Über den Frust der Wutbürger

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Über den Frust der Wutbürger

Beitragvon AlexRE » Do 22. Dez 2011, 00:25

Da überzeugt mich der Herr Prof. v. Arnim ausnahmsweise nicht. Das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG ist nur das letzte Mittel, wenn es keine (unmanipulierten) freien und geheimen Wahlen und keine zuverlässige Rechtspflege mehr gibt.

Die in dem Artikel vorkommenden Beispiele - Demonstrationsrecht, Verfassungsbeschwerden usw. - haben mit dem Widerstandsrecht des Art. 20 IV nun wirklich nicht die Bohne zu tun. Das sind legale Mittel des Volkssouveräns, seine Rechte zu betätigen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Über den Frust der Wutbürger

Beitragvon Excubitor » Sa 24. Dez 2011, 12:42

Caloderma hat geschrieben:So, ich habe eben etwas endeckt, worüber man sich äußern könnte:

Die politische Klasse hat sich befreit von der Bindung an Normen, die für alle gelten. Muss dann nicht wenigstens ziviler Ungehorsam erlaubt sein?,


Die wahrgenommene Kluft zwischen Berufspolitikern und Volk wird immer größer. Das Wort „Wutbürger“ ist in aller Munde. Diese Situation ruft geradezu danach, das Thema Widerstandsrecht etwas genauer zu beleuchten.
Dabei soll unter „Widerstand“ ein Agieren der Bürger gegen die Herrschenden, ein Auflehnen gegen Unrecht, gegen Gemeinwohlverstöße und anderes illegitimes Handeln verstanden werden.


Dennoch findet sich auch hier ein Widerstandsrecht. Die Vorschrift wurde 1968 bei Erlass der Notstandsverfassung – sozusagen als Beruhigungspille – ins Grundgesetz eingefügt. Art. 20 Abs. 4 GG lautet:
„Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“


Quelle: http://www.tagesspiegel.de/meinung/der- ... 71392.html

Allerdings frage ich mich hierbei, wo die sogenannten Wutbürger sind ?! Hinter vorgehaltener Hand meckern bringt nichts ! Unseren Frust und Ärger müssen wir schon auf der Straße in Form von großen Demonstrationen Luft machen. Sonst geht das immer weiter so.


In der Nomenklatur wird man sich über Demonstrationen nur köstlich amüsieren und auf die Schenkel schlagen, wie immer. Das ist etwa genauso erfolgversprechend wie zu versuchen über die Wahlurne Veränderungen zu erzielen.
Richtig, der deutsche schlechthin meckert nur am stammtisch und zwischen tagesschau und wetterkarte, nur nie dort, wo es etwas anzumerken gäbe. Dazu gibt es reichlich Artikel von anderen und mir, die das (Fehl-)Verhalten sogar genetisch beleuchten.

Politiker haben sich definitiv eine Parallelgesellschaft erschaffen, die ihnen nahezu alles konsequenzlos ermöglicht. Die Rechtsprechung hat an Qualität drastisch verloren, sieht man von einzelnen Urteilslichtblicken ab. Das lässt durchaus darüber nachdenken, ob sich Widerstand regen muss, wenigstens von denen, die einen echten Rechtsstaat wollen.
Bild
© TU Graz

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Benutzeravatar
Excubitor
 
Beiträge: 13097
Registriert: So 24. Apr 2011, 16:39


Zurück zu Staatliches Gewaltmonopol und Sicherheit der Bürger

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste