernde seismische Überwachung erfordern.

und diesem enormen Aufwand stehen bei einer Insel das halbe Dutzend Schnellboote entgegen.


wie soll der Handel mit der freien Welt gestaltet werden?

zu diesem Zweck wird eine kleine überwachte Freihandelszone mit Hafen und und einer Landebahn
gebaut.für den Handel könnten vorerst Staatsverträge vergeben werden um einen allzu freien Handel und die damit verbundenen Risiken zu minimieren.doch hier wird wahrscheinlich eine Entwicklung einsetzen die aus den Erfahrungen der Jahre resultiert.schließlich ist Deutschland bei diesem Projekt mal wieder weltweiter Vorreiter.


wie ist es mit verwandten besuchen?stehen die den Bewohnern eigentlich zu?

ja unbedingt,es ist teil der Menschenrechte und auch der Menschenwürde nicht von seinen familiären Wurzel entfremdet zu werden.diese könnten unter Aufsicht in der Freihandelszone stattfinden.
es bleibt jedoch noch zu klären ob dieses Besuchsrecht auch für Kinder und jugendliche gilt.


wie sollen die verwandten überhaupt für jeden bezahlbar dorthin kommen?

zu diesem Zweck wird ein Staatsvertrag mit einer Firma wie ryan-air geschlossen,denn hierbei sind minimale preise (Billigfliegern)und maximale Sicherheit gegeben(Flughafen Check in)gegeben.


wie ist das mit einer Familiengründung auf der Insel,es gibt schließlich auch Frauen die morden?

dies muss unter allen Umständen unterbunden werden,wenn auch unveräußerliches Menschen und grundrecht.ist dies Kindern nicht zuzumuten unter diesen Menschen aufzuwachsen und zu leiden.
da nun mal auch Ärzte Unweigerlichkeit dort leben werden muss auch die Möglichkeit einer heimlichen künstlichen Befruchtung verhindert werden,doch dies Problem zu lösen obliegt staatlichen Medizinern.
doch muss den Tätern unbedingt die Möglichkeit gegeben werden Spermien zu lagern,sollte evtl. die in Freiheit lebende Ehepartnerin und der Täter sich dazu entscheiden ein Kind zeugen zu wollen.welches natürlich bei uns in der freien Welt aufwächst.selbiges gilt selbstverständlich auch für die weiblichen Bewohner welche Eizellen einlagern können.diese können dann die Ehemänner von leihmüttern austragen lassen.wobei hierfür ein entsprechendes Gesetz erlassen werden müsste da leihmutterscheft in Deutschland derzeit verboten ist.


wäre diese Insel dann deutsches Hoheitsgebiet oder Grönländisches?

der Gerichtsstand läge in deutschland.zumindest auf der Insel selbst,wie es mit einer Dreimeilenzone um die Insel ist,bleibt Verhandlungsspielraum der Politik


sollten noch fragen offen sein werden wir diese gern beantworten.
für wertvolle Anregungen sind wir immer offen!
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 11:18

@Jessy

Der zentrale Gesichtspunkt bei der Alternative zur Sicherheitsverwahrung im Gefängnis oder ähnlichen Einrichtungen ist der Wegfall jedweden Bestrafungcharakters der Unterbringung. Wenn wir soweit sind, dass diese Idee ein Programmpunkt einer echten Partei ist, dann müssen wir das Konzept auch gegen diffamierende Kritik vertreten können.

Wie auch immer der praktische Vorschlag am Ende aussehen wird, es muss klar sein, dass ein dem Leben in Freiheit maximal angenähertes Leben in einer Sicherheitszone als Alternative für die Unterbringung im Gefängnis oder die Freilassung angestrebt wird. Die für die Menschenwürde eines Lebenslänglichen erforderliche Zukunftsperspektive - die Aussicht auf ein Ende der Bestrafung - soll ja mit der höchsten Staatspflicht, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, in Übereinstimmung gebracht werden.

Die Idee einer Unterbringung in einer Sicherheitszone am Polarkreis würde dem Ziel der maximalen Annäherung an die Lebensbedingungen in Freiheit m. E. nicht entgegenkommen.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » Do 22. Jan 2009, 16:14

Beitrag vom 25.08.2008 16:19 Uhr; RE: "Die Insel-Lösung".

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Ich möchte gerne darauf hinweisen, in welcher Form eine Insel-Lösung auch immer angestrebt wird, dass diese als eine Art "Spezialform der gesetzlich normierten Sicherungsverwahrung" erst im Anschluss an die voll abzuleistende Strafe des Regelstrafvollzugs einsetzen soll und kann.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Do 22. Jan 2009, 18:38

@santo

Das ist richtig. Es geht um einen Ausweg aus der Falle, die die Rechtsprechung des BVerfG zur echten lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der echten lebenslänglichen Sicherheitsverwahrung auf der einen Seite und die bislang vernachlässigte verfassungsrechtliche Bedeutung des Art. 1 Abs. 1 S. 2 bei verständiger Würdigung aller Gesichtspunkte des Art. 1 für die praktische Umsetzung der Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung bedeutet.

Die Bestrafung muss aus Menschenrechtsgründen ein absehbares Ende haben, den unbedingt zu schützenden Staatsbürger darf man aber kein Zusammenleben mit Mördern zumuten, deren nachhaltige Gefährlichkeit nicht mit annähernder Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Dieser thread befasst sich mit Auswegen aus dieser verfahrenen Situation.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Do 22. Jan 2009, 18:40

Eine Antwort eines Mitstreiters auf einen Einwand eines Teilnehmers auf einem fremden Forum:


Die Inselbefürworter:

Australien ist eine solche ehemalige Sträflingsinsel, aht den Engländern damals nichts gebrach. Die Idee ist also nicht neu, auch die Idee, Aussätzige und Sträflinge zusammen zu bringen war eine der perversen Asuswüchse der Wiege der Demoktratie, wie sich England gerne sieht.



Wenn Sie mit Inselbefürworter xdogx und mich meinen, dann hinkt dieser Vergleich total. Es gibt heute noch eine abgeschlossene Zone in einem südamerikanischen Staat - ich glaube Argentinien - die eine solches bequemes Abschieben vorsieht.

Unser Konzept verfolgte eine Sicherheitszone, in der die Lebensumstände dem Leben in Freiheit MAXIMAL ANGENÄHERT sind. Das gilt insbesondere für die berufliche Entfaltungsfreiheit und für die persönliche Sicherheit der Bewohner. Sie sollen Steuern zahlen, aber dafür auch vom Staat oder der durchführenden Staatengemeinschaft ordentlich geschützt und mit Bildungsangeboten etc. versorgt werden.

Hintergrund dieses Plans ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (auf EU - Ebene ist die Entwicklung ähnlich) zur echten lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Das verstösst nach Auffassung des Verfassungsgerichts gegen die Menschenwürde, weil der Lebenslängliche keinerlei Zukunftperspektive mehr hat. Die hilfsweise Lösung "Lebenslänglich = maximal 25 Jahre + anschließende Sicherheitsverwahrung" für unberechenbare Kriminelle hat auch wieder verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen und zu dem Ergebnis geführt, dass jetzt "lebenslängliche Sicherheitsverwahrung" bedeutet, dass nach 10 Jahren ein psychologisches Gutachten angefertigt werden soll, bei negativem Ergebnis soll dann alle 2 Jahre so ein Gutachten gemacht werden. Letztendlich haben Parlamentarier und Verfassungsrichter ihre ureigene Verantwortung in einer besonders schwierigen Frage auf psychologische Gutachter abgeschoben. Wenn jemand freikommt, der sich später als doch noch gefährlich erweist, dann kann man ja den Gutachter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stellen.

Diese "Lösung" halten wir für unakzeptabel und haben daher ein Modell für eine Sicherheitsverwahrung OHNE JEDEN STRAFCHARAKTER in Arbeit.

Dorthin zu gelangen, muss für wirklich unberechenbare Verbrecher genug Zukunftsperspektive auf ein Ende der Bestrafung sein.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » Fr 23. Jan 2009, 15:51

Beitrag vom 25.08.2008, 19:28 Uhr.

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AlexRE schrieb:
Und noch ein post von web.de / gmx zu diesem Thema hier herüberkopiert:
--------------------------------------------------------
...

Dorthin zu gelangen, muss für wirklich unberechenbare Verbrecher genug Zukunftsperspektive auf ein Ende der Bestrafung sein.



Ergänzung:
... und für die Gesellschaft eine Perspektive auf endgültigen Schutz vor solch letztlich nicht einschätzbaren und damit auf unabsehbare Zeit gefährlichen Kriminellen.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Jan 2009, 16:39

Ich habe gerade einen interessanten Beitrag von einem Todesstrafen - thread bei web.de gesehen. Den halt ich hier mal fest:
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Im Prinzip ist ein Geschworenengericht genau das was Ihr hier fordert; der Gedanke dahinter war nämlich daß jeder das Recht hat von Seinesgleichen gerichtet zu werden, eben nicht von einem windigen Paragraphenverdreher. Das sollte gerechter sein - wer das eingeführt hat denkt auch was dabei. Insofern würdigt ein Geschworenengericht eben gerade die Stimme der Bevölkerung - so wie unsere Stimmen hier.
Das Problem dem das europäische System - das die Kasuistik ablehnt - Rechnung trägt ist daß manche Dinge eben nicht für eine Mehrheitsentscheidung offen stehen. Somit wird über Grundrechte nicht abgestimmt.
Ein beliebtes Mißverständnis zwischen Amerikanern und Europäern ist konsequenterweise daß erstere deshalb meinen europäische Regierungen hörten nicht auf ihr eigenes Volk (das vielleicht mehrheitlich die Todesstrafe will) und letztere meinen Amerikaner hätten keine Wertmaßstäbe weil sie über Menschenrechte abstimmen wollen. Beides ist natürlich falsch.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » Di 27. Jan 2009, 16:06

In mehreren posts auf dem anonymen Forum kam es zu einer Kontroverse, inwieweit Emotionales für Urteile sinnvoll sein könnte oder nicht.
Jessyjames schrieb:
ich bin definitiv pro geschworene,das derzeitige system grenzt die emotionalität komplett aus.
doch ist sie es was den mensch zum menschen macht.ich finde diese "eiskalt"justiz unerträglich.


Daraufhin antwortete Maxikatze:
[...]Auch von einem Geschworenengericht halte ich persönlich gar nichts. Werden die Strafen dadurch gerechter ? Auch das denke ich nicht. Überhaupt, was ist eine gerechte Strafe ? Je härter, je besser ? Urteile sollen gerecht, fair und verhältnismässig sein. Das ist doch am besten durch einen Justizbeamten gewährleistet, der neutral und unabhängig das Urteil fällt und sich nicht von Emotionen leiten lässt.


Jessyjames Replik darauf lautete:
hy maxi,durch geschworene würde aber mehr menschlichkeit in die urteile gelangen.
vor einem geschw. gericht wäre zb. der triebtäter in meinem aktuellem thread
(http://meinungen.web.de/forum-webde/post/3089621?sp=189)
nicht mit 3j. 3mon. davon gekommen.ich halte das vollkommende abhanden sein von emotionen in der justiz für einen fehler.denn gerade bei mißbrauchsfällen liegt die langzeitschädigung zum größten teil im emotionalen bereich. folglich kann ein emotionsloses urteil nicht gerecht sein!


Diese Kontroverse habe ich durch folgende allgemeine Erwägungen zu dieser Problematik ergänzt, welche allgemein zum Nachdenken anregen sollen:

Beitrag vom 11.11.2008, 17:55 Uhr: "RE: Die Insel Lösung".

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Liebe Maxi, Jessyjames (und alle Interessierten),

leider kann ich diesmal nicht Eurer Meinung sein, auch wenn ich Euren Standpunkt durchaus nachzuvollziehen vermag.


Zu viel Emotionalität ist in jeder Lebenssituation, welche einer sachlichen Lösung bedarf, ein schlechter Ratgeber. Um ein der Sache angemessenes Urteil zu fällen bedarf es äußerster Sachlichkeit und diese ist nicht mehr gegeben wenn der Urteilende emotional in die Angelegenheit involviert ist.

Was vielen Urteilen fehlt ist nicht ein größerer Anteil Emotionalität, sondern die Fähigkeit und der Wille der Urteilenden Opfergesichtspunkte sachlich in ihren Urteilen in ausreichendem Maß zu berücksichtigen. Hier ist ganz klar und sachlich zu kritisieren, dass in Deutschland "Täterschutz" weit überrepräsentiert erscheint. Das muss dringend relativiert, wenn nicht sogar abgeschafft werden.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » So 22. Feb 2009, 19:01

AlexRE schrieb zu diesem Thema im Forum der "Schwesterseite":
Wenn im Gesetz steht, dass der Mörder mit dem Tode bestraft wird, dann betätigt derjenige, der dennoch mordet, einen Gesetzesmechanismus, eine Maschinerie, die ihn letztlich physisch vernichtet. Das bedeutet keineswegs, dass sich die Rechtsgemeinschaft oder gar ein Richter oder Henker herausnehmen, über Leben und Tod zu entscheiden. Das tut einzig und allein der Mörder, der die das Töten missbilligende Gesetzesmaschinerie gegen sich in Gang setzt, wenn er das geschützte Leben vernichtet.
Diese Denkansätze, die die Befürworter der Todesstrafe auf eine Stufe mit den Mördern stellen, führen nur in die Irre und geben den Befürwortern das Gefühl, dass ihre Meinung doch richtig sei, weil die Kritik offenkundig grundsätzlich fehlerhaft ist.
Es ist wirklich besser, die Todesstrafe abzulehnen und klar und deutlich zu sagen, dass man auch nicht für einen einzigen unschuldig Hingerichteten die Verantwortung übernehmen will. So bleibt die Ablehnung der TS auch dauerhaft mehrheitsfähig, wegen der vielen Missgriffe und wegen des Missbrauchs der staatlichen Macht zu töten ist die TS ja in den meisten Ländern der Welt abgeschafft worden.


Mit dem oben Angeführten gehe ich grundsätzlich konform. Hinzufügen ließe sich noch ein faktischer Grund, weshalb die Todesstrafe generell ablehnungswürdig ist. Jede Hinrichtung, unabhängig von der ihr zugrundeliegenden Gesetzesmaschinerie mit allen darin enthaltenen menschlichen Fehlerquellen, beinhaltet faktisch die Tötung eines Lebewesens, ohne dass dieses auch nur die geringste Möglichkeit hätte, sich dagegen zur Wehr zu setzen, anders ausgedrückt, die Tötung eines völlig Wehrlosen. Noch klarer kann ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht ausfallen, wobei einige verwendete Tötungsarten diesem Vorgang "die Krone aufsetzen", indem dabei Methoden Verwendung finden, die aufgrund des dabei stattfindenden qualvollen Ablebens in jeder Form ächtungswürdig sind.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » So 22. Feb 2009, 19:16

AlexRe entgegnete auf meinen vorhergehenden Beitrag auf der "Schwesterseite" dieses Forums:

Santo schrieb:
Jede Hinrichtung, unabhängig von der ihr zugrundeliegenden Gesetzesmaschinerie mit allen darin enthaltenen menschlichen Fehlerquellen, beinhaltet faktisch die Tötung eines Lebewesens, ohne dass dieses auch nur die geringste Möglichkeit hätte, sich dagegen zur Wehr zu setzen, anders ausgedrückt, die Tötung eines völlig Wehrlosen. Noch klarer kann ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht ausfallen,[...]



Alex dazu:
Danach wäre die Wiedereinführung der Todesstrafe durch Abschaffung des Artikel 102 GG mit 2 / 3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat nicht möglich, weil die Todesstrafe gleichzeitig gegen Artikel 1 verstösst.

Ein interessanter Aspekt, auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Einführung der Todesstrafe im Krisenfall nach dem neuen EU - Vertrag. Wenn man bedenkt, dass es inzwischen den europäischen Haftbefehl gibt und die Auslieferung von deutschen Staatsbürgern in EU - Länder nach einer Verfassungsänderung vor kurzem möglich ist, dann haben wir hier möglicherweise ein grösseres verfassungsrechtliches Problem.


Da kann ich Alex nur zustimmen. Angesichts dessen, was man sich auf EU-Ebene so alles ausgedacht hat, mit der Konsequenz die Qualität und Quantität der Rechte der einzelnen Mitgliedsstaaten zu gefährden, da alles immer zentralere Steuermechanismen annimmt und so zu einer 'Gleichschaltung' führt, kommt hier wohl nicht nur ein verfassungsrechtliches Problem, sondern eine ganze Reihe derselben auf uns zu...
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